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Fachanwalt Prof.Dr. Wolfgang Böh (48) berät mit seiner Mitarbeiterin Claudia Meyer die Rechtslage. © Sigi Jantz
Millionenwerte werden jedes Jahr in München vererbt. Doch es lauern auch viele Fallstricke. Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh erklärt, an welcher Frage viele Familien verzweifeln.
München – Wie vererbt man richtig und sinnvoll? Soll man seinen Nachlass nur über das Testament weitergeben – oder lieber zu Lebzeiten auch schenken? „Viele Mandanten verzweifeln an dieser Frage und sind im Konflikt mit Ehepartner, Kindern und Dritten“, sagt Prof. Dr. Wolfgang Böh, Fachanwalt für Erb- und Steuerrecht. Das Schenkungsthema werde heiß diskutiert.
Vor- und Nachteile einer Schenkung müssen abgewogen werden
„Mir ist es in meiner Beratung aber wichtig, dass die Vor- und Nachteile der Schenkung konkret gegeneinander abgewogen werden. Jeder Einzelfall ist anders, aber die grundlegenden Argumente ähneln sich.“ Fünf Punkte sind dem erfahrenen Rechtsanwalt besonders wichtig:
1.) Alterssicherung: „Vermögen soll Sie im Alter absichern, in dem Sie in einer Immobilie leben, diese vermieten oder verkaufen können“, sagt Wolfgang Böh. „Auch andere Vermögenswerte dienen über die Erträge als Altersorge. Die schenkweise Weitergabe beeinträchtigt dieses Motiv.“
Schenkung ermöglicht es, die Erbschaftssteuer zu sparen
2. ) Steuern sparen: Eine Schenkung ermögliche es, abhängig von der Lebenssituation, Erbschaftssteuern zu sparen, „wenn frühzeitig innerhalb der bekannten Zehn-Jahres-Schritte die Freibeträge genutzt werden. Sie sollten aber immer berechnen, ob die gesparten Steuern überhaupt in einem Verhältnis zu den anlaufenden Kosten für eine Schenkung stehen – etwa beim Notar, beim Grundbuchamt und anderen.“
3.) Streit vermeiden: Die lebzeitige Vermögensverteilung könne Böh zufolge dazu dienen, dass Streit um einzelne Vermögenswerte (zwischen den Kindern) nicht aufkommt. „Umgekehrt kann die lebzeitige Verteilung Streit verursachen, insbesondere, wenn die Vermögensverteilung (ungewollt) ungleich ist, oder, ein Vermögenswert einem Kind zugewiesen wird, der auch für das andere Kind interessant gewesen wäre.“
Zu frühes Schenken kann in der Familie zu Problemen führen
4. ) Persönliche und familiäre Motive: Es sei schön, wenn man „mit warmer Hand“ schenkt und dafür Zuspruch und Dank erhält, sagt der Fachanwalt. Ein „zu frühes“ Schenken können aber auch bewirken, dass Kinder oder Enkel sich „ins gemachte Nest“ setzen „und sich die Schenkung als Erziehungsfehler herausstellt“.
5. ) Handlungsfreiheit: „Die Schenkung behindert Sie in Ihrer zukünftigen Handlungsfreiheit, Sie können beispielsweise eine geschenkte Immobilie nicht mehr als Sicherheit für ein Bankdarlehen einsetzen“, gibt Wolfgang Böh zu bedenken. „Ebenso ist die Abwicklung beispielsweise in einem Verhältnis zwischen Nießraucher und Eigentümer rechtlich nicht immer einfach.“