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Genau rechnen lohnt sich: Auch Ruheständler können bei ihrer Steuererklärung eine Menge Geld sparen. © IMAGO Images/Wolfilser
Rentner in Deutschland können eine Vielzahl von Ausgaben jährlich bei der Steuer geltend machen. Was ändert sich ab 2026?
Übersteigen die jährlichen Alterseinkünfte den steuerlichen Grundfreibetrag, können auch für Rentnerinnen und Rentner rasch Steuern anfallen. Der Freibetrag steigt ab 2026 auf 12.348 Euro für Alleinstehende bzw. 24.696 Euro für Verheiratete. Welche Kosten Sie dem Fiskus in Ihrer jährlichen Steuererklärung vorlegen können, erfahren Sie hier.
Rente und Steuern: Wichtige absetzbare Kosten 2026
Sonderausgaben
Einen großen Posten betreffen Vorsorgeaufwendungen wie Versicherungen sowie Spenden, die als sogenannte Sonderausgaben steuerlich absetzbar sind. Insbesondere:
- Kranken- und Pflegeversicherung: Beiträge zur Basisabsicherung – sowohl gesetzlich als auch privat – sind voll absetzbar.
- Sonstige Versicherungen: Beiträge zu Haftpflicht- (auch Kfz), Unfall- und Risikolebensversicherungen.
- Spenden, Mitgliedsbeiträge und Kirchensteuer: Ebenfalls vollständig absetzbar – ein Sonderausgaben-Pauschbetrag von 36 Euro greift automatisch.
- Altersvorsorge: Beiträge zur gesetzlichen Rente oder Rürup-Rente können bis zu einem Höchstbetrag von 30.826 Euro geltend gemacht werden.
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Außergewöhnliche Belastungen (abzüglich zumutbarer Eigenbelastung)
Weiterhin steuerlich abzugsfähig ist eine Reihe sogenannter außergewöhnlicher Belastungen, falls diese den zumutbaren Eigenanteil – ein bis sieben Prozent der Gesamteinkünfte, je nach Lebenssituation – übersteigen. Hierzu zählen beispielsweise:
- Krankheitskosten wie Arzt-, Facharzt- und Zahnarztrechnungen
- Kosten für Medikamente, Zahnersatz, Brillen und Hörgeräte
- Fahrtkosten zu Ärzten oder Therapien (pauschal 30 Cent pro Kilometer)
- Eigenkosten stationärer Aufenthalte oder Rehamaßnahmen
- Kosten für Pflegeheim oder Haushaltshilfen bei Pflegebedürftigkeit
- Behinderten-Pauschbetrag (bis zu 7.400 Euro, je nach Grad der Behinderung)
Werbungskosten
Das Finanzamt berücksichtigt bei der jährlichen Steuererklärung automatisch eine Werbungskostenpauschale von 102 Euro pro Jahr für Renteneinkünfte, es sei denn, Sie weisen höhere tatsächliche Kosten nach. Absetzbar sind beispielsweise Kosten wie Rentenberatung, Rechtskosten im Zusammenhang mit der Rente oder Kontoführungsgebühren (pauschal 16 €).
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Haushaltsnahe Dienstleistungen & Handwerkerleistungen
Bei Ausgaben für eine Haushaltshilfe, zur Reinigung, Gartenarbeit oder Winterdienst sowie Reparaturarbeiten durch Handwerker können 20 Prozent der jeweiligen Lohnkosten direkt von der Steuerschuld abgezogen werden. Allerdings gelten hier jährliche Höchstgrenzen: 4.000 Euro für haushaltsnahe Dienstleistungen bzw. 1.200 Euro für Handwerkerleistungen.
Um effektiv Steuern sparen zu können, empfiehlt es sich, alle relevanten Belege zu sammeln und zu ordnen. Bei Unsicherheiten zur individuellen steuerlichen Situation lohnt es sich mitunter, zusätzlich eine fachliche Beratung bei Lohnsteuerhilfevereinen oder Steuerberatern einzuholen. Detaillierte Informationen bietet auch die Deutsche Rentenversicherung in ihren aktuellen Broschüren zur Beteuerung der Rente.
Steuer: Änderungen für Ruheständler und Neurentner 2026
Höherer Grundfreibetrag: Der steuerliche Grundfreibetrag, bis zu dem das Einkommen steuerfrei bleibt, steigt 2026 auf 12.348 Euro (2025: 12.096 Euro) für Alleinstehende bzw. 24.696 Euro (2025: 24.192 Euro) für Verheiratete. Dieser gilt unabhängig von der jeweiligen Rentenart.
Steuerpflichtiger Anteil bei Neurenten: Für Personen, die im Jahr 2026 neu in Rente gehen, steigt der steuerpflichtige Anteil der Rente auf 84 Prozent. Damit bleiben nur noch 16 Prozent der ersten vollen Jahresbruttorente lebenslang steuerfrei. Zukünftige Rentenerhöhungen sind dann zu 100 Prozent steuerpflichtig.
Neue steuerfreie Aktivrente: Wer als Rentner über die Regelaltersgrenze hinaus in einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung tätig ist, dem ermöglicht die sogenannte Aktivrente künftig einen steuerfreien Hinzuverdienst von bis zu 2.000 Euro monatlich (insgesamt 24.000 Euro jährlich). Zusammen mit dem Grundfreibetrag können 2026 so insgesamt bis zu 36.348 Euro eingenommen werden, ohne dass Einkommensteuer anfällt.