Streusalzverbot in Stuttgart gilt nicht bei Blitzeis Andernorts ist der Einsatz von Streusalz gegen Eisglätte eine Selbstverständlichkeit – nicht unbedingt in Stuttgart. Foto: imago/Seeliger

Bei extremer Glätte darf in Stuttgart ausnahmsweise Streusalz verwendet werden. Dennoch sind auftauende Mittel nicht immer gerne gesehen: Wann sogar Bußgelder drohen.

Bei drohendem Blitzeis wie aktuell in Stuttgart stehen Hausbesitzer und Anwohner vor einem Dilemma: Einerseits gilt in der grün angehauchten Landeshauptstadt grundsätzlich ein Streusalzverbot aus Umweltschutzgründen, andererseits muss die Verkehrssicherheit stets gewährleistet sein.

Wie die Stadtverwaltung über ihren Sprecher Sven Matis auf Anfrage mitteilt, dürfen „bei Eisregen Streusalz oder andere auftauende Stoffe gestreut werden.“ Allerdings betont er: „Da der Einsatz so gering wie möglich erfolgen soll, ist eine großzügige präventive Salzstreuung nicht angezeigt.“

Die Reaktion der Stadt Stuttgart unterscheidet sich also deutlich von Hamburg, wo das Streusalzverbot aufgrund der aktuellen Extremwetterlage gezielt aufgehoben wurde.

Bei Stürzen droht in jedem Fall eine private Haftung. Foto: imago images/Shotshop Auch bei Eisregen keine Streusalzpflicht?

Besonders relevant wird das in den kommenden Tagen: Der Deutsche Wetterdienst warnt vor einer gefährlichen Wetterlage mit Schneefall, der am Donnerstag in Regen übergehen soll – ideale Bedingungen für gefährliches Blitzeis. Bei solchen Extrembedingungen kann Streusalz eingesetzt werden, „um die Verkehrssicherheit auf den Gehwegen zu gewährleisten“, wie Matis erläutert, wobei er klarstellt: „eine Verpflichtung besteht dazu nicht.“

Stadt befreit nicht von Eigenverantwortung

Der Sprecher hat jedoch leicht reden, denn die versicherungsrechtliche Haftung und Eigenverantwortung liegt nicht bei der Stadt, sondern in jedem Fall bei den zur Räumung verpflichteten Immobilienbesitzern oder Mietern. Diese können zur Rechenschaft gezogen werden, falls jemand stürzt.

Beim letzten Eisregen im Januar 2025 hatte es in der Region Stuttgart dutzende von teils schweren Unfällen mit Fahrzeugen und Fußgängern gegeben. Die Kliniken waren durch Knochenbrüche überlastet. An Werktagen unter der Woche muss in der Landeshauptstadt spätestens um 7 Uhr geräumt sein. Bei Glatteisbildung besteht sofortige Streupflicht. Je nach Witterungsverhältnissen muss im Laufe des Tages auch mehrmals gefegt und gestreut werden.

Keine „Nothilfe“ in Stuttgart

Die strikten Regeln können für ältere Menschen, Berufstätige oder Urlauber sehr problematisch sein. „Ein 90-Jähriger muss jemanden mit dem Winterdienst beauftragen, wenn er körperlich nicht mehr dazu in der Lage ist“, so der Deutsche Mieterbund.

Vom Straßenräumdienst ist indes auch in Extremsituationen keine „Nothilfe“ auf den Bürgersteigen zu erwarten. Man sei mit der Betreuung der Flächen in eigener Zuständigkeit voll und ganz ausgelastet, hatte sich die Stadt Stuttgart im Januar 2025 wenig bürgerfreundlich gegeben.

Streusalz-Informationen statt Sanktionen

Beim Thema Streusalzverbot setzt die Stadtverwaltung laut Sven Matis „in erster Linie auf Information statt Sanktionen“. Dennoch wird „konkreten Hinweisen aus der Bevölkerung sowie des Vollzugsdiensts und der Polizei in jedem Fall nachgegangen und der Grundstückseigentümer auf den Sachverhalt aufmerksam gemacht.“ Vor allem im Wiederholungsfall drohen offenbar Bußgeldverfahren, zu deren möglichen Kosten man sich im Rathaus jedoch nicht näher äußern wollte.