Wird das Schnitzel im Restaurant zum Jahreswechsel billiger? Oder die Butterbreze im Bäckerei-Cafe? Oder die Leberkässemmel im Metzgerei-Imbiss? Ausgeschlossen ist es nicht, immerhin hat die Politik den Mehrwertsteuersatz von bislang 19 auf sieben Prozent ab dem 1. Januar 2026 gesenkt. Fragt man Fachleute vor Ort in Augsburg, so scheint es aber klar, dass die 12 Prozent an möglicher Preisermäßigung gänzlich in den Taschen des Gastwirts, des Bäckers oder des Metzgers verbleiben werden.

Gefragt, ob es eine Empfehlung an die Mitgliedsbetriebe gebe, die Steuerermäßigung via Preissenkung unmittelbar an den Endverbraucher weiterzugeben, erklärt der Vorsitzende des Hotel- und Gaststättenverbandes, Theo Gandenheimer: „Nein. Jeder Betrieb muss selbstständig entscheiden, wie er damit umgeht.“ Der Kostendruck in der Hotellerie und Gastronomie sei in den letzten Jahren immens geworden. „Viele Betriebe stehen mit dem Rücken an der Wand und arbeiten bereits jetzt nicht mehr kostendeckend. Da wir ein „people business“ sind, lässt sich in unserer Branche auch nur äußerst begrenzt personaltechnisch optimieren“, so der Hotelchef des Maximilian‘s. Grundsätzlich begrüße er die Mehrwertsteuersenkung – selbst wenn es manchmal den Anschein habe, als seien bestimmte Restaurants und Gasthäuser immer wieder komplett ausgebucht: „Ich glaube, dass die Wahrnehmung oft leider trügerisch ist. Viele sehen nur, dass eventuell am Freitag oder Samstagabend etliche Restaurants und Bars ausgebucht sind. Dies genügt jedoch leider nicht, da unsere Kosten sieben Tage die Woche auflaufen. Die Senkung der Mehrwertsteuer ist ein wichtiges Zeichen der Bundesregierung, dass unsere Branche als systemrelevant angesehen wird.“

Nicht so viel, aber doch etwas von der Steuersenkung betroffen sind Bäckereien oder Metzgereien, die wie ein Imbiss auch Speisen zum Sofortverzehr anbieten. Sie mussten bisher 19 Prozent Steuer zahlen, wenn ein Kunde seine Butterbreze oder Leberkässemmel an Ort und Stelle aß, weil der Gesetzgeber dann den Servicecharakter im Vordergrund sah. Die sieben Prozent Mehrwertsteuer waren anzusetzen, wenn jemand seinen Imbiss außer Haus nahm. Ab Januar gelten die sieben Prozent für beide Szenarien.

Preissenkungen nach der Mehrwertsteuersenkung bleiben auch in Augsburg jedem selbst überlassen

Nach Worten von Peter Mück, Obermeister der Augsburger Bäckerinnung, gibt es auch von dieser Seite keine Empfehlung an die Kollegen bezüglich einer Weitergabe der Steuerermäßigung an die Kunden. „Das bleibt jedem selbst überlassen, wie er es handhabt“, so Mück. Für ihn und seine Kollegen stünden in den nächsten Wochen andere Probleme im Vordergrund wie steigende Krankenkassenbeiträge, Lohnkosten oder allgemeine Preiserhöhungen. Mück möchte nicht ausschließen, dass der eine oder andere Betrieb mit einer Preiskampagne bei bestimmten Artikeln in die Offensive gehen könnte. Er erwartet aber nicht, dass es Preissenkungen auf breiter Front geben werde.

