
AUDIO: Illegale Gasturbinenlieferung auf die Krim: Freisprüche (1 Min)
Stand: 07.01.2026 14:54 Uhr
Ein Prozess vor dem Hamburger Landgericht um illegale Lieferungen auf die russische Krim ist am Mittwoch mit Freisprüchen zu Ende gegangen. Zwei ehemaligen Mitarbeitern des Siemens-Konzerns war vorgeworfen worden, gegen das Russland-Embargo verstoßen zu haben.
Vier Gasturbinen hatte der Siemens-Konzern vor zehn Jahren an ein russisches Staatsunternehmen verkauft. Die Turbinen wurden über den Hamburger Hafen nach St. Petersburg geliefert. Von dort sollten sie auf die russische Halbinsel Taman gebracht werden, so war es vereinbart.
Turbinen landeten verbotenerweise auf der Krim
Stattdessen landeten die Turbinen auf der von Russland annektierten Halbinsel Krim – und Lieferungen dahin sind verboten. In das Geschäft waren bei Siemens viele Mitarbeitende eingebunden, auch der Vorstand war beteiligt. Vor Gericht landeten ein Vertriebsmitarbeiter und der Geschäftsführer eines Joint-Venture-Unternehmens. Die Anwälte der beiden hatten sie zu Prozessbeginn im Juli als Bauernopfer dargestellt.
In das Geschäft damals seien sogar das Bundeswirtschaftsministerium, das Auswärtige Amt und das Bundeskanzleramt einbezogen gewesen. Niemand habe Einwände gehabt. Am Ende des Prozesses kam jetzt auch das Landgericht zu dem Ergebnis, dass den beiden Angeklagten kein Vorwurf zu machen ist.
Richter: Vorgehen war naiv
Es habe keine geheimen Absprachen darüber gegeben, dass die Turbinen auf der Krim landen sollten. Alle hätten dem russischen Vertragspartner damals vertraut. Der Vorsitzende Richter sagte, rückblickend betrachtet sei das naiv gewesen.

Die beiden Angeklagten sind ehemalige Beschäftigte des Siemens-Konzerns. Sie sollen gegen das Krim-Embargo verstoßen haben.
Dieses Thema im Programm:
NDR 90,3 | NDR 90,3 Aktuell | 07.01.2026 | 14:00 Uhr