Mehrere hundert Stiftungen sind wegen der ausländischen Sanktionen bereits handlungsunfähig. Die Regierung versucht gegenzusteuern und die Finanzmarktaufsicht zu stärken.

Günther Meier05.01.2026, 05.30 UhrLiechtensteiner Regierungsgebäude: Mit einer Gesetzesrevision will die Regierung die Risiken für Stiftungen reduzieren.Liechtensteiner Regierungsgebäude: Mit einer Gesetzesrevision will die Regierung die Risiken für Stiftungen reduzieren.

Gian Ehrenzeller / Keystone

Auf dem Finanzplatz Liechtenstein macht derzeit ein neuer Begriff die Runde: «verwaiste Rechtsträger». Gemeint sind damit vor allem Stiftungen mit einem Bezug zu Russland, die von den Sanktionen des Office of Foreign Assets Control (Ofac) des US-Finanzministeriums betroffen sind. Dabei handelt es sich um Stiftungen, die von reichen Russen gegründet wurden und von liechtensteinischen Treuhändern verwaltet werden. Betroffen sind aber auch Stiftungen mit Beziehungen zu Russland, die bisher nicht mit Ofac-Sanktionen belegt wurden. Die Angst, auf eine Ofac-Sanktionsliste gesetzt zu werden, hat viele Treuhänder veranlasst, die Stiftungen als Repräsentanten zu verlassen, womit diese handlungsunfähig wurden.

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Ausländische Sanktionen seien zwar in Liechtenstein nicht direkt anwendbar, hatte die Finanzmarktaufsicht Liechtenstein (FMA) schon 2024 in einer Mitteilung an die Akteure auf dem Finanzdienstleistungsplatz festgehalten. Gleichzeitig aber hat sie vor den damit verbundenen Risiken gewarnt. Bei Geschäftsbeziehungen, die Bezugspunkte zu den Ofac-Sanktionen aufwiesen, sei «die unverzügliche Beendigung solcher Geschäftsbeziehungen das einzige taugliche Mittel zur angemessenen Begrenzung dieser Risiken».

Auch die Liechtensteinische Treuhandkammer befasste sich mit der Problematik der amerikanischen Sanktionen und erarbeitete für ihre Mitglieder eine verbindliche Richtlinie für die Einhaltung ausländischer Sanktionen. Eine Nichteinhaltung könne schwerwiegende Reputationsschäden für Liechtenstein sowie operationelle und rechtliche Risiken für den jeweiligen Finanzintermediär nach sich ziehen, mahnte sie. Ein besonderes Risiko bestehe vor allem, wenn eine Sanktion den Finanzintermediär persönlich betreffe: Damit werde sein Zugang zum internationalen Zahlungsverkehr eingeschränkt und der wirtschaftliche Fortbestand des Unternehmens bedroht.

Anspruchsvolle Suche nach rechtssicherer Lösung

Viele Treuhänder verstanden die Botschaften der FMA und der Treuhandkammer. Als Folge resultierte die Flucht aus Stiftungen, die von Ofac-Sanktionen schon betroffen waren oder die als bedroht galten. Die Regierung nannte im Frühsommer 475 Stiftungen, die durch den Rücktritt von Treuhändern handlungsunfähig wurden. Das «de-risking» sei zwar anerkennenswert, hiess es in einer Mitteilung, doch führten die Rücktritte zu rechtlichen Herausforderungen bei der Weiterführung oder Liquidation.

Die 475 betroffenen Stiftungen sind, gemessen an der Gesamtzahl dieser Art von Rechtsträgern, ein bescheidener Anteil. Ende 2024 listete das Handelsregister total 1780 eingetragene und 7386 nicht eingetragene Stiftungen auf. Eine Eintragungspflicht besteht nur für gemeinnützige sowie privatnützige Stiftungen, die ein Unternehmen betreiben. Der überwiegende Teil gehört in die Kategorie der privatnützigen Stiftungen, die von der Eintragungspflicht ausgenommen und nur zur Hinterlegung einer Gründungsanzeige im Handelsregister verpflichtet sind. Bei diesen privatnützigen Stiftungen handelt es sich vorwiegend um reine oder um sogenannte gemischte Familienstiftungen.

