Ein anderes Beispiel für eine scheinbare Selbstverständlichkeit, die nun mit der Verwaltungsreform Gesetz geworden ist: Wenn mehrere Behörden nötig sind, um eine Aufgabe zu erledigen, sollen sie ab jetzt immer eindeutig festlegen, wer den Hut auf hat, also die „Federführung“, wie es im Amtsdeutsch heißt. Können sie sich nicht einigen, wer die Feder führen soll, entscheidet der Regierende Bürgermeister.
Neu und sogar nun in der Verfassung festgeschrieben ist, dass die Bezirke, wenn ihnen neue Aufgaben übertragen werden, dafür auch das notwendige Geld bekommen müssen. Ein entsprechendes Gesetz, das die Details dieses „Konnexitätsprinzips“ regeln soll, ist noch in Arbeit. Außerdem ist festgeschrieben, dass die Bezirke künftig frühzeitig beteiligt werden, wenn neue Gesetze entstehen. Bislang war ihre Meinung dazu meist erst am Ende eines langen Prozesses gefragt.