Das höchste französische Verwaltungsgericht hat die Strafe gegen Amazon gesenkt. Es erlaubt Produktivitätskontrollen, verbietet aber die zu lange Speicherung von Mitarbeiterdaten.
Frankreichs höchstes Verwaltungsgericht hat eine Datenschutz-Geldstrafe gegen Amazon drastisch reduziert. Die Entscheidung bringt Klarheit für die gesamte Logistikbranche – und setzt klare Grenzen für die Überwachung von Mitarbeitern.
Überwachung erlaubt – Datenspeicherung verboten
Der französische Conseil d’État hat die ursprüngliche Geldbuße von 32 Millionen Euro gegen Amazon France Logistique auf 15 Millionen Euro gesenkt. Das Urteil vom Dezember 2025 markiert einen wichtigen Präzedenzfall im Spannungsfeld zwischen Arbeitgeberkontrolle und Privatsphäre der Beschäftigten.
Die Richter gaben dem E-Commerce-Riesen in einem zentralen Punkt recht: Die umstrittenen Produktivitätskontrollen in den Lagerhallen sind grundsätzlich zulässig. Konkret bestätigte das Gericht die Rechtmäßigkeit von Echtzeit-Indikatoren wie dem „Stow Machine Gun“-Scanner, der warnt, wenn ein Artikel weniger als 1,25 Sekunden nach dem vorherigen gescannt wird. Auch die Messung von „Leerlaufzeiten“ sei durch die betrieblichen Anforderungen gerechtfertigt.
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Die Datenschutzbehörde CNIL hatte diese Praxis 2023 noch als „überschießend“ und psychisch belastend eingestuft. Der Staatsrat widersprach nun: Solche unmittelbaren Kontrollen verletzten nicht automatisch die Grundrechte der Mitarbeiter – sofern sie ausschließlich der Qualitätssicherung und Sicherheit dienten.
31 Tage Speicherfrist waren zu lang
Doch Amazon erhielt nicht in allen Punkten Recht. Das Gericht bestätigte eine klare Verletzung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die Speicherung detaillierter Leistungsdaten jedes einzelnen Mitarbeiters über 31 Tage hinweg sei unverhältnismäßig.
Die Richter folgten der Argumentation der CNIL: Für Zwecke wie Schulungen, Umsetzungen oder wöchentliche Leistungsgespräche sei es nicht nötig, jeden Scan und jede Unterbrechung einen ganzen Monat lang aufzubewahren. Echtzeitdaten kombiniert mit wöchentlichen Statistiken würden ausreichen. Diese Unterscheidung – rechtmäßige Erhebung, aber unrechtmäßige Aufbewahrung – bildete die Grundlage für die reduzierte, aber immer noch hohe Geldstrafe von 15 Millionen Euro.
Was bedeutet das für die Logistikbranche?
Die Entscheidung schafft dringend benötigte Rechtssicherheit für Lager- und Logistikunternehmen in der gesamten Europäischen Union. Das Gericht trennt klar zwischen der Methode der Überwachung und der Aufbewahrung der Daten.
Rechtsexperten sehen darin eine Bestätigung des „Branchenstandard“-Arguments: In Hochleistungslogistikzentren mit Millionen von Paketen ist präzises Tracking unverzichtbar. Gleichzeitig ist es eine klare Warnung: Unternehmen dürfen diese Leistungsdaten nicht unbegrenzt horten. Firmen mit ähnlichen Scanner-Systemen müssen jetzt ihre Aufbewahrungsfristen überprüfen – möglicherweise von Wochen auf nur wenige Tage verkürzen.
Hintergrund: Beschwerden und ein deutsches Parallelverfahren
Die ursprüngliche Strafe geht auf eine CNIL-Untersuchung von 2019 zurück, die durch Medienberichte und Beschwerden von Mitarbeitern über Arbeitsbedingungen ausgelöst wurde. Amazon hatte stets betont, dass seine Systeme für Sicherheit, Qualität und Effizienz notwendig seien, und legte erfolgreich Berufung ein.
Der Fall erinnert an andere DSGVO-Verfahren im Arbeitskontext, etwa die Rekordstrafe von 35,3 Millionen Euro gegen H&M in Deutschland (2020). Ein entscheidender Unterschied: Während H&M private Details aus dem Leben der Mitarbeiter sammelte, konzentrierte sich der Amazon-Fall ausschließlich auf Leistungsdaten. Diese Nuance macht das Urteil besonders einflussreich für das operative Management.
Ausblick: Kürzere Speicherfristen und Signal für die EU
Amazon wird seine Datenspeicherungsrichtlinien nun an die Vorgaben des Gerichts anpassen müssen – die Aufbewahrungsfrist für Scannerdaten wird sich deutlich verkürzen. Das reduzierte Bußgeld beendet den Rechtsstreit in Frankreich, setzt aber einen verbindlichen Präzedenzfall für andere europäische Aufsichtsbehörden.
Die Entscheidung dürfte andere Logistiker ermutigen, präzises Produktivitätstracking beizubehalten – allerdings mit strengeren, automatisierten Löschregeln. Datenschützer betonen: Trotz der Strafereduzierung bestätigt die verbleibende Millionenstrafe den Grundsatz, dass Effizienzziele nicht über Datenschutzanforderungen stehen dürften. Das Urteil wird die laufenden Debatten über KI-Regulierung am Arbeitsplatz auf EU-Ebene mit Sicherheit beeinflussen.
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