Um für die «verwaisten Stiftungen» eine rechtssichere Lösung zu finden, setzte die Regierung eine Steuerungsgruppe ein. Diese fand heraus, dass Stiftungen mit einer Bedrohung durch die Ofac weder fortgeführt noch abgewickelt werden können, solange die Sanktionen gelten. Die betroffenen Rechtsträger würden sich in Liquidation befinden, doch sei das Verfahren unterbrochen und die Vermögenswerte seien gesperrt, weil keine handlungsfähigen Organe mehr vorhanden seien. Genaue Zahlen sind derzeit nicht bekannt, jedoch dürfte ein erheblicher Teil der derzeit «verwaisten Stiftungen» betroffen sein.

Die Arbeit der Steuerungsgruppe erweist sich als anspruchsvoll, wie sich auch bei Stiftungen zeigt, die wohl einen Russland-Bezug haben, aber nicht im Visier der Ofac stehen. Treuhänder, die ihre Repräsentationsfunktion in diesen Stiftungen schon abgegeben haben, verweigern die Übernahme eines Mandates zur Auflösung der Stiftung. Wie die Regierung auf eine parlamentarische Anfrage dazu erklärte, sei inzwischen «die Bekämpfung der amtlichen Bestellung als Liquidator die Regel». Die Steuerungsgruppe muss nun abklären, ob die Übernahme eines Liquidator-Mandats zumutbar ist oder ob eine Liquidation derzeit nicht durchgeführt werden kann.

Gesetzesänderung geplant

Aufgrund der Entwicklungen im Bereich der internationalen Sanktionen, insbesondere im Zusammenhang mit den Ofac-Sanktionen, sieht die Regierung Handlungsbedarf bei der Aufsicht der Treuhandbranche. Eine entsprechende Gesetzesvorlage für die Revision des Treuhändergesetzes ist in die Vernehmlassung geschickt worden. Ziel sei es, die Aufsicht über die Treuhänder zu stärken und die Rechtssicherheit sowohl der Treuhänder als auch der Kunden der Treuhandgesellschaften zu erhöhen. Die Revision ziele darauf ab, die Risiken zu minimieren, die sich aus der Nichteinhaltung oder der Umgehung von ausländischen Sanktionsregelungen ergeben könnten, begründet die Regierung die geplante Gesetzesänderung.

Die Finanzmarktaufsicht soll mehr Kompetenzen erhalten. Sie soll etwa die Beendigung von Geschäftsbeziehungen verfügen oder befristet ein Verbot zur Neuaufnahme von Geschäftsbeziehungen erlassen können. Geplant ist ferner die Möglichkeit für die Finanzmarktaufsicht, im Fall von Missständen einen Sonderbeauftragten einzusetzen und ihm teilweise oder vollständig die Befugnisse des Treuhänders zu übertragen. Die Einsetzung solcher Sonderbeauftragter soll auch möglich sein, wenn die Geschäftstätigkeit zu einem Reputationsschaden für das Land Liechtenstein führen könnte.

Eine Verschärfung der Aufsicht über das Treuhandwesen war schon vor fünf Jahren vorgenommen worden. Damals sah die Regierung akuten Handlungsbedarf, um Missbräuchen und Fehlentwicklungen im Treuhandsektor einen Riegel vorzuschieben. Obwohl die Treuhandkammer ihre Standesrichtlinien damals verschärft hatte, reichte diese Selbstregulierung offensichtlich nicht aus, um die Vorstellungen der Regierung über einen sauberen Finanzplatz zu erfüllen.

Nun stehen der Treuhandbranche neue Verschärfungen bei der Beaufsichtigung bevor, diesmal nicht mehr zur Verhinderung von Veruntreuungen anvertrauter ausländischer Vermögen, sondern zur Vermeidung riskanter Geschäftsbeziehungen, die von internationalen Sanktionen bedroht oder damit schon belegt sind.