Das Bundesfinanzministerium hat die Umsatzsteuerzuständigkeit für ungarische Unternehmen vorübergehend von Nürnberg an ein anderes Finanzamt übertragen. Betroffene Firmen müssen ihre Kommunikation umgehend anpassen.

Ungarische Unternehmer müssen ihre deutsche Umsatzsteuer ab sofort an ein anderes Finanzamt melden. Das Bundesfinanzministerium hat die Zuständigkeit vorübergehend verlagert. Betroffen sind alle Unternehmen aus Ungarn, die in Deutschland steuerpflichtig sind.

Zuständigkeit wechselt auf 12 Monate

Grundlage ist ein Schreiben des Bundesfinanzministeriums (BMF) vom 1. Januar 2026. Demnach ist nicht mehr das Zentralfinanzamt Nürnberg, sondern das Finanzamt Nürnberg für die Umsatzsteuer-Angelegenheiten ungarischer Firmen zuständig. Diese Übertragung gilt zunächst für ein Jahr und weicht von der geltenden Umsatzsteuer-Zuständigkeitsverordnung ab.

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Hintergrund sind organisatorische Anpassungen in der bayerischen Steuerverwaltung. Die Maßnahme soll die Abläufe straffen und die effiziente Bearbeitung grenzüberschreitender Steuerfälle sicherstellen. Für die betroffenen Unternehmen bedeutet das: Sämtliche Erklärungen und Schriftverkehr für das Jahr 2026 müssen nun an das Finanzamt Nürnberg gehen.

Dringender Handlungsbedarf für betroffene Unternehmen

Steuerexperten raten zu schnellem Handeln. „Die falsche Adresse kann zu erhelichen Bearbeitungsverzögerungen und dem Verlust von Dokumenten führen“, warnt ein Fachanwalt für Steuerrecht. Ungarische Unternehmer und ihre Berater sollten ihre Stammdaten und Kommunikationsvorlagen umgehend aktualisieren.

Noch ist unklar, ob sich die Steuernummern ändern oder der Übergang nahtlos erfolgt. Das BMF-Schreiben regelt primär die Zuständigkeit, nicht die Detailprozedur. Das Finanzamt Nürnberg wird voraussichtlich in den kommenden Wochen konkrete Hinweise für die Praxis veröffentlichen.

Doppelte Herausforderung durch parallele Reformen

Die deutsche Verwaltungsänderung fällt mit einer Steuerreform in Ungarn zusammen. Seit Jahresbeginn gilt dort eine höhere Umsatzsteuer-Befreiungsgrenze für Kleinunternehmer von umgerechnet etwa 50.000 Euro.

Unternehmen, die in Deutschland expandieren, müssen also zwei Regelwerke im Blick behalten: die heimischen Erleichterungen und die strengen deutschen Meldevorschriften. Die Bündelung der Zuständigkeit in Nürnberg ist dabei eine bewährte Praxis, um länder-spezifisches Know-how zu konzentrieren.

Die temporäre Lösung wird voraussichtlich bis Januar 2027 bestehen. Das BMF-Schreiben wird im Bundessteuerblatt veröffentlicht und ist damit eine verbindliche Verwaltungsanweisung. Betroffene Unternehmen sollten ihre Registrierung prüfen und auf direkte Benachrichtigungen aus Nürnberg achten.

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