Der Strafprozess gegen Steakhaus-Erbin Christina Block zieht ungebrochen Massen an – und zwingt Hamburgs Justiz zu einem Ausnahmebetrieb. Parallel drängen weitere Mammutverfahren wie „White Tiger“ oder die Nord-Stream-Affäre in die übervollen Säle. Die Belastung ist enorm – personell, organisatorisch und sicherheitstechnisch.
Allgemein gilt im Gerichtsbetrieb eine ungeschriebene Regel: Für die Öffentlichkeit sind häufig nur zwei Momente einer Strafverhandlung wirklich interessant – der erste Prozesstag, wenn die Anklage verlesen wird, und der letzte, wenn das Urteil fällt. „In den allermeisten der Fälle ist das so“, sagt Hamburgs Gerichtssprecherin Marayke Frantzen. Beim Verfahren gegen Steakhaus-Erbin Christina Block gilt diese Regel jedoch nicht.
Der Prozess, in dem Block und sechs Mitangeklagte sich gegen den Vorwurf der Kindesentziehung verteidigen, zieht ungebrochen Aufmerksamkeit auf sich. Jeder Verhandlungstag wird zu einer Herausforderung: Dutzende Zuschauer und Medienvertreter drängen ins hochgesicherte Strafjustizgebäude, um das Verfahren zu verfolgen.
„Der Prozess sprengt das Gewohnte“, sagt Frantzen – und bringt den Betriebsablauf des Gerichts an seine Grenzen. Noch an keinem Verhandlungstag sei deutlich weniger Publikum erschienen. Das Verfahren bindet weit mehr Zeit, Personal, Raum und Ressourcen als üblich. Inzwischen wurde es um ein halbes Jahr verlängert und bis Ende Juni 2026 terminiert. Aber der Block-Prozess bleibt nicht das einzige Mammutverfahren, das die Justiz 2026 fordert.
Nach einem möglichen Urteil im Fall Block könnte bereits das nächste Großverfahren starten: der Prozess gegen ihren Ex-Mann Stephan Hensel, ebenfalls wegen Kindesentziehung – voraussichtlich ebenfalls mit großem öffentlichem Interesse. Schon im Januar beginnt zudem der Prozess gegen einen 21-Jährigen, der unter dem Pseudonym „White Tiger“ Kinder und Jugendliche im Internet misshandelt und in den Tod getrieben haben soll. Dafür ist ein ganzes Jahr Verhandlungszeit angesetzt. Und schließlich wartet ein aus Italien ausgelieferter Ukrainer in U-Haft auf seinen Prozess wegen der mutmaßlichen Sprengung der Nord-Stream-2-Pipeline – ein Fall von internationaler Tragweite.
Wie kann die Hamburger Justiz diese Belastung bewältigen? „Das ist ein Wahnsinnsaufwand auf allen Ebenen“, sagt Frantzen. „Aber alle sind bereit, die enorme Anstrengung zu leisten, sodass wir das ohne Abstriche bei der Sicherheit stemmen werden.“ Ein Selbstläufer sei die Situation dennoch nicht; sie könnte die Justiz über Jahre hinweg fordern. Entscheidend sei eine gut ausgestattete Justiz – personell wie materiell.
Großverfahren parallel zu führen, sei prinzipiell für eine Großstadt wie Hamburg nicht ungewöhnlich, ergänzt Frantzen. Momentan laufen neben den Block-Verfahren zum Beispiel auch der Wilstorfer Hochhaussturz mit zehn Angeklagten und ein Drogenprozess mit elf Angeklagten. Auch die Große Strafkammer 32 unter Vorsitz von Richterin Isabel Hildebrandt, die den Block-Prozess leitet, hat weitere Verfahren zu bewältigen. Das eigentliche Nadelöhr sind neben den Richterkapazitäten vor allem die verfügbaren Räume.
„Es ist nicht so, dass bei uns regelmäßig Säle leer stehen“, betont Frantzen. Hamburg verfüge zwar über viele Gerichtssäle, doch gebe es ebenso viele Strafkammern mit vollen Terminkalendern sowie zahlreiche Haftsachen, die innerhalb bestimmter Fristen eröffnet werden müssten. Besonders wertvoll sei Saal 237, in dem der Block-Prozess stattfindet. Mit zusätzlicher Sicherheitsschleuse und Zugang zur Untersuchungshaft sei er ideal für Verfahren der Organisierten Kriminalität oder Staatsschutzverfahren.
