2. Januar 2026

Seit dem 1. Januar 2026 gilt eine bundesweite Reform der gerichtlichen Zuständigkeiten, die auch Auswirkungen auf die Justiz in Sachsen-Anhalt hat. Kern der Neuregelung ist eine deutliche Ausweitung der Zuständigkeiten der Amtsgerichte in Zivilsachen. Die Streitwertgrenze wurde von bislang 5.000 Euro auf 10.000 Euro angehoben. Damit werden künftig wieder mehr zivilrechtliche Verfahren vor den Amtsgerichten verhandelt, während die Landgerichte erst ab einem Streitwert von über 10.000 Euro zuständig sind.

Mit der Reform ändern sich auch die Rahmenbedingungen für die Prozessführung. Vor den Amtsgerichten besteht weiterhin kein Anwaltszwang in Zivilverfahren, während bei Klagen vor den Landgerichten eine anwaltliche Vertretung verpflichtend bleibt. Zudem fallen bestimmte Streitigkeiten, etwa aus dem Nachbarrecht, nun unabhängig vom Streitwert grundsätzlich in die Zuständigkeit der Amtsgerichte. Andere Verfahren, unter anderem aus dem Bereich medizinischer Behandlungen, des Presserechts, von Internetveröffentlichungen oder des Vergaberechts, werden künftig den Landgerichten zugewiesen.

Nach Angaben des Ministeriums für Justiz und Verbraucherschutz des Landes Sachsen-Anhalt trägt die Reform der Entwicklung der Lebenshaltungskosten Rechnung. Die bisherige Streitwertgrenze war seit 1993 unverändert geblieben und hatte dadurch an praktischer Bedeutung verloren. Ziel der Anpassung ist es, die Amtsgerichte als bürgernahe Eingangsinstanz zu stärken und zugleich die Landgerichte von einfacheren Verfahren zu entlasten.

In Sachsen-Anhalt gibt es derzeit 25 Amtsgerichte, die flächendeckend im Land verteilt sind. Ihnen stehen vier Landgerichte in Magdeburg, Halle (Saale), Stendal und Dessau-Roßlau gegenüber. Durch die Neuregelung wird erwartet, dass die Amtsgerichte künftig wieder mehr Verfahren übernehmen, insbesondere solche mit geringem bis mittlerem Streitwert.

Das Justizministerium sieht Vorteile vor allem für Bürgerinnen und Bürger sowie für kleine und mittelständische Unternehmen. Kürzere Wege, eine bessere Erreichbarkeit der Gerichte und geringerer organisatorischer Aufwand sollen den Zugang zur Justiz erleichtern. Gleichzeitig sollen die Landgerichte mehr Kapazitäten für komplexe Verfahren gewinnen.