In Rablinghausen
Schimmel und Gammel-Hühnchen: Ekelalarm in beliebtem Lokal
06.01.2026 – 13:17 UhrLesedauer: 1 Min.
Ćevapčići mit Beilagen (Symbolbild): In dem Restaurant gab es einiges zu beanstand (Quelle: NICKTSUGULIEV)
Ein beliebtes Restaurant in Bremen fällt durch die Hygienekontrolle: Schimmel, Dreck und verdorbene Lebensmittel machen sofortiges Handeln notwendig.
Im Landhaus zur Hexe ging es kürzlich nicht zauberhaft zu. Der Lebensmittelüberwachungs-, Tierschutz und Veterinärdienst (LMTVet) hat in dem Restaurant in Bremen-Rablinghausen einige unappetitliche Funde gemacht. Dabei ist das Lokal beliebt, in Online-Bewertungen wird das „super leckere Essen“ häufig gelobt.
Bei einer Kontrolle am 26. November wurden erhebliche Mängel in der Betriebshygiene festgestellt, diese wurden nun veröffentlicht.
Unter anderem befanden sich alte Lebensmittelreste an Küchenutensilien wie Pizzaschneider oder Fleischklopfer. Im Innenraum des Kühlraums entdeckten die Kontrolleure Schimmelablagerungen und Verunreinigungen. Dennoch wurden dort Lebensmittel wie Gemüse offen gelagert. Schmierige Ablagerungen hafteten zudem auf dem Boden und im Rückwandbereich des Kühlraums. „Eine Reinigung in angemessener Intensität und Häufigkeit wurde augenscheinlich nicht vorgenommen“, heißt es im Bericht.
Außerdem fanden die Kontrolleure Packungen mit Hähnchenbrustfilet-Stücken, deren Verbrauchsdatum überschritten war. Lebensmittel mit abgelaufenem Verbrauchsdatum dürfen nicht in den Verkehr gebracht werden, da sie „eine unmittelbare Gefahr für die menschliche Gesundheit darstellen können“, heißt es. Das Fleisch war nicht als abgelaufen gekennzeichnet und befand sich im vollgestellten Kühlraum.
Die verdorbenen Lebensmittel wurden am Kontrolltag entsorgt, die weiteren Hygienemängel waren am 1. Dezember 2025 behoben.
Der LMTVet prüft regelmäßig, ob Bremer Gastrobetriebe und Lebensmittelmärkte die Hygienevorschriften einhalten. Es gibt Plan-, Nach-, und Verdachtskontrollen. Verstöße gegen lebensmittelrechtliche Vorschriften werden unter bestimmten Voraussetzungen veröffentlicht. Die Informationen stehen sechs Monate zur Verfügung, teilt der Überwachungsdienst mit.
