
AUDIO: Neuer Mindestlohn gilt: Was das für Schleswig-Holstein bedeutet (1 Min)
Stand: 02.01.2026 00:01 Uhr
Seit dem 1. Januar gilt der neue Mindestlohn. Beschäftigte, auch in Minijobs, verdienen mehr, Preise könnten leicht steigen. Was das für Unternehmen, Angestellte und Verbraucher in Schleswig-Holstein noch bedeutet.
Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland ist gestiegen. Beschäftigte bekommen seit dem 1. Januar mindestens 13,90 Euro brutto pro Stunde. Das sind 1,08 Euro mehr als bisher. Im Jahr 2027 soll der Mindestlohn weiter auf 14,60 Euro steigen. Laut einer Schätzung des Statistikamts Nords könnte diese Erhöhung bei bis zu 230.000 Menschen in Schleswig-Holstein ein höheres Einkommen bedeuten – etwa 19 Prozent der Beschäftigten.
Friseure verdienen meist schon mehr

Friseursalon-Inhaberin Julia Kriger zahlt ihren Angestellten bereits mehr als den Mindestlohn.
Im Friseurhandwerk liegt der Lohn oft schon über dem Mindestlohn, sagt Julia Kriger, Inhaberin des Friseursalons Marion Mahlich in Kiel. Sie zahlt ihren Angestellten gut 500 bis 600 Euro brutto im Monat über dem Mindestlohn. Üblich seien Stundenlöhne zwischen 15 und 18 Euro. Auch wenn Kriger bereits mehr als den Mindestlohn zahlt, steigen die Preise für ihre Kunden. Der Grund: Auch Produkte, Energie und Mieten werden teurer. Kriger erhöht die Preise in ihrem Salon deshalb einmal im Jahr leicht.
Für den Mindestlohn arbeitet heute kaum noch jemand.
Julia Kriger, Inhaberin Friseur Marion Mahlich in Kiel
Gastronomie nur indirekt betroffen

Wirt Gregor McDermott aus Bosau geht davon aus, dass die Ware der Zulieferer mit dem Anstieg der Mindestlöhne teurer wird.
Gastronomiebetriebe zahlen ebenfalls bereits mehr als Mindestlohn. Laut dem Deutschen Hotel- und Gaststättenverband e.V. (DEHOGA) Schleswig-Holstein liegt der allgemeinverbindliche, tarifliche Einstiegslohn bei 14,97 Euro. Das bedeutet: Der neue Mindestlohn betrifft die Gastronomie-Mitarbeiter nicht direkt. Langfristig rechnen Gastronomen aber trotzdem mit steigenden Preisen – so wie Gregor McDermott, Inhaber des „Gasthaus Zum Frohsinn“ in Bosau. Denn: Die Lebensmittelzulieferer, zum Beispiel die der Fleischbranche, sind von dem neuen Mindestlohn betroffen.
Es kann sein, dass dann jetzt eine Preissteigerung kommt. Aber wir haben eben den Puffer der Mehrwertsteuerreduzierung, somit dürfte sich das alles im Rahmen halten.
Gregor McDermott, Inhaber Zum Frohsinn in Bosau
Gäste zeigen Verständnis für höhere Preise
Trotz steigender Preise kämen immer noch viele Gäste ins Restaurant, so McDermott. Es sei etwas Gesellschaftliches, zusammen essen zu gehen. Aber das Verhalten im Restaurant habe sich etwas geändert. McDermott berichtet, dass Gäste nun schon überlegen, ob sie noch ein drittes Getränk nehmen. Generell seien sie aber bereit, höhere Preise für faire Löhne zu zahlen.
Gewerkschaft: Arbeit muss zum Leben reichen
Der Mindestlohn helfe laut ver.di Nord vor allem den Arbeitnehmern, die nicht so viel verdienen. Menschen müssen von ihrer Arbeit leben können, so Gewerkschaftsvertreter Frank Schischefsky.
Dass ich die Menschen ausbeute, ist kein Geschäftsmodell.
Frank Schischefsky (ver.di Nord)
Jobverluste als Folge der Lohnerhöhung erwartet Gewerkschaftsvertreter Schischefsky nicht. Denn: Schon bei der Einführung des Mindestlohns Mitte der 2000-er Jahre seien wegen der höheren Kosten für Betriebe keine Arbeitsplätze verloren gegangen. Unternehmen brauchen auch heute ihre Beschäftigten dringend, so Schischefsky.
Er sieht außerdem einen weiteren Vorteil: Mit mehr Geld könnten Beschäftigte ihre Miete zahlen, einkaufen oder sich auch mal etwas leisten. Das helfe nicht nur den Menschen selbst, sondern auch der Wirtschaft. Denn wer mehr Geld habe, gebe meist auch mehr aus, so Schischefsky.
Minijobs und Tariflöhne profitieren auch
Auch Menschen mit Minijobs haben laut Schischefsky etwas von der Erhöhung. Sie dürfen im Monat nicht mehr als einen festen Betrag verdienen. Steige der Stundenlohn, heiße das oft: weniger arbeiten, aber gleich viel verdienen. Für viele sei das ein Vorteil, so der Gewerkschaftsvertreter. Laut ihm werden häufig auch die Tariflöhne angepasst, wenn der Mindestlohn steigt. Denn: Der Abstand zwischen Mindestlohn und Fachkräftelohn solle bleiben, sodass es möglich sei, dass künftig auch Menschen mit höherem Lohn mehr Geld bekommen.

Der Mindestlohn steigt ab Januar 2026 auf 13,90 Euro. Laut Deutschem Gewerkschaftsbund Nord profitieren vor allem Frauen.

Vor allem steigende Personalkosten und drohende Mehrbelastung der bestehenden Belegschaft bereiten den Unternehmen Sorgen.

Mehr Geld auch für ungelernte Kräfte wie Schüler und Studenten: Die Regelungen des allgemeinverbindlichen Tarifvertrags sorgen für Kritik.

Dirk Swinke vom Sozialverband Niedersachsen sagte auf NDR Info, der höhere gesetzliche Mindestlohn sei ein richtiges Signal. Die „Aktivrente“ sei hingegen ein zweischneidiges Schwert.