Die Verlegenheit war Bundeskanzler Friedrich Merz anzumerken, als er am Wochenende auf die US-Intervention in Venezuela reagierte. Staatschef Nicolás Maduro habe eine „problematische Rolle“ gespielt, so Merz, „mit unseligen Allianzen weltweit und durch die Verstrickung Venezuelas in das Drogengeschäft“. Damit deutete der Kanzler ein gewisses Verständnis für das Vorgehen der USA an.

Bei einem amerikanischen Militäreinsatz hatten Spezialkräfte am Samstag Machthaber Nicolás Maduro und seine Frau gefangengenommen und nach New York gebracht. Dort sollen sie wegen „Drogenterrorismus“ vor Gericht gestellt werden.

Bewaffnete US-Sicherheitskräfte in olivgrünen Uniformen und größtenteils mit Helmen bringen Nicolás Maduro, der an den Händen gefesselt ist, und seine Frau zum Gericht in New YorkMit starkem Polizeiaufgebot wurden Nicolás Maduro und seine Frau Cilia Flores am Montag (05.01.) zur Gerichtsanhörung in New York gebrachtBild: Kyle Mazza/Consolidated News Photos/picture alliance

Ob das Vorgehen der USA allerdings auch vom Völkerrecht gedeckt ist, dazu wollte sich Merz nicht festlegen: „Die rechtliche Einordnung des US-Einsatzes ist komplex.“ Immerhin schob der Kanzler nach: „Grundsätzlich müssen im Umgang zwischen Staaten die Prinzipien des Völkerrechts gelten.“ Damit schien er anzudeuten, dass er an einer Rechtmäßigkeit zweifelt.

Außenminister Johann Wadephul betonte später in einem Interview mit dem Deutschlandfunk, Maduro sei nicht der rechtmäßig gewählte Präsident Venezuelas und habe ein Unrechtsregime angeführt. Zugleich gälten internationales Recht, die territoriale Unversehrtheit und ein Gewaltverbot. Die USA müssten der Weltöffentlichkeit erklären, auf welcher ​rechtlichen Basis ​sie eingegriffen hätten.

Verstoß gegen das Gewaltverbot

Aber gibt es diese rechtliche Grundlage? Donald Trumps Regierung stellt Maduros Gefangennahme als Operation der Strafverfolgungsbehörden und nicht als militärischen Angriff dar.

Juristisch zählt das nicht, meint der Völkerrechtler Christoph Safferling von der Universität Erlangen-Nürnberg und kommt zu einem eindeutigen Ergebnis: „Die USA haben gegen das in der UN-Charta verbürgte völkerrechtliche Gewaltverbot verstoßen. Demnach müssen die Staaten untereinander die politische Unabhängigkeit und die territoriale Souveränität respektieren“, schreibt er der DW. Eine Rechtfertigung für eine Gewaltanwendung biete allein das Selbstverteidigungsrecht nach Artikel 51 der UN-Charta. „Dazu müssten die USA aber einem ‚bewaffneten Angriff‘ seitens Venezuelas ausgesetzt sein, was nicht der Fall war. Drogenhandel rechtfertigt den Gewalteinsatz nicht.“

Safferling spricht bei der Gefangennahme Maduros von einer Entführung. „Eine Gefangennahme auf der Grundlage eines US-Haftbefehls ist zwar grundsätzlich denkbar, aber nicht im internationalen Kontext. Das hätte nur durch ausdrückliche Duldung der venezolanischen Regierung erfolgen können oder durch venezolanische Behörden selbst. Beides ist nicht der Fall, demnach war die Gefangennahme rechtswidrig und damit eine Entführung.“

Nicolás Maduro, mit Schärpe in den Nationalfarben Venezuelas, zusammen mit seiner Frau Cilia Flores, die ein blaues Kostüm trägtNicolás Maduro, hier zusammen mit seiner Frau Cilia Flores, bei seiner erneuten Vereidigung am 10.01.2025, wird von der EU nicht als legitimer Präsident Venezuelas anerkanntBild: Andres Gonzalez/dpa/picture alliance

Sein Bonner Kollege Matthias Herdegen betont allerdings gegenüber DW: „Die gewaltsame Entführung verhindert grundsätzlich nicht die Durchführung eines Strafverfahrens. Berühmtester Präzedenzfall ist die Verurteilung des Holocaust-Verantwortlichen Eichmann in Israel, den der Mossad aus Argentinien entführt hat.“

Medwedew kann sich eine Entführung von Merz vorstellen

UN-Generalsekretär Antonio Guterres hat die US-amerikanische Militäraktion bereits als gefährlichen Präzedenzfall bezeichnet. Donald Trump selbst droht mit weiteren Interventionen in Kolumbien und Mexiko. Das zu Dänemark gehörende Grönland will er ebenfalls unter amerikanische Kontrolle bringen. Dass andere Regierungen den Angriff der USA als willkommene Rechtfertigung für sich nutzen könnten, wurde schnell klar.

