Für Freitag warnt der Deutsche Wetterdienst (DWD) vor einem Schneesturm. Ob der Unterricht an den Schulen dennoch regulär stattfindet, entscheiden aber nicht die einzelnen Bildungseinrichtungen, sondern das übergeordnete Bildungsressort. „Die entsprechende Entscheidung bei extremer Wetterlage wird auf Basis der Meldung von der Feuerwehrleitstelle getroffen“, sagt Patricia Brandt, Sprecherin des Bildungsressorts.

Über die Verhaltensweise bei extremen Wetterlagen würden Schüler und Lehrer mit dem Merkblatt „Extreme Wetterlagen – Hinweise für Eltern“ informiert. Dort heißt es beispielsweise, dass eine Mitverantwortung für den Schulweg bei den Eltern liege. „Begleiten Sie bei Ankündigung von Sturm, Schneefällen mit Schneeverwehungen und Glatteis nach Möglichkeit kleine Kinder auf ihrem Weg zur Schule oder zum Kindergarten“, empfiehlt das Bildungsressort.

Grundsätzlich gelte, dass der Unterricht stattfindet. „Nur wenn der Senator für Kinder und Bildung auf seiner Homepage oder Instagram etwas anderes mitteilt, gilt eine Ausnahme“, sagt Brandt. Unabhängig von einer entsprechenden Ansage hätten Eltern immer auch das Recht, insbesondere jüngere Kinder zu Hause zu lassen. Die Schulen haben im Gegenzug eine Pflicht: Auch wenn Unterrichtsausfall festgelegt werde, müssten sie ein Notbetreuungsangebot vorhalten. Fällt der Unterricht auf Anweisung der Behörde aus, soll laut Bildungsressort an öffentlichen und privaten Schulen auf verpflichtenden Distanzunterricht umgestellt werden. Aktuelle Infos gibt es auf der Webseite des Senators für Kinder und Bildung.

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