Mit Lügen über Drogenmafia, Zeugenschutz und angeblich implantierte Mikrochips soll ein Mann seine Familie in Bremen und Bremerhaven jahrelang kontrolliert haben. Nun steht der 45-Jährige vor Gericht.

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Bremen/Bremerhaven –
Ein 45-jähriger Mann muss sich ab Mitte Januar vor dem Landgericht Bremen wegen schwerer Misshandlung von Schutzbefohlenen verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, seine Partnerin und deren Töchter über Jahre hinweg durch falsche Behauptungen kontrolliert und misshandelt zu haben.

Nach Angaben des Gerichts lebte die Familie in Bremen und Bremerhaven. Der Angeklagte soll zwischen 2013 und 2019 seine Partnerin sowie deren Töchter weitgehend isoliert haben. Unter anderem habe er ihnen vorgespiegelt, von einer Drogenmafia verfolgt zu werden und Teil eines Zeugenschutzprogramms zu sein. Zudem soll er sich als Arzt sowie als Mitarbeiter des Bundeskriminalamts ausgegeben und behauptet haben, den Familienmitgliedern seien zur Überwachung Mikrochips implantiert worden. Laut Anklage soll der Mann die Töchter wiederholt über längere Zeit in ihren Zimmern eingeschlossen haben. Körperlicher Kontakt und Gespräche seien ihnen untersagt gewesen, für die Notdurft habe ein Eimer bereitgestanden. Außerdem soll er einer Tochter Injektionen und Medikamente verabreicht haben. Auch seiner Partnerin soll er mit gefälschten Dokumenten schwere Erkrankungen eingeredet und ihr Medikamente gegeben haben.

Der Prozess beginnt am 15. Januar. Ein Urteil wird für Anfang März erwartet.

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Wogegen wird der 45-jährige Mann am Landgericht Bremen konkret angeklagt?

Laut den vorliegenden Artikeln erhebt keiner der Texte konkrete Anklagepunkte gegen einen 45-jährigen Mann am Landgericht Bremen. In den Artikeln werden vielmehr Verfahren gegen einen 50-Jährigen am Landgericht Oldenburg wegen schweren sexuellen Missbrauchs, einen 47-Jährigen am Landgericht Oldenburg wegen versuchten Mordes aus Habgier sowie einen 39-Jährigen am Landgericht Aurich wegen verschiedener Gewalttaten, Bedrohungen und Sachbeschädigungen beschrieben. Angaben zu einer Anklage gegen einen 45-jährigen Mann am Landgericht Bremen finden sich in den genannten Quellen nicht.

Quellen

Welche Schutzmaßnahmen gibt es für Opfer psychischer und physischer Gewalt in Familien in Bremen und Bremerhaven?

Für Opfer psychischer und physischer Gewalt in Familien in Bremen und Bremerhaven gibt es verschiedene Schutzmaßnahmen, wie niedrigschwellige Beratungsangebote, Gewaltschutzeinrichtungen (wie Frauenhäuser und zunehmend auch Schutzwohnungen für Männer) sowie ein interdisziplinäres Netzwerk aus Polizei, Sozialdiensten und Beratungsstellen. Grundlage vieler Schutzmaßnahmen ist die Istanbul-Konvention, die verbindliche Rechtsnormen gegen häusliche Gewalt schafft, sowie das Gewalthilfegesetz, das einen Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung insbesondere für Frauen und ihre Kinder vorsieht. Zusätzlich gibt es Sensibilisierungskampagnen und Präventionsprogramme, während Fachkräfte eine bessere Vernetzung fordern, um Betroffene effektiv zu unterstützen und bestehenden Schutzlücken – etwa bei Männern oder beim Umgang mit persönlichen Daten – entgegenzuwirken.

Quellen

Diese Fragen und Antworten wurden mit KI basierend auf unseren Artikeln erstellt.

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