Dresden – Werden die Eltern das Motiv für den Mord an ihrer Tochter Emma (†21) nie erfahren?
Vor dem Landgericht Dresden hat jetzt unter höchsten Sicherheitsvorkehrungen der Prozess gegen Emmas tatverdächtigen Freund (16) begonnen. Unter Ausschluss der Öffentlichkeit wird seit dem 7. Januar 2026 gegen den minderjährigen Deutschen wegen Mordes verhandelt. Sicher scheint bereits: Dem Schüler droht keine Haftstrafe, sondern eine längere Unterbringung in der Psychiatrie.
21-Jährige nach Techno-Party erstochen
Laut Staatsanwaltschaft soll der 16-Jährige im Mai 2025 nach einer Techno-Party in einem Wald in Sachsen seine Freundin „durch mehrfache Stiche“ getötet haben. Der Beschuldigte stach nach BILD-Informationen wie von Sinnen mit einem Schnitzmesser auf das Mädchen ein. Beide hatten zuvor mit anderen Partygästen die Nacht in der Laußnitzer Heide durchgefeiert und später zu Fuß den Heimweg angetreten.

Auf dieser Lichtung löste die Polizei damals eine illegale Techno-Party auf
Foto: Picxell
Zuvor hatten Polizisten die illegale Party aufgelöst, die auf einer Lichtung am Wanderweg „Alte Vier“ gefeiert wurde. Nach BILD-Informationen begegneten Partygäste hier Emmas Freund. Der 16-jährige Oberschüler wirkte verwirrt, berauscht, hatte blutige Hände. Dann wurde Emmas Leiche im Unterholz gefunden, übersät von Messerstichen.
16-Jähriger macht keine Angaben
Oberstaatsanwalt Jürgen Schmidt (50): „Es ist davon auszugehen, dass der Beschuldigte zur Tatzeit schuldunfähig war.“ Im Unterbringungsantrag wird von Heimtücke gesprochen. Nach BILD-Informationen war der 16-Jährige mit verschiedensten Drogen vollgepumpt. „Zum Tatvorwurf hat er keine Angaben gemacht“, so der Staatsanwalt. Wie BILD erfuhr, soll der Teenager keine Erinnerungen haben. Für das Verbrechen soll es außerdem keine Tatzeugen geben. Streit gab es vorher auch nicht, das Motiv könnte für immer ungeklärt bleiben.

Vor dem Dresdner Landgericht wurde ein Gedenkort für Emma errichtet. Grabkerzen bilden ein Herz, Fotos erinnern an das Mordopfer. In einem Brief steht: „Man(n) tötet nicht aus Liebe!“
Foto: Olaf Rentsch
Angeklagter in Psychiatrie statt Knast?
Die Staatsanwaltschaft fordert die „Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus“. Der Vorsitzende Richter Andreas Ziegel (65) hat bis Ende Februar sieben Verhandlungstage angesetzt. So wird unter anderem Dr. Frank Wendt (59) sein psychiatrisches Gutachten über den Süchtigen erläutern. Wie BILD erfuhr, soll der Jugendliche bereits vor der Tat in Drogen-Therapie gewesen sein. Verteidiger Ulf Israel (53): „Aufgrund des Unterbringungsverfahrens möchte ich mich zum Fall nicht äußern.“
Opfer-Eltern dürfen nicht an Prozess teilnehmen
Schrecklich für die Angehörigen: Sie oder ihre Anwälte dürfen nicht als Nebenkläger im Sicherungsverfahren bei Jugendlichen anwesend sein. Christine Habetha, Anwältin von Emmas Mutter, zu BILD: „Das ist für die Hinterbliebenen nochmals traumatisch.“ So erfahren sie nichts aus der Verhandlung, dürfen auch keine Anträge stellen oder selbst Zeugen benennen. Das ist jedoch keine Willkür vom Gericht, sondern deutsches Recht. Gerichtssprecher Andreas Feron (63) erläutert die Gesetzgebung: „Die Regelung dient dem Persönlichkeitsschutz des Jugendlichen.“