Im neuen Jahr werden die sogenannten PRÜF-Demos in Karlsruhe fortgesetzt: Am Samstag, 10. Januar, ab 12 Uhr vor dem Gerichtsgebäude am Schlossplatz. Demonstriert wird für die Überprüfung aller rechtsextremen Parteien durch das Bundesverfassungsgericht (BVG).

Demonstration "Für die Prüfung aller Rechtsextremer Parteien" in Karlsruhe am Samstag, 10. Januar 2026.

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Demonstration „Für die Prüfung aller Rechtsextremer Parteien“ in Karlsruhe am Samstag, 10. Januar 2026.
Foto: PrüF

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Demonstration „Für die Prüfung aller Rechtsextremer Parteien“ in Karlsruhe am Samstag, 10. Januar 2026.
Foto: PrüF

Wie bei den bisherigen Demos wird es Musik, ein offenes Mikrofon sowie Tee und Kaffee geben. Außerdem wird das Projektorchester Bunt und laut zum Mitsingen einladen. Am dritten Februarwochenende soll erneut eine Demonstration stattfinden. Das gab Vanessa Schulz, Versammlungsleiterin der Karlsruher Demonstrationen, bekannt.

Prüf-Demos werden deutschlandweit veranstaltet

Auch in anderen deutschen Städten werden regelmäßig Kundgebungen veranstaltet, wie Schulz bei der Demo am 13. Dezember gegenüber der Redaktion mitteilte.

Demo zur Überprüfung der rechtsextremen Parteien vom 13. Dezember 2025 vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.

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Demo zur Überprüfung der rechtsextremen Parteien vom 13. Dezember 2025 vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.
Foto: Thomas Riedel

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Demo zur Überprüfung der rechtsextremen Parteien vom 13. Dezember 2025 vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.
Foto: Thomas Riedel

Initiator der Initiative sei Nico Semsrott, ehemaliges Mitglied des Europaparlaments (Die Partei), so Schulz.

Parteiverbot gegen die AfD ist politisch umstritten

Ein Parteiverbot kann nur vom Bundestag, Bundesrat oder der Bundesregierung beim Bundesverfassungsgericht beantragt werden. Über ein Verbot entscheidet dann das Gericht.

Aus mehreren Landesregierungen, darunter der des Landes Berlin, gibt es derzeit Überlegungen und Initiativen, im Bundesrat einen Antrag einzubringen, um ein Verbotsverfahren gegen die AfD prüfen zu lassen oder einzuleiten. Dafür müsste sich im Bundesrat die erforderliche Zahl von Ländern auf ein gemeinsames Vorgehen einigen. Politisch ist ein solcher Antrag hoch umstritten.

Ein Hinweisschild mit Bundesadler und dem Schriftzug „Bundesverfassungsgericht“ steht vor dem Gebäude des Gerichts. (zu dpa: «Verfassungsgericht urteilt zu Drohneneinsatz via Ramstein»)

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Ein Hinweisschild mit Bundesadler und dem Schriftzug „Bundesverfassungsgericht“ steht vor dem Gebäude des Gerichts. (zu dpa: «Verfassungsgericht urteilt zu Drohneneinsatz via Ramstein»)
Foto: Uli Deck/dpa

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Ein Hinweisschild mit Bundesadler und dem Schriftzug „Bundesverfassungsgericht“ steht vor dem Gebäude des Gerichts. (zu dpa: «Verfassungsgericht urteilt zu Drohneneinsatz via Ramstein»)
Foto: Uli Deck/dpa

In mehreren Bundesländern und zeitweise auch auf Bundesebene stuft der Verfassungsschutz die AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall oder als „gesichert rechtsextremistisch“ ein. Gegen einzelne dieser Einstufungen und Verfahren wird vor Gericht vorgegangen – zudem unterscheiden sich die Bewertungen je nach Bundesland.

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