Es erinnert an das Prinzip „good cop – bad cop“: Nachdem der Surf Club München das Vorgehen der Stadt – den Abbau der heimlich eingebauten Rampe an der Eisbachwelle – als „massiven Eingriff in den Freiraum der Bürger“ darstellte, meldet sich nun die andere Interessenvertretung der Surfer konziliant zu Wort. Man hätte sich gefreut, wenn die Stadt hier „kulanter gewesen wäre und den Zustand toleriert hätte“, kommentiert die Interessengemeinschaft Surfen in München (IGSM) den Abbau der Rampe. Die Surfer machen jedoch wieder einen Schritt auf die Stadt zu: „Die IGSM ist an keiner weiteren Eskalation der Situation interessiert.“ Im Gegenteil, man wolle den strittigen Antrag weiterverfolgen. Zumindest dann, wenn auch die Stadt den Surfern entgegenkomme.
Einbauten in den Eisbach sind laut Allgemeinverfügung der Stadt verboten. Daher hatte die IGSM zusammen mit dem Surf Club München und einem Fachmann für Strömungsmechanik einen offiziellen Antrag gestellt, um die Welle wiederherzustellen. Es sollte für drei Monate eine Rampe in den Eisbach eingebaut und zudem Kies auf dem Bachgrund abgelagert werden. Auf diese Weise sollte die weltberühmte Welle im Englischen Garten wiederhergestellt werden, die seit Oktober, als der Eisbach routinemäßig von Kies und Algen befreit worden war, verschwunden war. Das Ziel des Versuchs: Die Welle soll auch dann bestehen bleiben, wenn der Einbau wieder entfernt wird.
Haftungsrisiken nach tödlichem Unfall
Doch die Stadt hat nach Einschätzung der Surfer unerfüllbare Forderungen an die Sicherheit gestellt: Unter anderem sollten die Vereine eine ständige Rufbereitschaft sicherstellen und die vollständige Haftung übernehmen. Zudem sollte während des Versuchs nicht gesurft werden.
Dass nicht nur wasserrechtliche, sondern vor allem auch haftungsrechtliche Fragen im Vordergrund stehen, ist nicht zuletzt auf den tödlichen Unfall im April zurückzuführen. Damals hatte sich eine Surferin mit ihrer Leash beim Surfen im Bachgrund verhakt und wurde minutenlang unter Wasser gedrückt, bis sie von Rettungstauchern befreit werden konnte. Sie starb später im Krankenhaus. Wie es zu dem Unfall kam und wo sich die Leash verhakt haben könnte, konnte nie genau festgestellt werden. Während der Ermittlungen blieb die Welle gesperrt. Die Stadt hatte auch nach der Bachauskehr darauf hingewiesen, dass bei allen Maßnahmen zur Wiederherstellung der Welle Risiken minimiert werden müssten. Zudem müsse bedacht werden, dass bei weiteren Unfällen Mitarbeiter der Verwaltung persönlich haftbar gemacht werden könnten.
Dass nun die Stadt am Sonntag die von unbekannten Surfern installierte Rampe wieder abgebaut hat, begründet das Referat für Klima- und Umweltschutz mit der Gefahr für Leib und Leben. Die Einbauten seien illegal gewesen und „potenziell gefährlich, wenn nicht lebensgefährlich“, heißt es in einer Mitteilung der Behörde. „Nach dem tragischen tödlichen Surfunfall vom April dieses Jahres kann und darf die Stadt nicht genehmigte Einbauten an der Eisbachwelle nicht dulden. Bei Gefahr in Verzug muss die Vollzugsbehörde tätig werden und hat daher die Entfernung der Einbauten veranlasst.“
Bürgermeisterin kritisiert Verwaltung
Irritierend ist jedoch eine Mitteilung der Dritten Bürgermeisterin Verena Dietl (SPD) vom Sonntag, die der Verwaltung offenbar in den Rücken fällt. Sie nimmt die ergriffenen Maßnahmen des Referats für Klima- und Umweltschutz „zur Kenntnis“ und betont zwar auch die Relevanz von „Sicherheit und Rechtssicherheit“. Doch sie bezeichnet die unbefriedigende Situation, zu der es kurz vor Weihnachten zwischen Stadt und Surfern gekommen sei, als „unverständlich“: Sie betrachte es als „ein nicht überlegtes Handeln der Verwaltung“. Mit „nicht überlegt“ meint sie nach Angaben ihres Sprechers die Sicherheitsauflagen des Referats für Klima- und Umweltschutz an den Antrag der Surfer.