Seine Vorteile zeigten sich zuletzt beim Auftritt eines israelischen Entführers im Block-Prozess. Wegen seiner Geheimdienstvergangenheit gilt er als gefährdet; daher durchliefen alle Prozessbeobachter eine intensive Sicherheitskontrolle inklusive Körperscanner – zusätzlich zur allgemeinen Kontrolle am Haupteingang. „Säle wie der 237 sind für uns eierlegende Wollmilchsäue“, sagt Frantzen. „Und solche Säle sind rar.“
Den Mann begleiteten Personenschützer des Landeskriminalamts. Die Zusammenarbeit mit LKA und Polizei gestalte sich lageabhängig. Die Kompetenzen seien klar geregelt: Die Vorsitzende Richterin hat die Hoheit im Saal und im angrenzenden Flur; die Landgerichtspräsidentin übt das Hausrecht über das Gebäude aus, meist unterstützt und vertreten durch den Verwaltungsgeschäftsleiter. „Und dann gibt es noch mich als Sprecherin für alle Medienbelange“, sagt Frantzen.
Für den Block-Prozess führte sie ein strenges Akkreditierungsverfahren ein, um das Gedränge auf der Pressebank zu verhindern. Journalisten werden zudem fortlaufend über den Stand des Verfahrens, komplexere Zusammenhänge und bevorstehende Zeugen informiert. „Diesmal haben wir nicht nur die üblichen Gerichtsreporter, sondern auch viele von Boulevardmedien, aus Sportressorts oder aus dem Ausland – Menschen, die unsere Abläufe nicht kennen können. Das meine ich ohne Vorwurf.“
In der Nähe des Verhandlungssaals wurde eine „Mixed Zone“ eingerichtet – „ein bisschen wie beim Fußball“, so Frantzen. Nur dort dürfen Interviews geführt werden. „Das verhindert ein Hauen und Stechen. Sonst rennen alle los, sobald jemand aus dem Saal kommt, wollen Einzelinterviews und verstopfen den Gang. Gleichzeitig müssen wir noch Dutzende andere Prozesse in unmittelbarer Nähe geordnet führen.“ Zudem müsse man dem Auskunftsanspruch gerecht werden: „Das ist ein öffentliches Verfahren, und wir wollen allen den gleichen Zugang ermöglichen.“ Die Akkreditierungen seien ein enormer Aufwand gewesen. Dafür habe sie sich bei Gerichten in Berlin und Frankfurt informiert. „Aber wir haben dadurch sehr viel mehr Ruhe in den Ablauf gebracht.“
Trotz aller Mehrbelastung sieht Frantzen auch Positives: „Ich merke, wie viel Erklärungsbedarf es zu Grundsätzlichem gibt. Ich dachte erst, dieser Bereich interessiere die Menschen eher nicht. Aber das stimmt nicht. Auch das Interesse an Justiz und ihren Abläufen ist riesig. Wenn wir also als Nebeneffekt die Fahne für die Justiz hochhalten und damit letztlich auch den Rechtsstaat stärken können, freut mich das.“
Allerdings tragen nicht nur die Gerichte, sondern auch die Hamburger Staatsanwaltschaften, einen erheblichen Teil der Arbeitsbelastung herausfordernder Verfahren, wie Staatsanwaltssprecherin Mia Sperling-Karstens betont. Das für die Öffentlichkeit sichtbare Prozessgeschehen bilde dabei nur einen Ausschnitt ab. Sowohl der sogenannte Block-Komplex als auch das White-Tiger-Verfahren beschäftigten Staatsanwaltschaft und Polizei bereits seit mehreren Jahren – lange bevor die ersten Prozesstage begannen.
