• Die Trinkwasserschutzgebiete Blumenthal und Vegesack sollen weiter vor Stickstoff geschützt werden; dazu wird der Schutzvertrag bis 2030 verlängert.
  • Maßnahmen wie reduzierte Stickstoffdüngung und Verzicht auf Pflanzenschutzmittel werden gefördert, finanzielle Ausgleichszahlungen werden bis 2030 bereitgestellt.
  • Bremen und Niedersachsen sowie Wesernetz wirken im Kooperationsmodell Trinkwasserschutz zusammen; Beratung und Förderung erfolgen flächendeckend seit 1995 bzw. 2023.

Mehr anzeigen
Weniger anzeigen

Nördlich der Lesum gibt es zwei Trinkwasserschutzgebiete: Eines befindet sich in Blumenthal, das andere in Vegesack. Durch landwirtschaftliche Nutzung gelangt aber auch dort Stickstoff in die Gewässer. Um die Belastung zu reduzieren, soll der bestehende Trinkwasserschutzvertrag verlängert werden.

Grundlage dafür ist der nun ausgelaufene Kontrakt. Der galt von 2021 bis Ende vergangenen Jahres. Die neue Vereinbarung soll eine Laufzeit bis 2030 haben. Ziel des Papiers, das an diesem Donnerstag Thema in der Deputation für Umwelt, Klima und Landwirtschaft ist, sei, eine gute Trinkwasserqualität dauerhaft sicherzustellen. Das sei insbesondere an Standorten, die ein geringes natürliches Schutzpotenzial haben, von großer Bedeutung.

Damit würden allerdings Einschränkungen in den Bereichen Land- und Forstwirtschaft sowie im Gartenbau einhergehen. „Hierzu setzen die Länder Bremen und Niedersachsen gemeinsam das Kooperationsmodell Trinkwasserschutz um“, heißt es in der entsprechenden Vorlage. „Zentraler Baustein der Kooperationen sind die sogenannten Freiwilligen Vereinbarungen.“ Dabei handele es sich um vertraglich vereinbarte und geförderte Maßnahmen wie zum Beispiel den reduzierten Einsatz von Stickstoffdünger. „Ziel ist es, die Einträge von Nähr- und Schadstoffen in das Grundwasser langfristig auf einen Vorsorgewert unterhalb der in der Trinkwasserverordnung festgelegten Grenzwerte zurückzuführen“, so die Behörde.

Nachteile werden erstattet

Nachteile oder Mehraufwendungen, die dadurch entstehen, müssten den Betroffenen laut Gesetz erstattet werden. Zu diesem Zweck sei eine entsprechende Verwaltungsvereinbarung für die Wasserschutzgebiete Blumenthal und Vegesack, die sowohl auf bremischem als auch auf niedersächsischem Gebiet liegen, getroffen worden. Zunächst habe die nur für Blumenthal gegolten. Seit 2023 ist auch Vegesack Teil dieser Kooperation.

Bis 2030 sollen so knapp 295.000 Euro ausgeschüttet werden. Das Gros dieser Summe, gut 250.000 Euro, kommt aus Bremen. Den Rest steuert Niedersachsen bei. Finanziert werden diese Beträge vor allem über die sogenannte Wasserentnahmegebühr. Die wird zum Beispiel fällig, wenn Landwirte ihre Felder beregnen oder Unternehmen Wasser zur Kühlung benötigen.

Die Ausgleichszahlungen hätten dazu beigetragen, dass Betriebe seit 2016 zum Beispiel auf den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln verzichten. Zudem werde weniger Dünger eingesetzt. Für diese und andere Maßnahmen hätten in den vergangenen fünf Jahren rund 270.000 Euro zur Verfügung gestanden. Die seien zu 100 Prozent abgerufen worden. „Die flankierende Gewässerschutzberatung wird im Trinkwassergewinnungsgebiet Blumenthal seit 1995 und im Trinkwassergewinnungsgebiet Vegesack seit 2023 durchgeführt“, heißt es. „Der Anteil der Betriebe, die beraten wurden, lag dabei konstant oberhalb von 80 Prozent.“ Die würden etwa 90 bis 95 Prozent der landwirtschaftlich genutzten Flächen in den jeweiligen Gebieten bewirtschaften.

In den kommenden Jahren sollen die Fördermittel für andere Maßnahmen ausgegeben werden. Die orientieren sich an den natürlichen und vor allem nutzungsbedingten Belastungsschwerpunkten. „Nutzungsbedingte Belastungsschwerpunkte leiten sich über die direkte Flächennutzung und über die Bodenbewirtschaftung auf den Kooperationsflächen ab, wobei insbesondere der Maisanbau als dominierende Ackerbaukultur tendenziell hohe Herbst-Nmin-Werte hervorbringen kann“, ist der Vorlage zu entnehmen. Dieser Wert gibt Auskunft darüber, wie hoch der Stickstoffgehalt im Boden zwischen Mitte Oktober und Mitte November ist. Und der soll perspektivisch gesenkt werden.

