Bielefeld/Berlin. Vor ihren Augen ertrank im Kattegat ein Segler. Die Bielefelder Krankenschwester Katja F. (54) und ihr Ehemann Manfred S. hatten ihm zwar einen Rettungskragen zugeworfen, diesen aber wieder eingeholt, als der Rettungshubschrauber eintraf. Wenig später ziehen die Retter den Berliner Anwalt Thomas B. (71) allerdings nur noch tot aus dem Wasser. Er ist ertrunken. Doch der Vorfall beschreibt keine misslungene Rettungsaktion, die Bielefelder Eheleute gelten mit ihren Beobachtungen von ihrem Segelboot „Laura“ als wichtige Zeugen in einem Mordprozess.
Darin werfen die Ermittlungsbehörden dem Berliner Andreas F. vor, seinen Skipper und Freund vorsätzlich im Meer ertränkt zu haben. Beide waren mit dem Trimaran „Jolly Rose“ nach einer Regatta in Norwegen auf dem Weg nach Dänemark. Auf dem Boot kam es am Vormittag zu einem Streit und ernsten Handgreiflichkeiten. Das Zungenbein (ein Knochen am Mundboden) des Opfers brach vor dem Ertrinken durch einen kräftigen Griff oder Schlag, berichtete ein Forensiker vor Gericht. Der Leichnam wies mehrere Schürfwunden und Blutergüsse an Armen, Beinen und Rumpf auf. Ein Video, dass die alarmierte Küstenwache aus etwa 1.000 Metern Höhe aus einem Flugzeug machte, zeigte zudem die dramatischen Minuten, bevor B. starb.
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Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass F. nicht zur Rettung seines Freundes ins Wasser sprang, sondern um zu verhindern, dass er dem Bielefelder Ehepaar von den Gewalttätigkeiten berichten konnte. Er soll seinen Freund vorsätzlich unter Wasser gedrückt haben. Die Bilder in dem Video lassen diesen Schluss durchaus zu. Aber die Bilder des gut 30-minütigen Videos lassen auch Interpretationsspielraum, schreibt Gerichtsreporterin Uta Eisenhardt für die „Süddeutsche Zeitung“.
Der Vorsitzende Richter Thomas Groß (3. v. l.) muss in Kürze ein Urteil in dem Mordprozess fällen.
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F. sitzt seit dem 1. August 2024 wegen des Verdachts des heimtückischen Mordes in Untersuchungshaft. Zunächst in Schweden, später wurde das Verfahren ans Berliner Landgericht abgegeben und F. nach Deutschland ausgeliefert. Am 13. Januar soll nun das Urteil in dem Fall fallen.
Der Angeklagte sagt, ihm sei sein Freund entglitten
Der Angeklagte und sein Verteidiger sprechen immer wieder davon, dass der Versuch, den entkräfteten Freund aus dem 18 Grad kalten Wasser zu retten, kolossal schief gegangen sei – weil F. der Körper des Freundes beim Zupacken immer wieder entglitten sei. Das Bielefelder Ehepaar auf der „Laura“ braucht lange, bis es dem Ertrinkenden endlich einen Rettungskragen zuwirft. F. habe sie gebeten, die Küstenwache nicht zu informieren. Er würde sich kümmern. Sie hätten getrunken.
Als dann der Rettungshubschrauber eintraf, soll der Bielefelder den Rettungskragen wieder eingeholt haben. Er habe für die Retter Platz machen wollen. Das habe er in einer Fortbildung gelernt. Doch plötzlich entfernt sich auch der Retter im Wasser von dem Anwalt: Der Pilot des Küstenwachenhelikopters berichtet später, dass er seinen Freund, den er zuvor bäuchlings und mit den Kopf im Wasser in Richtung des Bielefelder Segelboots „Laura“ gezogen haben soll, im Wasser zurückließ und seelenruhig zu dem Trimaran schwamm – „wie ein Urlauber im Sommer“, so der Pilot.
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War das ein Mord vor den Augen der Bielefelder?
Hat der 65-Jährige also vor den Augen des Bielefelder Ehepaares einen Mord begangen? Die Staatsanwaltschaft ist davon überzeugt. Die Anklagevertreterin sieht die Abhängigkeit des Angeklagten von seiner Frau als Hauptmotiv für die Tat. Demnach soll er befürchtet haben, dass sie ihn ächten könnte, wenn sie von dem gewalttätigen Vorfall erfahren sollte. Aus Furcht, die Schlägerei könnte ihr bekannt werden, soll er sich entschieden haben, seinen Freund zu töten.
Seine Frau, die als Zeugin vor Gericht aussagte, glaubt das nicht. Sie hält zu ihm und lobt ihn als herzensguten Menschen. Gewalt sei nie von ihm ausgegangen. Sie könne sich höchstens vorstellen, dass er sich in Notwehr verteidigt habe. Johannes Rauwald, Strafverteidiger des Angeklagten, sagte laut „Berliner Zeitung“ am Rande des Prozesses: „Ich bin überzeugt davon, dass er seinen Freund retten wollte. Er ist mit der Rettung am Ende jedoch allein gelassen worden und an ihr dramatisch gescheitert.“
Bielefelder Zeugen benötigen Therapie
Dass die beiden Bielefelder dem Ertrinkenden besser hätten helfen können, wird vor Gericht auch diskutiert. Gegen sie werde aber nicht – etwa wegen unterlassener Hilfeleistung – ermittelt, heißt es von der Staatsanwaltschaft. Katja S. sagte vor Gericht aus: „Wir hätten noch mehr machen können, wenn wir das anders eingeschätzt hätten.“ Beide verarbeiten das Erlebte inzwischen in einer Therapie.
Die Aussagen des Bielefelder Ehepaares stützen zudem auch die Mordthese. Auch der Hubschrauberpilot sagte aus, dass es so ausgesehen habe, als wenn der Angeklagte das Opfer „unter Wasser hält“. Ob das vorsätzlich geschah, könne er aber nicht mit Sicherheit sagen. Am 13. Januar wird das Urteil erwartet.
