Die Entwaldungsverordnung (EUDR) der Europäischen Union ist offiziell verschoben. Die Änderungen an der Verordnung wurden schließlich am 23. Dezember 2025 im Amtsblatt der EU veröffentlicht und sind seit dem dritten Tag nach deren Publikation offiziell in Kraft getreten. 

Nachdem das EU-Parlament bereits am 17. Dezember 2025 die im Trilog-Verfahren erzielte Einigung zur Verschiebung und Vereinfachung der EUDR formell bestätigt hatte, hat auch der EU-Rat einen Tag später dem Vorhaben final grünes Licht erteilt. Am 23. Dezember 2025 wurden die Änderungen an der Verordnung schließlich im Amtsblatt der EU veröffentlicht und sind seit dem dritten Tag nach deren Publikation offiziell in Kraft getreten.

Die Institutionen der EU hatten sich dabei unter anderem darauf verständigt, den Anwendungsbeginn um ein Jahr zu verschieben und die Pflichten für nachgelagerte Unternehmen und Händler zu vereinfachen. Auch sollen fertige Printprodukte wie Bücher, Zeitschriften und Magazine nicht mehr unter die Vorgaben der Entwaldungsverordnung fallen. Faserbasierte Verpackungen bleiben davon unberührt.

Anfang Dezember hatten sich die gesetzgebenden Instanzen der Union vorläufig geeinigt. Nachdem der Anwendungsbeginn der EUDR bereits Ende des Jahres 2025 erstmals um ein Jahr verschoben wurde, hatte die EU-Kommission in Person von Umweltkommissarin Jessika Roswall am 23. September die Absicht für eine weitere Verzögerung des Umsetzungsbeginns ausgesprochen.