Thomas Plaschil, Fachanwalt für Mietrecht, dämpft bei bestehenden Mietverträgen die Erwartungen, die jetzt mietpreisgeplagte Großstädter mit dem Eifer der Stadt verbinden könnten: „Einer der Grundsätze ist, dass Vertragsparteien frei vereinbaren können, zu welchen Konditionen, sie welche Verträge eingehen. Schon vor Vertragsschluss gibt es die Obliegenheit beider Vertragsparteien zu prüfen: Ist das, was ich jetzt vertraglich vereinbare, das, was ich will, was ich zahlen kann, was auch rechtlich möglich ist oder nicht.“ Sprich: Nach Jahren eine Rückzahlung und Mietpreissenkung zu erwirken, hält er trotz der Rechtslage für unwahrscheinlich.

Florian Bau vom Deutschen Mieterbund, Landesverband Sachsen, rät daher, so schnell wie möglich nach Vertragsabschluss gegen eine überhöhte Miete aktiv zu werden. Zwar findet er gut, dass sich die Stadt Leipzig für faire Mieten einsetzt. Aus seiner Sicht braucht es dafür aber Gesetzesänderungen auf Bundesebene. „Dass man vor allem diesen Mietwucherparagrafen im Strafgesetzbuch mal scharfstellt, sodass der auch Abschreckungspotential hat.“ Bisher lasse sich Mietwucher im konkreten Fall schwer nachweisen.