Schutz seit den 1990er-Jahren

Neben den Ländern Bremen und Niedersachsen ist auch der Trinkwasserversorger Wesernetz involviert. Der stellt zum Beispiel sicher, dass geförderte Projekte tatsächlich auch realisiert werden.

Das Trinkwassergebiet in Blumenthal wird bereits seit den 1990er-Jahren besonders geschützt. „Die agrarstrukturellen und agrarpolitischen Rahmenbedingungen sowie die klimatischen Gegebenheiten haben sich teilweise zum Nachteil des Grundwasserschutzes entwickelt beziehungsweise entwickeln sich gegebenenfalls weiter in diese Richtung“, heißt es. „Eine Fortführung der Maßnahmenumsetzung ist daher erforderlich, um dauerhafte Erfolge beim Gewässerschutz zu erzielen und die in der Kooperation bereits erreichten Erfolge nicht zu gefährden.“

Welche konkreten Maßnahmen sind in der neuen Vereinbarung zum Trinkwasserschutz für Blumenthal und Vegesack bis 2030 vorgesehen?

In der neuen Vereinbarung zum Trinkwasserschutz für Blumenthal und Vegesack bis 2030 sind die Ausweisung und Durchsetzung von Schutzzonen vorgesehen, die Verunreinigungen des Grundwassers verhindern sollen. Konkret werden unter anderem der Einsatz von Pflanzenschutz- und Düngemitteln reglementiert, Bohrungen und neue Baugebiete eingeschränkt sowie regelmäßige Prüfungen für Heizölanlagen und Genehmigungspflichten für Brunnenbohrungen festgelegt; für bestimmte Anlagen wie Biogasanlagen, neue Tankstellen oder Öl- und Gasbohrungen gilt ein Verbot. Betriebe und Landwirte im Schutzgebiet werden durch zusätzliche Auflagen und Ausgleichszahlungen berücksichtigt, wobei bestehende Betriebe Bestandsschutz genießen und spezielle Vorgaben für Neubauten und Neuansiedlungen gelten; im Sonderfall kann der Grünlandumbruch auf Antrag genehmigt werden.

Quellen

Wie wirkt sich der Maisanbau auf die Stickstoffbelastung der Böden in den Trinkwasserschutzgebieten aus?

Der Maisanbau trägt in den Trinkwasserschutzgebieten zur Stickstoffbelastung der Böden bei, insbesondere durch den Einsatz von Düngemitteln, auch wenn insgesamt ein rückläufiger Stickstoffeintrag aus Tierhaltung und Biogasanlagen verzeichnet wird (Artikel 1 und 3). Trotz dieser Reduzierung liegen die Nitratwerte an zahlreichen Grundwassermessstellen weiterhin über den erlaubten Grenzwerten, insbesondere in Regionen mit intensivem Maisanbau (Artikel 1 und 3). Projekte wie der gezielte Einsatz mechanischer Unkrautbekämpfung im Maisanbau werden genutzt, um den Eintrag schädlicher Stoffe ins Grundwasser weiter zu minimieren, doch messbare Erfolge bei der Belastungsminderung zeigen sich erst langfristig (Artikel 2).

Quellen

Welche agrarstrukturellen und klimatischen Veränderungen beeinflussen den Grundwasserschutz in Blumenthal und Vegesack, und wie wird darauf reagiert?

Agrarstrukturelle Veränderungen wie die zunehmende Versiegelung von Flächen und die Umwandlung von Vorgärten in Schotter- oder Pflastergärten führen in Blumenthal und Vegesack zu einem verstärkten Wasserabfluss, wodurch weniger Regenwasser im Boden versickert und das Grundwasser belastet wird; gleichzeitig erhöhen klimatische Veränderungen wie der Klimawandel mit häufigeren Extremwetterereignissen und längeren Trockenphasen die Risiken für Überschwemmungen und die Qualität des Grundwassers. Um darauf zu reagieren, wurde in Blumenthal bereits ein Wasserschutzgebiet ausgewiesen und in Vegesack ist die Einrichtung einer solchen Schutzzone geplant, die mit Auflagen wie häufigeren Inspektionen von Heizölanlagen und der Beteiligung unterschiedlicher Behörden und Anwohner einhergeht. Zusätzlich werden Maßnahmen wie die Begrünung von Flächen rechtlich forciert und Hochwasser-Frühwarnsysteme entwickelt, um den Grundwasserschutz zu stärken.

Quellen

Diese Fragen und Antworten wurden mit KI basierend auf unseren Artikeln erstellt.

→ Mehr Infos

Zur Startseite