Die AfD Brandenburg hat eine Klage zurückgezogen. Die Partei ist gesichert rechtsextremistisch, die Klage gegen den Status als Verdachtsfall hätte sich also „erledigt“.

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Die AfD in Brandenburg zieht Klage gegen Einstufung als rechtsextremistischer Verdachtsfall zurück, so das Verwaltungsgericht Potsdam. Die Termine für mündliche Verhandlungen wurden abgesagt. René Springer begründet die Klagerücknahme mit neuer Einstufung als ‚gesichert rechtsextrem‘. Die Frage nach der neuen Einstufung bleibt entscheidend. Der Verfassungsschutz sieht den Landesverband der AfD als gesichert rechtsextremistisch an.

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Rechtsextremismus: René Springer, Landesvorsitzender der Brandenburger AfD, sagte, die Klage gegen die Beobachtung als Verdachtsfall habe sich mittlerweile erledigt.

René Springer, Landesvorsitzender der Brandenburger AfD, sagte, die Klage gegen die Beobachtung als Verdachtsfall habe sich mittlerweile erledigt.
© Annette Riedl/​dpa

Die AfD in Brandenburg hat ihre Klage gegen das Land Brandenburg wegen der vor sechs Jahren erfolgten Einstufung als rechtsextremistischer Verdachtsfall zurückgezogen. Das teilte das Verwaltungsgericht Potsdam mit. Die Klage bezog sich auch auf die Erwähnung in den Verfassungsschutzberichten
der Jahre 2019 und 2020 und dazugehörenden Pressemitteilungen. Die für
den 14. und 15. Januar geplanten Termine zu mündlichen Verhandlungen
werden nach Angaben des Gerichts gestrichen.

Der Landesvorsitzende der AfD Brandenburg,
René Springer, teilte zur Begründung mit: „Mit der inzwischen erfolgten
Einstufung als ‚gesichert rechtsextrem‘ haben sich die früheren Klagen gegen die Beobachtung als Verdachtsfall erledigt.“ 

Es gebe keine rechtliche Grundlage mehr für das Verfahren. Die Klagerücknahme sei ein formaler Schritt nach der „politisch motivierten Eskalation“, so die Worte des AfD-Politikers. „Die entscheidende Frage bleibt die neue Einstufung.“ Der Brandenburger Landesverband der AfD
verstößt aus Sicht des Verfassungsschutzes gegen die Menschenwürde und
die Verfassung des Bundeslandes und wurde daher als gesichert rechtsextremistisch eingestuft.

Die Klage der brandenburgischen AfD gegen
die Einstufung des Landesverbandes als gesichert rechtsextremistische
Bestrebung
im Jahr 2025 wird laut Gericht weiterhin überprüft. Ein
Termin für eine Verhandlung stehe noch nicht fest.

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