Die „Omas gegen Rechts", hier beim Protest gegen einen Rechten Aufmarsch, veranstalten eine Diskussionsrunde mit den vier Bundestagsabgeordneten. (Archivbild: Tessa-Viola Kloep)Die „Omas gegen Rechts“, hier beim Protest gegen einen Rechten Aufmarsch, veranstalten eine Diskussionsrunde mit den vier Bundestagsabgeordneten. (Archivbild: Tessa-Viola Kloep)

Die Omas gegen Rechts Münster laden für Montag, 2. Februar 2026, zu einer öffentlichen Diskussion in die Volkshochschule Münster (Aegidiistraße 70) ein. Beginn ist um 19 Uhr, der Eintritt ist frei. Um Anmeldung wird gebeten.

Unter dem Titel „Ist die AfD noch zu stoppen? – rechtliche und politische Möglichkeiten“ sollen vier Münsteraner Bundestagsabgeordnete darüber sprechen, wie Politik und Gesetz mit der AfD umgehen können: Svenja Schulze (SPD), Dr. Stefan Nacke (CDU), Sylvia Rietenberg (Grüne) und Kathrin Gebel (Die Linke). Für die juristische Einordnung ist Felix Oldenburg angekündigt, wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Münster. Wie es in einer entsprechenden Mitteilung heißt, wünschen sich die Veranstalter eine frühe Ankündigung, damit sie über die Anmeldungen besser einschätzen können, wie viele Menschen kommen; für die Berichterstattung könne außerdem ein Platz reserviert werden.

Der Termin passt in eine Debatte, die bundesweit wieder lauter geworden ist: Es geht um die Frage, ob die AfD verboten werden könnte. Ein Parteiverbot kann in Deutschland nur das Bundesverfassungsgericht aussprechen. Damit das Gericht sich damit beschäftigt, muss die Bundesregierung, der Bundestag oder der Bundesrat einen Antrag stellen. Im Bundestag wurde darüber bereits gesprochen: Am 30. Januar 2025 standen zwei Anträge zur Diskussion, die darauf abzielten, prüfen zu lassen, ob die AfD gegen die Verfassung verstößt.

Gleichzeitig gibt es Streit vor Gerichten darüber, wie Sicherheitsbehörden die Partei einstufen. Das Bundesamt für Verfassungsschutz erklärte am 8. Mai 2025 vor dem Verwaltungsgericht Köln, dass es die Einstufung als „gesichert rechtsextremistisch“ vorerst nicht öffentlich verwendet, bis über einen Eilantrag entschieden ist.  Außerdem gab das Bundesverwaltungsgericht am 22. Juli 2025 bekannt, dass es Beschwerden der AfD gegen Urteile des OVG Münster zurückgewiesen hatte In den Verfahren ging es unter anderem um die Behandlung der Partei als Verdachtsfall sowie um die Beobachtung parteiinterner Gruppen.

Auch einzelne Länder beschäftigen sich mit dem Thema. In Berlin befasste sich das Abgeordnetenhaus im Dezember 2025 mit Anträgen, die darauf zielen, dass Berlin über den Bundesrat Schritte anstößt, um ein mögliches Verfahren prüfen zu lassen.

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