67 Verhandlungstage in Dresden
Prozess gegen „Sächsische Separatisten“ naht
06.01.2026 – 17:10 UhrLesedauer: 1 Min.
Verdächtige werden zum Ermittlungsrichter im November 2024 zum Ermittlungsrichter am Bundesgerichtshof gebracht (Archivbild): Am 23. Januar 2026 beginnt das Verfahren am OLG Dresden. (Quelle: Rene Priebe/dpa/dpa-bilder)
Acht Männer müssen sich wegen Terrorverdachts verantworten. Den Angeklagten wird die Beteiligung an der Gruppe „Sächsische Separatisten“ vorgeworfen.
Die Hauptverhandlung gegen mutmaßliche Mitglieder der militanten Neonazi-Gruppe „Sächsische Separatisten“ beginnt am 23. Januar vor dem Oberlandesgericht Dresden (OLG). Die acht Männer sollen sich „wegen Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung, Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens und weiterer Anklagepunkte“ verantworten, teilte das OLG mit.
Die Betroffenen sitzen in Untersuchungshaft. Das Gericht hat nach Prozessbeginn zunächst 67 weitere Verhandlungstermine angesetzt.
Nach Angaben der Bundesanwaltschaft sollen die Angeklagten einer im Februar 2020 gegründeten Vereinigung angehört haben. Diese habe sich selbst „Sächsische Separatisten“ genannt.
Das OLG teilte mit, die Gruppe habe die Liquidierung von Vertretern der staatlichen Ordnung und ethnische Säuberungen geplant. Laut Bundesanwaltschaft hätten die Männer wiederholt paramilitärische Trainings mit Kampfausrüstung absolviert.
„Dabei wurden vor allem der Häuserkampf, der Kampf mit (Schuss-)Waffen, Nacht- und Gewaltmärsche sowie Patrouillengänge eingeübt“, hieß es in einer früheren Mitteilung der Behörde.
Im November 2024 nahmen Einsatzkräfte bei einer Razzia an mehreren Orten in Sachsen sowie in Polen acht Männer fest. Auch in Österreich fanden Durchsuchungen statt.
