Seit dem 1. Januar 2026 gilt die neue Homeoffice-Regelung zwischen Deutschland und den Niederlanden. Grenzpendler können damit bis zu 34 Tage im Jahr von zu Hause aus arbeiten, ohne dass sich ihre steuerliche Behandlung ändert. Für viele Beschäftigte in der Grenzregion bedeutet das mehr Klarheit, weniger Bürokratie und zusätzliche Planungssicherheit. Darauf weist das Viersener Finanzamt hin.