Bundespolizei am Flughafen Dortmund
Haftbefehl führte zu Festnahme eines Reisenden


Freie Mitarbeiterin


Am Dortmunder Flughafen wurden zwei Personen bei der Ausreise kontrolliert. Hierbei wurde die Bundespolizei auf Haftbefehle aufmerksam. © Boris Roessler/dpa

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Am 4. Januar kontrollierte die Bundespolizei am Flughafen Dortmund zwei Reisende, gegen die Haftbefehle vorlagen, wie aus einer Mitteilung der Polizei hervorgeht.

Am Sonntagmorgen gegen 8:15 Uhr sei ein 40-jähriger Mann bei der Ausreisekontrolle aufgefallen. Bevor er in ein Flugzeug in sein Heimatland Bosnien und Herzegowina einsteigen konnte, wurde sein Reisepass überprüft. Hierbei habe sich ergeben, dass gegen ihn ein Strafbefehl wegen Urkundenfälschung vorlag. Die Staatsanwaltschaft Osnabrück hatte im Juli 2023 eine Geldstrafe von 300 Euro verhängt oder ersatzweise 15 tägige Freiheitsstrafe.

Der 40-Jährige konnte jedoch durch ein Schreiben der Staatsanwaltschaft eine Ratenzahlungsvereinbarung nachweisen, sodass ihm die Ausreise gestattet werden konnte.

Erneuter Vorfall

Später an diesem Vormittag, gegen 11:30 Uhr, wurde ein Reisender bei der Kontrolle der Ausreise in die Türkei festgenommen worden. Der 37-Jährige mit deutscher Staatsangehörigkeit habe laut Angaben der Polizei einen Haftbefehl wegen Raubes, Körperverletzung und versuchter Nötigung vorliegen gehabt. Das Amtsgericht Hagen habe ihn zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt.

Nach einem Fingerabdruckscan konnte die Identität des Mannes aus Hagen zweifelsfrei bestätigt werden, woraufhin die Beamten ihn in eine Justizvollzugsanstalt überführten.