Gerade das White-Tiger-Verfahren habe die Ermittler vor große Herausforderungen gestellt. Es ging um enorme Datenmengen, die gesichert und ausgewertet werden mussten, aber auch um Bild- und Videomaterial, das selbst erfahrene Ermittler aus diesem Deliktsbereich stark belastet habe. Hinzu kamen hochkomplexe rechtliche Fragen. Beim Verdacht des Mordes durch zwei hintereinandergeschaltete mittelbare Täterschaften musste etwa nachgewiesen werden, dass der Angeklagte sowohl das Handeln der als „Werkzeug“ eingesetzten Geschädigten als auch das des später Verstorbenen beherrschte. Dafür war eine akribische Analyse tausender Chats und Screen-Records notwendig.
Leaks könnten Ermittlungen gefährden
Auch die Ermittlungen im Block-Komplex seien in mehrfacher Hinsicht anspruchsvoll gewesen, sagt Sperling-Karstens. Allein im Kernverfahren habe es rund 20 Beschuldigte gegeben, hinzu kam ein erheblicher Auslandsbezug, der umfangreiche Rechtshilfeersuchen erforderlich machte. Zudem sind bei der Staatsanwaltschaft weiterhin zahlreiche Verfahren und Strafanzeigen anhängig, die mit der mutmaßlichen Entführung der in Dänemark lebenden Kinder in der Silvesternacht 2023/24, der Vorgeschichte oder dem Sorgerechtsstreit im Zusammenhang stehen.
Besonders sei dabei das anhaltend hohe öffentliche und mediale Interesse. Es zwinge die Strafverfolgungsbehörden zu ständiger Abwägung zwischen Transparenz und dem Schutz laufender Ermittlungen. So habe sich die Staatsanwaltschaft bewusst nicht zum Inhalt einer Beschuldigtenvernehmung geäußert, weil diese noch laufende und nicht öffentliche Verfahren betraf. Gleichwohl liegen einigen Medien die Vernehmungen vor. „Dass Akteninhalte aus laufenden Verfahren nach außen gelangen, noch bevor eine Abschlussentscheidung getroffen oder ein Gericht geurteilt hat, ist aus unserer Sicht hochproblematisch“, sagt Sperling-Karstens.
Solche Leaks könnten Ermittlungen gefährden und Persönlichkeitsrechte erheblich beeinträchtigen. Wenn es dafür konkrete Anhaltspunkte gebe, werde die Staatsanwaltschaft auch Ermittlungen wegen des Durchstechens sensibler Informationen aufnehmen. „Auch das bindet zusätzliche Kapazitäten und erhöht die Arbeitslast im Zusammenhang mit ohnehin herausfordernden Verfahren weiter“, sagt die Sprecherin.
„Zahl offener Verfahren steigt stetig“
Auch der Hamburgische Richterverein warnt seit Längerem vor strukturellen Überlastungen der Justiz. Sein Vizechef, Oberstaatsanwalt Sebastian Koltze, verweist auf eine insgesamt angespannte Personallage, die sich längst nicht mehr nur auf Richterstellen beschränke. Besonders im Servicebereich fehle es an Personal, was sich unmittelbar in der täglichen Arbeit niederschlage. „Das führt unter anderem dazu, dass die Zahl offener Verfahren stetig steigt“, sagt Koltze.
Zusätzliche Herausforderungen erwartet die Justiz mit der Einführung der elektronischen Akte im Strafbereich zum 1. Januar 2026. Diese Umstellung sei ohne Zweifel notwendig und richtig, werde den Arbeitsalltag jedoch zunächst weiter belasten. „Die eAkte bringt neue Anforderungen mit sich, die in einer ohnehin angespannten Situation bewältigt werden müssen“, sagt Koltze.
Kritik übt der Richterverein zudem an der Haltung des Dienstherrn. Seit Jahren fehle es aus Sicht der Richterschaft an Wertschätzung. Insbesondere die ausbleibende amtsangemessene Besoldung sorge für Frust. Das Land zwinge seine Bediensteten faktisch in Widerspruchs- und Klageverfahren, statt eigenständig Lösungen zu schaffen. „Anders als andere Bundesländer zeigt Hamburg bislang keinerlei positive Reaktion auf den jüngsten wegweisenden Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zur Besoldung“, sagt Koltze. Auch das belaste Motivation und Leistungsfähigkeit der Justiz zusätzlich.