Standdatum: 7. Januar 2026.

Autorinnen und Autoren:
Jens Otto

Lehrer schreibt an Tafel

Bild: Imago | Westend61

Im langjährigen Streit um die geplante Arbeitszeiterfassung an Bremer Schulen hat das Oberverwaltungsgericht dem Senat in wichtigen Punkten Recht gegeben.

Unter anderem durfte die Landesregierung darüber entscheiden, wann das Projekt startet. Das hatte der Personalrat der Bremer Schulen angezweifelt. Der Personalrat wollte schon zu Beginn des aktuellen Schuljahres einen Pilotversuch zur Arbeitszeiterfassung starten. Über diese Pläne hatte sich der Senat hinweggesetzt und einen Start für den August 2026 beschlossen. Das durfte er, sagt das Gericht – und der Senat darf auch entscheiden, wie das Pilotprojekt technisch laufen soll. Bei anderen Fragen – zum Beispiel welche Daten der Lehrkräfte erfasst werden – hat der Personalrat aber ein Mitspracherecht, so das Gericht.

Senat zeigt sich zufrieden

Bildungsstaatsrat Torsten Klieme zeigte sich zufrieden mit der Entscheidung. Die Position des Senats sei grundsätzlich bestärkt worden. Der Vorsitzende des Personalrats Schulen, Jörn Lütjens, kündigte an, mit dem Bildungssenator weiter über die Details der Arbeitszeiterfassung im Gespräch zu bleiben.

Dass auch Lehrerinnen und Lehrer ihre Arbeitszeit festhalten müssen, hatte das Bundesarbeitsgericht 2022 festgestellt – wie alle Beschäftigten im öffentlichen Dienst. Bisher dokumentieren Lehrkräfte an Bremer Schulen nicht, wie viel sie arbeiten.

Quelle:
buten un binnen.

Dieses Thema im Programm:
buten un binnen, OVG urteilt zu Arbeitszeiterfassung an Bremer Schulen, 7. Januar 2026, 16:45 Uhr