Eine Katze steht in Hamburg auf einem Gartenzaun.

AUDIO: Neue Katzenschutzverordnung in Hamburg in Kraft getreten (1 Min)

Stand: 02.01.2026 08:06 Uhr

Wer seine Katze in Hamburg frei laufen lässt, muss sich jetzt an neue Regeln halten. Seit dem Jahreswechsel ist eine „Katzenschutzverordnung“ in Kraft und die betrifft vor allem Freigängerkatzen. Tierschützer hatten schon lange eine solche Regelung gefordert.

Katzen, die jederzeit ins Freie können und durch die Straßen oder Gärten streifen, müssen jetzt kastriert, gechippt und registriert sein. Dafür müssen Halterinnen und Halter sorgen. Einen Mikrochip mit Daten zum Tier unter die Haut setzen zu lassen, kostet in Tierarztpraxen zwischen 30 und 60 Euro. Die Registrierung bei Plattformen wie „Findefix“ oder „Tasso“ ist kostenlos.

Freigängerkatzen müssen künftig kastriert sein

Der Vorteil dabei ist: Haut die Katze ab, kann sie sofort wieder ihren Besitzerinnen oder Besitzern zugeordnet werden, wenn sie etwa im Tierheim abgegeben wird. Dass Freigänger künftig außerdem kastriert sein müssen, dient dem Tierschutz. Zum einen, weil aggressives Verhalten und Revierkämpfe abnehmen und weil streunende Hauskatzen dann nicht mehr dazu beitragen, dass sich wilde Katzen unkontrolliert vermehren.

Etwa 10.000 wilde Katzen in Hamburg

Schätzungen zufolge gibt es davon rund 10.000 in Hamburg – oft in einem gesundheitlich schlechten Zustand. „Um Tierleid zu vermeiden, müssen wir die Population in den Griff bekommen“, sagt Justizsenatorin Anna Gallina von den Grünen. Werden künftig nicht kastrierte oder gechippte Katzen aufgegriffen, kann die Behörde das jetzt anordnen und ein Zwangsgeld verhängen.

Dieses Thema im Programm:

NDR 90,3 | NDR 90,3 Aktuell | 02.01.2026 | 07:00 Uhr