Nach Druck der Trump-Regierung: Das Abkommen für einen internationalen Mindeststandard bei Abgaben für Unternehmen wird deutlich abgeschwächt.
rtr/afp | Rund 145 Länder haben sich am Montag auf eine Änderung des globalen Mindeststeuerabkommens von 2021 geeinigt und damit auf Druck der US-Regierung Ausnahmen für die Vereinigten Staaten vereinbart.
Das neue Maßnahmenpaket sieht grundsätzlich eine globale Mindeststeuer von 15 Prozent vor, wie die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) mitteilte. Damit soll sichergestellt werden, dass große multinationale Unternehmen sich überall dort, wo sie tätig sind, in gewisser Höhe am Gemeinwesen beteiligen.
Das entspricht erst mal dem, was im ursprünglichen Abkommen von 2021 vorgesehen war: dass Staaten eine Körperschaftsteuer von 15 Prozent erheben oder eine Nachversteuerung bei multinationalen Konzernen vornehmen, die Gewinne in Ländern mit niedrigeren Steuersätzen verbuchen. Bis Oktober hatten schon mehr als 65 Länder mit der Umsetzung begonnen. Die aktuelle Überarbeitung umfasst aber Vereinfachungen und Ausnahmeregelungen für die USA.
US-Finanzminister Scott Bessent sprach von einem „historischen Sieg bei der Wahrung der Souveränität der USA und dem Schutz amerikanischer Arbeitnehmer und Unternehmen vor extraterritorialem Zugriff“. Die Einigung sichere zu, dass in den USA ansässige Firmen nur den US-Mindeststeuern unterlägen.
Trump hat mit Vergeltungszöllen gedroht
US-Präsident Donald Trump hatte nach seinem Amtsantritt vor knapp einem Jahr das von der Vorgängerregierung ausgehandelte Abkommen für „null und nichtig“ für die USA erklärt. Seine Regierung hatte mit Vergeltungszöllen gegen Länder gedroht, die im Rahmen des ursprünglichen Abkommens Abgaben für US-Firmen erheben. Im vergangenen Juni hatten sich schon die G7-Staaten auf eine Ausnahme für US-Unternehmen von Teilen der Regelung geeinigt.
Wegen der Ausnahme für US-Unternehmen regt sich allerdings Widerstand. In Deutschland forderten etwa die Bundesländer Bayern, Hessen und Nordrhein-Westfalen ein Einfrieren der Pläne. Die geplante Mindeststeuer funktioniere nur, wenn sich alle beteiligten, erklärten die Finanzminister der drei Länder im Oktober. Nach dem derzeitigen Stand ergebe sich ein unfairer Wettbewerbsnachteil für europäische Unternehmen.
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