Schon ab Anfang 2023 hätten die drei Angeklagten den Mediziner „regelrecht ausgenommen“, sagte Richter Ehrlich in der Urteilsbegründung. Bereits vor dem Mord sollen sie sich Zugriff auf den Tresor des Opfers verschafft und Wertgegenstände im Umfang von rund 200.000 Euro entwendet haben.
Ermittler stellen Chatnachrichten und Suchanfragen sicher
Als dieses Geld nicht ausreichte, sei der Mordplan geschmiedet worden. Ermittler konnten laut Gericht entsprechende Chatnachrichten finden und Suchanfragen auf einem Laptop rekonstruieren. So habe der 63-Jährige im Internet verschiedene Tötungsmethoden recherchiert, sagte Richter Ehrlich.
Anfang März 2024 habe die Ehefrau dann abends die Wohnung des Arztes in Chemnitz verlassen und sei in ihre eigene Wohnung in die Nähe von Zwickau gefahren, so das Gericht. Doch zuvor habe sie sich mit ihrer Sprechstundenhilfe auf einem Parkplatz getroffen und ihr den Schlüssel zur Wohnung ihres Mannes übergeben. Dort habe der Mitangeklagte dann den 69-jährigen Mediziner im Schlaf überrascht und durch mehrere Stiche und stumpfe Gewalt gegen den Kopf getötet. „Der Angriff traf ihn unvorbereitet. Eine realistische Abwehrchance gab es nicht“, so der Richter.
Richter hält Aussagen der Angeklagten für „völligen Blödsinn“
Die Angeklagten hatten sich erst sehr spät in dem seit Januar laufenden Prozess selbst zu Wort gemeldet. Mit dem Mord wollen sie nichts zu tun gehabt haben. Diese Einlassungen seien wenig wert, so Ehrlich. „Das ist völliger Blödsinn, den sie uns erzählt haben“, sagte er in der Urteilsbegründung. Die Witwe selbst sei zwar bei der Tat nicht direkt dabei gewesen. Sie habe den Mord aber mit der Schlüsselübergabe ermöglicht und mit den Komplizen Details besprochen. Zudem habe sie als Erbin das stärkste Motiv. Die im Prozess gezeigte Rührung seien „Krokodilstränchen“, so der Richter.