Die Europäische Union hat im Mai 2024 neue Regeln zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung beschlossen, die ab 2027 in Kraft treten werden. Eine zentrale Maßnahme ist die
Einführung einer Bargeldobergrenze von 10.000 Euro für gewerbliche Transaktionen. Übersteigt der Betrag diese Grenze, müssen Zahlungen unbar, beispielsweise per Überweisung oder Kartenzahlung,
erfolgen. Private Geschäfte zwischen nicht gewerblichen Personen sind von dieser Regelung ausgenommen, sodass etwa der Verkauf eines Autos in bar auch über 10.000 Euro möglich bleibt.

Zusätzlich wird die Anonymität bei Bargeldzahlungen eingeschränkt. Händler sind ab einem Betrag von 3.000 Euro verpflichtet, die Identität des Käufers zu erfassen, einschließlich Name,
Geburtsdatum, Adresse und Staatsangehörigkeit. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, verdächtige Geldströme besser nachverfolgen und illegale Aktivitäten schneller aufdecken zu können. Die
Bargeldobergrenze ist Teil einer umfassenden Reform, die die EU-Regeln zur Geldwäschebekämpfung harmonisiert und durch die neue europäische Anti-Geldwäsche-Behörde (AMLA) ergänzt wird.


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