Am 29. Oktober 2025 kam es an der Humboldt-Universität Berlin zu einer ebenso ungewöhnlichen wie reinigenden Aufklärungsmaßnahme. An diesem Tag fand eine Gedenkfeier der deutschen Zahnärzteschaft statt. Dabei sprachen auch der Beauftragte der Bundesregierung gegen Antisemitismus, Felix Klein, und der Präsident des Zentralrats der Juden, Josef Schuster. Die Zahnärzte hatten ein ernstes Anliegen: Sie räumten ihre historische Verantwortung für die Verfehlungen und Verbrechen ein, die ihre Berufskollegen im „Dritten Reich“ begangen hatten.

Vorausgegangen war ein mehrjähriges Forschungsprojekt, bei dem Wissenschaftler der RWTH Aachen um Professor Dominik Groß untersuchten, welche Zahnärzte in der NS-Zeit zu Tätern geworden sind und in welchem Umfang sich Zahnärzte dem NS-Regime und der NS-Partei andienten. Im Zuge dieser Untersuchungen sind bereits mehrere Preise, Straßen und Einrichtungen umbenannt worden, nachdem für die jeweiligen Namensgeber eine NS-Belastung nachweislich geworden war. Der jüngste und vielleicht schillerndste Fall ist der des Düsseldorfers „Karl-Häupl-Instituts“ – eines weit über die Landesgrenzen hinaus bekannten Fortbildungsinstituts der Zahnärztekammer Nordrhein. Es soll ab dem 1. Januar 2026 den Namen „Alfred-Kantorowicz-Institut“ tragen.

Wie kam es zu dieser Umbenennung? Zunächst handelte es sich um eine „Routineaufgabe“: Im Zuge jenes Forschungsprojekts fasste Groß’ Team den Entschluss, sämtliche 551 zahnärztlichen Hochschullehrer, die das „Dritte Reich“ als Erwachsene erlebt hatten, auf ihre Nähe zum Nationalsozialismus zu überprüfen. Einer dieser Professoren war Karl Häupl (1893-1960), der damals zunächst als Professor und Vorstand der Klinik für Zahn- und Kieferkrankheiten an der Deutschen Universität in Prag und seit 1943 als Professor und Direktor des Berliner Zahnärztlichen Instituts gewirkt hatte. Groß sagte unserer Redaktion: „Häupl wurde nach dem Krieg offenbar problemlos entnazifiziert und Anfang der 1950er-Jahre zum Direktor der Westdeutschen Kieferklinik der Medizinischen Akademie Düsseldorf berufen.“

Doch was als Standardrecherche begann, entwickelte sich rasch zu einem sehr speziellen Fall, wie Groß berichtet: „Es zeigte sich, dass Häupl bereits während seiner Zeit an der Deutschen Universität Prag in die zunehmend nationalsozialistisch orientierte ,Sudetendeutsche Partei’ eingetreten war. Von 1939 bis Kriegsende war er dann Mitglied der Nationalsozialistischen Arbeiterpartei (NSDAP).“ Dokumente belegen, sagt Groß, „dass Häupl in jenen Jahren in mehreren Schriftstücken seine Treue zum NS-Staat betonte“. Mehr noch: „Er verwies beflissen darauf, dass er die an seiner Klinik beschäftigten Juden in kurzer Zeit durch ,Arier‘ ersetzt habe, und bekannte sich ,gottgläubig’ – ein NS-Begriff, der von Personen gebraucht wurde, die sich aufgrund der NS-Ideologie von der Kirche abgewandt hatten.“

Dass Häupl 1943 – entgegen der Empfehlung professoraler Gutachter – an das Berliner Zahnärztliche Institut berufen wurde, verdankte er keinem Geringeren als „Reichsmarschall“ Hermann Göring, der sich persönlich für Häupl einsetzte und verfügte, dass diese Berufung „ohne Debatte“ durchzuführen sei. 1944 wurde Häupl zudem in den „Beirat des Bevollmächtigten für das Gesundheitswesen Karl Brandt“ aufgenommen – eine Auszeichnung, für die nur regimetreue Personen infrage kamen.

Es gehe aber noch weiter, so Groß: „Nach 1945 sagte Häupl im Rahmen seines Entnazifizierungsverfahrens in seinem Heimatort Innsbruck in allen maßgeblichen Punkten die Unwahrheit. So behauptete er, lediglich Parteianwärter gewesen zu sein (,Parteibuch habe ich nie eines erhalten’) – und auch dies nur von 1940 bis 1943. Auch habe er stets eine kritische Distanz zum NS-Staat eingenommen.“ Aufgrund dieser Falschaussagen wurde er in Innsbruck aus der „Liste der Nationalsozialisten“ gestrichen. So konnte er seine Karriere in Düsseldorf weiter ausbauen. Dass er posthum zum Namensgeber des „Karl-Häupl-Instituts“ auserkoren wurde, schien fast eine logische Konsequenz.

Wie ist die Umbenennung des Instituts zu bewerten? Groß äußert sich zurückhaltend: „Als Medizinhistoriker ist es meine Aufgabe, Fakten zu sammeln, die als Entscheidungsgrundlage dienen können. Die Schlussfolgerungen obliegen dann den berufspolitisch Verantwortlichen – in diesem Fall dem Präsidenten der Zahnärztekammer Nordrhein Ralf Hausweiler und seinen Vorstandskollegen. Ich habe aber großen Respekt vor dieser Umbenennung und halte sie für sehr gut nachvollziehbar.“ Auch die neue Bezeichnung als Alfred-Kantorowicz-Institut hält Groß für eine gute Wahl: „Der Bonner Professor Kantorowicz war ein international bekannter jüdischer Hochschullehrer. Er ist ein überaus würdiger Namensgeber.“