- Für Freitag werden in Bremen und Niedersachsen starker Schneefall, Orkanböen und Glatteis erwartet; ein Wintereinbruch verschärft sich.
- In Bremen entscheidet die Bildungsbehörde kurzfristig über witterungsbedingten Unterrichtsausfall, Eltern tragen Mitverantwortung für den sicheren Schulweg.
- In Niedersachsen entscheidet die Kreisverwaltung am Morgen über Schulausfall, Eltern können Kinder bei Gefahr auch ohne generelle Anordnung zu Hause lassen.
Mehr anzeigen
Weniger anzeigen
Der Wintereinbruch verschärft sich in den kommenden Tagen. Für Freitag sind reichlich Neuschnee und stürmische Böen angekündigt. Wie ist der Schulbesuch an solchen Tagen in Bremen und Niedersachsen geregelt?
Die Bremer Bildungsbehörde weist Eltern auf ihre Mitverantwortung für den sicheren Schulweg ihrer Kinder hin. Bei Glatteis oder Sturmgefahr sollen Schülerinnen und Schüler unabhängig vom Alter im Zweifel zu Hause bleiben. „Sicherheit geht vor Unterricht“, heißt es in einem aktuellen Merkblatt. Schulen und Kitas respektieren in diesen Fällen die Entscheidung der Eltern.
Über einen witterungsbedingten Schulausfall wird in Bremen kurzfristig entsprechend der aktuellen Wetterlage entschieden. Eltern werden gebeten, sich regelmäßig zu informieren, ob Präsenzunterricht stattfindet.
Bei extremen Wetterlagen entscheiden die Landkreise in Niedersachsen über einen etwaigen Schulausfall. Wenn auf rutschigen und glatten Straßen die Sicherheit des Schulwegs und der Schülerbeförderung nicht mehr gewährleistet werden können, trifft die Kreisverwaltung jeweils in den frühen Morgenstunden des betreffenden Tages die Entscheidung.
Landkreise informieren morgens
Sofern der Unterricht in Niedersachsen wegen Schnee und Eis ausfällt, wird diese Information für die betroffenen Landkreise ab 6 Uhr in den Verkehrsnachrichten im Radio sowie im Internet (www.vmz-niedersachsen.de) bekannt gegeben.
Grundsätzlich gilt auch für Niedersachsen, dass Eltern, die eine unzumutbare Gefährdung ihrer Kinder auf dem Schulweg durch extreme Witterungsverhältnisse befürchten, ihre Kinder auch dann zu Hause behalten oder vorzeitig vom Unterricht abholen können, wenn kein genereller Unterrichtsausfall angeordnet worden ist. Die Schulen garantieren umgekehrt, dass Kinder und Jugendliche, die trotz angesagten Ausfalls zur Schule kommen oder gebracht werden, mindestens bis 13 Uhr im Schulgebäude betreut werden.
Wer entscheidet in Bremen und Niedersachsen jeweils über einen witterungsbedingten Unterrichtsausfall an Schulen?
In Niedersachsen entscheiden die jeweiligen Landkreise und kreisfreien Städte darüber, ob aufgrund extremer Witterungsverhältnisse ein genereller Unterrichtsausfall an Schulen angeordnet wird. Diese Entscheidung wird in der Regel am frühen Morgen des betroffenen Tages getroffen und basiert vor allem darauf, ob eine sichere Schülerbeförderung möglich ist. Eltern können jedoch unabhängig von einer offiziellen Entscheidung selbst entscheiden, ob ihr Kind aus Sicherheitsgründen zu Hause bleibt oder vorzeitig von der Schule abgeholt wird.
Für Bremen liegt aus den vorliegenden Artikeln keine Information darüber vor, wer über einen witterungsbedingten Unterrichtsausfall entscheidet.
Quellen
Wie werden Eltern und Schüler in Niedersachsen über einen Schulausfall wegen Schnee und Eis informiert?
Eltern und Schüler in Niedersachsen werden bei Schulausfall wegen Schnee und Eis durch verschiedene Kanäle informiert: Die jeweiligen Landkreise und kreisfreien Städte geben die Entscheidung zeitnah über die Verkehrsmanagementzentrale (www.vmz-niedersachsen.de/schulausfall), Radiosender, soziale Medien, Warn-Apps und die eigenen Internetseiten beziehungsweise Apps bekannt. Die Informationen erfolgen meist in den frühen Morgenstunden, teilweise auch per Pushnachricht etwa über die Landkreis-Apps oder BI-WAPP; zusätzlich bieten das Bildungsportal Niedersachsen sowie die Websites der betroffenen Landkreise Hintergrundinformationen und Merkblätter an. Unabhängig von einem allgemeinen Unterrichtsausfall haben Eltern jederzeit das Recht, ihr Kind bei Gefährdung durch extreme Witterungsverhältnisse selbst zu Hause zu behalten; für nicht informierte oder erschienene Schüler gewährleisten die Schulen eine Notbetreuung.
Quellen
Welche Regelungen bestehen zur Betreuung von Kindern, die trotz angekündigtem Unterrichtsausfall zur Schule kommen?
Kinder, die trotz angekündigtem Unterrichtsausfall zur Schule kommen, werden in der Regel beaufsichtigt oder in benachbarte Klassen mitbetreut (Artikel 3). Unterrichtsausfall bedeutet nicht zwangsläufig, dass Kinder unbeaufsichtigt bleiben; häufig übernimmt das Lehrpersonal die Mitbetreuung, es werden Vertretungsstunden organisiert oder Aufgaben zum Selbststudium gestellt (Artikel 3). Nur wenn tatsächlich keine Betreuung möglich ist, werden Kinder nach Hause geschickt, ansonsten sorgt die Schule für eine entsprechende Aufsicht (Artikel 3).
Quellen
Diese Fragen und Antworten wurden mit KI basierend auf unseren Artikeln erstellt.
→ Mehr Infos