Ab Juli 2026 entfällt die zollfreie Einfuhr von Waren unter 150 Euro in die EU. Deutsche Unternehmen müssen ihre Prozesse anpassen, um mit außereuropäischen Konkurrenten gleichzuziehen.
Zum 1. Juli 2026 fällt eine zentrale Handelsregel: Die EU schafft die 150-Euro-Zollfreigrenze ab. Für deutsche Händler und Logistiker beginnt damit ein Wettlauf gegen die Zeit, um ihre Prozesse anzupassen. Hintergrund ist ein massiver Wettbewerbsnachteil gegenüber außereuropäischen Online-Giganten.
Das Ende einer Ära: Warum die Freigrenze fällt
Seit Jahrzehnten konnten Waren unter 150 Euro zollfrei in die EU eingeführt werden – eine Regel, die mit dem Boom des internationalen E-Commerce zum milliardenschweren Schlupfloch wurde. Bis Ende 2025 kamen schätzungsweise 65 Prozent aller Pakete unter dieser Grenze in die EU, viele mutmaßlich unterwertig deklariert. Die EU-Finanzminister beschlossen daher im November 2025 die Abschaffung. Ab Juli 2026 gilt zunächst eine Übergangslösung, bevor 2028 der voll digitalisierte EU-Zolldatenhub startet.
Das deutsche Finanzministerium trieb die beschleunigte Umsetzung voran. Der Grund: Lokale Händler, die volle Abgaben zahlen, sollen endlich wieder fair mit Direktimporten aus Asien konkurrieren können. Die alte Regelung war nicht mehr haltbar.
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Handel fordert scharfe Kontrollen an den Grenzen
Der Handelsverband Deutschland (HDE) begrüßte die Entscheidung grundsätzlich, mahnte aber in einer Stellungnahme vom 24. Dezember 2025 zugleich konsequente Umsetzung an. „Die Gesetze auf dem Papier nutzen nichts, wenn sie an der Grenze nicht durchgesetzt werden“, so die Kernforderung. Der Verband verlangt eine Null-Toleranz-Politik gegenüber Plattformen, die die neuen Pflichten ignorieren.
Ohne massive Investitionen in die digitale Grenzkontrolle drohten sonst neue Bürokratie-Hürden oder gar weiterhin Steuerhinterziehung. Der Österreichische Handelsverband pflichtete dieser Analyse bei und betonte: Nur so entstehe wieder fairer Wettbewerb für europäische KMU.
Neue Pflicht ab Juli 2026: Das vereinfachte Zollverfahren
Für Steuer- und Einkaufsabteilungen wird es ab Mitte 2026 konkret. Statt jeder einzelnen Billigware eine komplexe Zollerklärung zuzuordnen, führt die EU ein vereinfachtes „Warenkorb“-System ein. Waren unter 150 Euro werden in wenige Kategorien eingeteilt und mit einem pauschalen Zollsatz – voraussichtlich zwischen 3 und 5 Prozent – belegt.
Diese neue Zollabgabe kommt zum bereits seit 2021 fälligen Einfuhrumsatzsteuer (IOSS) hinzu. Steuerexperten warnen: Beide Posten müssen in den ERP-Systemen sauber getrennt und verrechnet werden, da die Zollsumme wiederum die Bemessungsgrundlage für die Einfuhr-Mehrwertsteuer bildet. Die Gesamtsteuerlast auf Importe steigt spürbar. Unternehmen mit Dropshipping- oder Direktimport-Modellen müssen ihre Preisalgorithmen dringend anpassen.
Countdown bis 2028: Der lange Weg zur Digitalisierung
Die Übergangsregelung ist nur der erste Schritt. Das eigentliche Ziel ist der Start des EU-Zolldatenhubs 2028. Diese zentrale Plattform soll den Flickenteppich nationaler Zoll-IT-Systeme ablösen und Prozesse vollständig digitalisieren.
Bis dahin müssen sich Unternehmen auf neue Gebühren einstellen. Logistikdienstleister und Postdienste, die die Zollerklärungen abwickeln, werden die Kosten an Versender – und wohl auch an Endkunden – weitergeben. Die Ära des ultra-günstigen, abgabenfreien Kleinteile-Imports aus Übersee geht damit definitiv zu Ende. Für Steuerprofis heißt es ab 2026: Jedes Centstück Zoll muss erfasst werden – egal wie klein das Paket ist.
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