Der stellvertretende Vorsitzende des russischen Sicherheitsrates und frühere Staatspräsident Dmitri Medwedew hat die Aktion zwar als „rechtswidrig“ verurteilt, aber zugleich anerkannt, dass US-Präsident Donald Trump konsequent US-Interessen verfolge – offenbar in Anspielung auf den russischen Einmarsch in der Ukraine. Aber Medwedew ging noch weiter, als er sagte, er könne sich ähnliche Entführungsaktionen gegen andere Staats- oder Regierungschefs vorstellen, unter ihnen Bundeskanzler Friedrich Merz.

Rettungskräfte arbeiten an einem größtenteils zerstörten Wohnhaus im ukrainischen Charkiw nach einem russischen Luftangriff. Im Vordergrund liegt ein großer Haufen Trümmer, aus dem Rauch aufsteigt.Rechtfertigung für andere Regierungen? Zerstörungen im ukrainischem Charkiw am 02.01. nach einem russischen Luftangriff Bild: Sofia Gatilova/REUTERS

Matthias Herdegen warnt aber vor Vereinfachungen: „Beim Vergleich von Verletzungen der territorialen Integrität sollte scharf nach Art und Gewicht differenziert werden“, schreibt er der DW. „Der völkerrechtswidrige Eroberungskrieg Russlands gegen die Ukraine hat eine andere Dimension als die begrenzte Militäroperation in Caracas.

Auch das Völkerstrafrecht nimmt hier Differenzierungen vor. Zu beachten ist, dass manche Regierungen, die sich jetzt über die USA empören, sich schon lange von Bindungen an das Völkerrecht beim Gewaltverbot, Gebietsansprüchen oder Menschenrechten verabschiedet haben. Das rechtfertigt das Vorgehen der USA nicht, zeigt aber auch hier notwendige Differenzierungen auf.“

AfD: In der internationalen Politik zählt Stärke, nicht „Seminarraumethik“

Die Bundesregierung kommt unterdessen unter innenpolitischen Druck, sich klarer gegen die USA zu positionieren. Grünen-Chef Felix Banaszak sagte: „Windelweiche Stellungnahmen ermutigen Trump, neue Ziele in den Blick zu nehmen.“ Auch von der in Berlin mitregierenden SPD kamen kritische Töne. Ihr außenpolitischer Sprecher Adis Ahmetovic sagte dem Nachrichtenportal t-online: „US-Präsident Donald Trump beschädigt damit die internationale Ordnung und setzt eine gefährliche Spirale in Gang.“   

US-Vizepräsident JD Vance mit seiner Frau und Soldatinnen in verschneitem GeländeUS-Vizepräsident JD Vance (Mitte) auf Grönland: Trump hat weitere Interventionen angedrohtBild: Jim Watson/AP Photo/picture alliance

Dagegen zeigt Markus Frohnmaier, der außenpolitische Sprecher der in Teilen rechtsextremen AfD, Verständnis für das Handeln der USA: „Das Völkerrecht ist kein Naturgesetz, sondern ein politisches Deutungsinstrument“, sagte Frohnmaier der Nachrichtenagentur Reuters. „Ob man das gutheißt ⁠oder nicht: In der internationalen Politik zählt Stärke, nicht Seminarraumethik.“ Verschiedene Mitglieder von Trumps Regierung haben immer wieder Sympathien für die AfD geäußert.

Der Völkerrechtler Matthias Herdegen sieht die Bundesregierung in einem Balanceakt. „Einerseits ist die USA-Operation ein empfindlicher Schlag gegen die venezolanische Drogendiktatur und sorgt in der ganzen westlichen Welt für große Erleichterung (außer bei den wenigen Gesinnungsgenossen der linken Diktatur in Venezuela). Andererseits gehört die Achtung völkerrechtlicher Grundprinzipien gewissermaßen zur DNA des westlichen Europas.“

Donald Trump und Friedrich Merz im GesprächBundeskanzler Friedrich Merz (l.) und US-Präsident Donald Trump im Oktober in Sharm El-Scheich: Die Venezuela-Intervention will der Kanzler nicht eindeutig bewertenBild: Evan Vucci/AFP

Während es die Bundesregierung bis heute vermieden hat, sich klar zur Venezuela-Operation zu äußern, positioniert sie sich beim Thema Grönland eindeutig. Mit Blick auf Trumps Ansprüche auf die Insel pocht sie klar auf die Einhaltung des Völkerrechts. „Grenzen dürfen nicht mit Gewalt verschoben werden, Gebiete dürfen nicht zwangsweise annektiert werden“, sagte Regierungssprecher Sebastian Hille. „Es gilt das Völkerrecht.“ Die Bundesregierung sei „in unserer Kommunikation mit den USA in dieser Hinsicht klar“.