Korruptionsvorwürfe in BielefeldAusländeramt soll Aufenthaltsgenehmigungen verkauft haben

07.01.2026, 19:38 Uhr

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Im Bielefelder Ausländeramt sollen Mitarbeiter Geld für unbefristete Aufenthaltstitel genommen haben. Die Staatsanwaltschaft ermittelt zu 15 Verdachtsfällen. Die Beschuldigten sollen gegen Schmiergeld auch schnellere Termine vergeben haben.

Die Staatsanwaltschaft Bielefeld ermittelt wegen mutmaßlicher Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Vorteilsannahme gegen vier Personen. Zwei der Beschuldigten arbeiten bei der Stadt Bielefeld, bei den anderen beiden handelt es sich um einen Dolmetscher und eine Person, die zunächst selbst einen Aufenthaltstitel erhalten haben und dann bei den kriminellen Machenschaften geholfen haben soll. Zuvor hatte der WDR über die mutmaßliche Korruption berichtet.

Die Beschuldigten sollen Geld für sogenannte Niederlassungserlaubnisse angenommen haben. Es geht um 15 Verdachtsfälle im Zeitraum September 2023 bis April 2025. Hinzu kommt ein möglicher weiterer Fall im Oktober 2025. In einem Fall sollen 4000 Euro gezahlt worden sein. Wie viel Geld insgesamt geflossen ist, ist noch unklar. Die Beschuldigten sollen zudem Schmiergeld für die schnellere Vergabe von Terminen angenommen haben.

Die Staatsanwaltschaft Bielefeld hat bereits im November und Dezember 2025 Durchsuchungen bei den Beschuldigten durchführen lassen. Diese fanden nach WDR-Recherchen an Privatanschriften als auch in Büros der Ausländerbehörde der Stadt Bielefeld statt. Sichergestellt wurden Smartphones, Laptops und Unterlagen. Diese werden nun ausgewertet. Die Stadt Bielefeld hat sich zu den Vorwürfen bisher nicht geäußert.

Eine Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel. Dieser gilt für eine sogenannte Fachkraft. Antragsteller müssen verschiedene Bedingungen erfüllen. Dazu zählt beispielsweise eine Aufenthaltserlaubnis, die seit mindestens fünf Jahren gilt oder wenn mindestens 60 Monate lang Beiträge zu einer Rentenversicherung geleistet wurden. Außerdem müssen der Lebensunterhalt gesichert sein und ausreichend Sprachkenntnisse vorgelegt werden. Asylberechtigte Personen, Personen mit zuerkanntem Flüchtlingsschutz oder Resettlement-Flüchtlinge können unter bestimmten Voraussetzungen eine Niederlassungserlaubnis auch schon nach drei Jahren erhalten.

Quelle: ntv.de, bho/dpa