Die Brandenburger AfD hat überraschend zwei ihrer Klagen gegen das Land Brandenburg zurückgenommen. Das teilte das Verwaltungsgericht Potsdam am Freitagabend mit. Am 14. und 15. Januar waren Termine für die mündliche Verhandlung in der Streitsache angesetzt – die sind jetzt obsolet. Die Klageverfahren wurden eingestellt.
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Laut Gericht verfolgt die Partei zwei Klagen gegen das dem Verfassungsschutz vorstehende Innenministerium nicht mehr weiter. Mit der ersten Klage wollte die AfD gegen die Erwähnung der Partei in den Brandenburger Verfassungsschutzberichten 2019 und 2020 sowie der dazugehörenden Pressemitteilung vorgehen. Die zweite Klage richtete sich gegen die Einstufung als rechtsextremistischer Beobachtungs- beziehungsweise Verdachtsfall und die dazugehörende Pressemitteilung aus dem Jahr 2020.
Weiter anhängig ist laut Gericht aber die Klage der Brandenburger AfD gegen die später erfolgte Hochstufung zur gesichert rechtsextremistischen Bestrebung.
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Die Debatte um die Hochstufung hatte im Mai 2025 zum Rücktritt von Innenministerin Katrin Lange (SPD) geführt. Sie hatte den Leiter der Verfassungsschutzabteilung, Jörg Müller, entlassen, weil dieser sie nicht ordnungsgemäß über die Hochstufung informiert habe. Auch innerhalb der SPD stellten sich jedoch viele hinter Müller.
Im August stellten der neue Innenminister René Wilke (SPD) und Müllers Nachfolger Wilfried Peters schließlich das Hochstufungsgutachten vor. Grundaussagen des 142 Seiten starken Papiers: Die Brandenburger AfD, bei Umfragen stärkste Kraft im Land, verstoße aufgrund einer zunehmenden Radikalisierung gegen die Menschenwürde und das Demokratieprinzip. Die Partei sei „in hohem Maße fremdenfeindlich und zum Teil rassistisch“. Die Partei sei auf einem Kurs, „den demokratischen Staat und seine Institutionen zerstören zu wollen“. Die AfD wies die Vorwürfe zurück und reichte Klage ein.