Auch Lars Bubnick, Geschäftsführer des Landesinnungsverbandes für das bayerische Fleischerhandwerk, kann nicht mit einer verbandlichen Empfehlung dienen: „Als Landesinnungsverband dürfen wir keine Preisvorgaben oder Preisabsprachen vorgeben und werden das auch nicht tun. Wir empfehlen all unseren Betrieben, die eigene Kostensituation und Preiskalkulation genau zu überprüfen.“ Das sei aber unabhängig von politischen Entscheidungen fortlaufend der Fall. „Die Senkung der Mehrwertsteuer hätte, sofern die Anwendung analog zum Corona-Zeitraum gesetzlich geregelt wird, Auswirkungen auf den Imbiss- und Cateringbereich unserer Handwerksmetzgereien. Fakt ist“, so Bubnick: „Wer meint, dass die Betriebsinhaberinnen und Inhaber durch die Steuersenkung täglich mit einer Schubkarre voll Geld rumlaufen, der irrt gewaltig. Die Entwicklung der Kostensituation unserer Betriebe innerhalb der letzten drei Jahre kannte nur eine Richtung – nach oben! Im kommenden Jahr steigen die Personalkosten zusätzlich zu den ohnehin jährlichen Anpassungen weiter, weil die enorme Steigerung beim Mindestlohn natürlich auch an Facharbeiter/innen weitergegeben wird, um das Lohnabstandsgebot zu halten. Bei den Kosteneinsparungen der Industriebetriebe durch den Industriestrompreis profitieren unsere Betriebe leider nicht, so dass unsere Energiekosten im Wettbewerbsvergleich weiterhin viel zu hoch sein werden. Die Einkaufspreise für Material, besonders für Rindfleisch, erreichen aktuell ein Rekordhoch nach dem anderen. Insofern muss jeder Betrieb selbst entscheiden, ob und wie er diese „Steuererleichterung“ bei der Mehrwertsteuer weitergibt. Ich denke eher, dass die Kunden womöglich geringere Preisanpassungen bei bestimmten Produkten erleben werden, als es ohne diese Steuererleichterung notwendig gewesen wäre. Aber auch das wäre ja eine „Weitergabe“ der Steuersenkung an die Kunden.“

Regelung aus der Corona-Zeit kehrt zurück

Die Lohnsteuerhilfe Bayern (Lohi) weist in einer Presseerklärung darauf hin, dass Restaurants, Betriebskantinen und Bäckereien sich ab 2026 auf eine steuerliche Entlastung einstellen können. Das Steueränderungsgesetz 2025 beinhalte unter anderem eine dauerhafte Senkung der Umsatzsteuer auf Speisen. Damit kehre eine Regelung zurück, die viele Verbraucher und Gastronomen noch aus der Corona-Zeit kennen. Der Steuersatz für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen wird ab dem 1. Januar 2026 wieder von 19 auf 7 Prozent reduziert. Für Getränke bleibt dagegen weiterhin der reguläre Steuersatz von 19 Prozent bestehen.

Gastronomen, die in den vergangenen Jahren unter den gestiegenen Energie- und Lebensmittelkosten sowie dem Fachkräftemangel gelitten haben, können laut Lohi aufatmen. Die Maßnahme dürfte helfen, die wirtschaftliche Situation und die Preise in der Branche zu stabilisieren. Laut Branchenverbänden mussten in den vergangenen Jahren Tausende Gastronomiebetriebe schließen. Während andere aufgrund der dünnen Margen nur durch Preiserhöhungen überleben konnten. Eine niedrigere Umsatzsteuer verschaffe hier etwas Spielraum und könne auch Arbeitsplätze sichern.

Nicht nur Restaurants, auch Bäckereien und Metzgereien profitieren

Von der Neuregelung profitieren laut Lohi nicht nur klassische Restaurants. Auch Bäckereien und Metzgereien mit Imbissbetrieb, der Lebensmitteleinzelhandel mit warmen Speisen, Caterer, Mensabetreiber sowie Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung – von Kitas über Schulen bis hin zu Krankenhäusern – werden steuerlich besser gestellt. Für sie entfällt künftig die komplizierte Abgrenzung, welche Speisen bisher dem vollen und welche dem ermäßigten Umsatzsteuersatz unterlagen. Ab 2026 gelten einheitlich 7 Prozent auf Speisen, unabhängig davon, wo und wie der Verzehr erfolgt.

Wenn die Unternehmen den niedrigeren Steuersatz teilweise oder vollständig an ihre Kunden weitergeben, könnten die Preise für Speisen sinken und die Nachfrage wieder zunehmen. Denn durch die anhaltende Inflation essen viele Gäste seltener auswärts. In Zeiten hoher Betriebskosten sei es jedoch auch laut Lohi fraglich, ob viele Gastronomen die Entlastung an die Kunden weitergeben.

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