Die Surfer hatten wegen dieser Forderungen offenbar um Weihnachten herum die Gespräche mit der Stadt abgebrochen. Dass Dietl nun einerseits den Aspekt „Sicherheit“ hervorhebt, andererseits aber die Auflagen der Verwaltung als „nicht überlegt“ bezeichnet, trägt nicht dazu bei, die Situation zu entschärfen. Zudem kündigt sie an, „zeitnah einen Austausch mit den Surferinnen und Surfern zu organisieren“ – obwohl diese ja seit Wochen schon mit den zuständigen Referaten im Austausch waren.
Welle als Wahlkampfthema?
Offenbar zeigt der Druck, den vor allem der Surf Club München mit seinem „Kampf“ für die Freiheitsliebe der Bayern im Allgemeinen („Liberalitas Bavariae“) und der Münchner Surfer im Besonderen aufgebaut hat, in der Politik Wirkung. Im März sind Kommunalwahlen – wer will da schon als bürokratischer Verhinderer auftreten?
Die IGSM – die an dem weiteren Münchner Surfspot Floßlände in Thalkirchen schon als Betreiber fungiert – gibt sich hingegen kooperativ: Man sei bereit, „Verantwortung zu übernehmen“. Sie haben demnach bereits die benötigte Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Jetzt müsse die Stadt sich bewegen und ihre Auflagen für den Wasserrechtsantrag der Surfer anpassen. Änderungen fordert die IGSM vor allem bei der Rufbereitschaft: Die Stadt hatte demnach verlangt, dass während des Versuchszeitraums eine Person 24 Stunden erreichbar und innerhalb von 30 Minuten vor Ort sein müsse, um die Rampen entfernen zu können. Auch die alleinige Haftungsübernahme soll geändert werden. Denn: Nach Angaben der IGSM fordert die Stadt eine Übernahme der Haftung, bei der „wir die Stadt München von jeglicher Verantwortung und Ansprüchen in Zusammenhang mit dem Versuch freistellen“.
Geändert werden soll auch die Anforderung an die Statikberechnung. Die Stadt fordert hier demnach die Vorlage eines statischen Nachweises für die Standsicherheit der Eisbachbrücke, da der Einbau dort befestigt werden soll. Zudem wollen die Surfer auch schon während des Versuchs an der dann wiederhergestellten Welle surfen können. Mit diesen Änderungen, so die IGSM, werde die IGSM den Antrag für die Rampe weiter unterstützen.
Darüber hinaus sei man auch für „alternative Vorschläge seitens der Stadtverwaltung“ offen. Die IGSM wünscht sich „zeitnahe Gespräche mit den politisch Verantwortlichen“, um eine pragmatische Lösung zu finden. Das Ziel sei klar: Man will den Zustand der Welle vor der Bachauskehr wiederherstellen.
Die Surfer nehmen dabei Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) beim Wort: Er hatte im Oktober erklärt, die Wiederherstellung der Welle, die das Lebensgefühl Münchens symbolisiere, habe „höchste Priorität“.
Anmerkung der Redaktion: Nach Angaben des Büros der Dritten Bürgermeisterin Verena Dietl (SPD) vom 31. Dezember bezieht sich ihre Kritik nicht auf die Sicherheitsauflagen der Verwaltung als solche. Vielmehr will sie ihre Kritik an der Verwaltung, wie sie sie in einem Statement am 28. Dezember zum Ausdruck brachte, nur als Kritik an dem Zeitpunkt der Information über die Sicherheitsauflagen verstanden wissen. Demnach hat die Verwaltung die Auflagen für die Genehmigung des Antrags auf Einbau einer Rampe am 23. Dezember 2025 den Surfern zur Kenntnis gebracht. Diesen Zeitpunkt kurz vor Weihnachten bezeichnet Verena Dietl als „nicht überlegtes Handeln“.