Dem Berliner Mieterverein reichen die Maßnahmen im neuen Gesetz nicht aus.

Dem Berliner Mieterverein reichen die Maßnahmen im neuen Gesetz nicht aus.

Foto: dpa/Monika Skolimowska

Volltreffer oder Rohrkrepierer? Glaubt man Bausenator Christian Gaebler (SPD), ist ihm am Dienstag ein Weitsprung für Mieterinteressen gelungen. Da beschloss der Senat auf Gaeblers Vorlage das Wohnraumsicherungsgesetz. Hinter dem Wortungetüm verbirgt sich ein Bündel von Maßnahmen, mit denen der Mieterschutz gestärkt werden soll. »Wir sorgen für ein sicheres Zuhause in Berlin«, lässt sich Gaebler in einer Pressemitteilung zitieren.

Die folgenschwerste Maßnahme aus dem Paket wird befristete Wohnverhältnisse betreffen. In Zukunft sollen diese in Milieuschutzgebieten genehmigt werden müssen. »Ziel ist es, insbesondere gewerbliche Modelle und überteuerte Zwischenvermietungen einzudämmen, die dem regulären Wohnmarkt Wohnungen entziehen«, heißt es dazu vom Senat. Den eigenen Haupt- oder Zweitwohnsitz zwischenzuvermieten, soll allerdings weiter möglich bleiben.

Befristete Mietverhältnisse werden häufig genutzt, um mietrechtliche Vorgaben zu umgehen, weil immer wieder neue Mietverträge abgeschlossen werden. Mehr als ein Viertel der Berliner wohnt in Milieuschutzgebieten.

Besorgt werden dagegen wohl vor allem Wohngemeinschaften, die bei den Landeseigenen mieten, auf eine weitere Maßnahme in dem Gesetzespaket blicken: Hauptmieter sollen künftig nachweisen, dass ihre Untermieter ebenfalls über einen Wohnberechtigungsschein verfügen. Dies muss dem bezirklichen Wohnungsamt angezeigt werden. Sonst droht ein Bußgeld, dessen Höhe noch bestimmt werden soll. Mieter bei den Landeseigenen, die ihre Wohnung wechseln wollen, weil ihr Bedarf gesunken ist, sollen passende Wohnungsangebote erhalten. Gerichtet ist dieses Angebot vor allem an Senioren, die große Wohnungen allein bewohnen.

Mehr Tempo soll es künftig bei behördlich angeordneten Reparaturen oder Instandhaltungsarbeiten geben. So soll es für die Behörden einfacher werden, einen Treuhänder einzusetzen, um notwendige Eingriffe durchzuführen. Einen solchen Treuhänder einzusetzen, war auch bislang bereits möglich, scheiterte in der Praxis jedoch immer wieder, etwa weil der Immobilienbesitzer ohne Absicht einer vollständigen Reparatur begann, an einzelnen Maßnahmen zu arbeiten, um so das Verfahren zu verzögern. Dies soll nun nicht mehr möglich sein. »Damit wird verhindert, dass notwendige Eingriffe ins Leere laufen oder auf unbestimmte Zeit hinausgeschoben werden«, heißt es vonseiten des Senats.

Ein prominentes Beispiel für derartige Treuhandverfahren ist der Hafenplatz in Kreuzberg. Dort lässt der Besitzer, eine Immobiliengesellschaft, das historische Gebäudeensemble verfallen. Der zuständige Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg versucht daher bislang erfolglos, einen Treuhänder für die Immobilie einzusetzen, um notwendige Sanierungen durchzuführen. Mit den neuen Regeln auf Landesebene könnte das nun einfacher möglich sein.

Besteht akute Gesundheitsgefahr für die Bewohner einer Immobilie, sollen Instandsetzungsarbeiten künftig innerhalb einer Frist von 48 Stunden stattfinden. »Schuldhaftes Zögern« der Besitzer soll künftig geahndet werden.

Um neue und alte Regeln besser durchsetzen zu können, soll die Mietprüfstelle des Senats ausgebaut werden. Zusätzlich soll jeder Bezirk eine zusätzliche Kraft für die örtlichen Wohnungsämter erhalten. Acht davon seien bereits seit Dezember im Amt, vier weitere sollen bis März folgen. Dazu kommen 19 weitere Stellen, die bis 2027 in den Bezirksämtern besetzt werden sollen. Die Mietprüfstelle ist ein Prestigeprojekt des Senats. Sie soll dafür Sorge tragen, dass die Mietpreisbremse eingehalten wird.

»Ob die beschlossenen Maßnahmen wesentliche Effekte entfalten werden, ist anzuzweifeln.«


Rainer Tietzsch Berliner Mieterverein

Bei Berliner Mietervertretungen sieht man das Senatsvorhaben zwiespältig. »Wir erkennen die Bemühungen des Senats an«, wird Rainer Tietzsch, Vorstandsvorsitzender des Berliner Mietervereins, in einer Pressemitteilung zitiert. »Doch zentrale Maßnahmen wie die verpflichtende Sozialwohnungsquote fehlen oder werden nicht wirksam genutzt.« Eine solche Sozialwohnungsquote würde privaten Vermietern vorschreiben, einen Teil ihres Wohnungsbestands an arme Mieter zu vergeben. Auch bei befristeten Wohnverhältnissen hätte man sich demnach strengere Regeln gewünscht – und dass die Genehmigungspflicht für das gesamte Stadtgebiet gilt, nicht nur für Milieuschutzgebiete.

Man begrüße zwar, dass der Senat die Zügel bei der Instandhaltungspflicht anziehe, doch stelle die Landesregierung gleichzeitig den Wohnungsaufsichtsämtern nicht ausreichend Personal zur Verfügung, um die Regeln durchzusetzen. »Ob die beschlossenen Maßnahmen wesentliche Effekte entfalten werden, ist anzuzweifeln«, so das Fazit von Tietzsch.

Ähnliches ist aus der Opposition zu vernehmen. »Das Wohnraumsicherungsgesetz wird seinem Namen nicht annähernd gerecht«, moniert Katrin Schmidberger, mietenpolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion im Abgeordnetenhaus. »Dieser Gesetzentwurf beweist, dass Schwarz-Rot sich endgültig zum Bettvorleger der renditegetriebenen Immobilienwirtschaft machen will.« Statt die Verantwortung für den Mieterschutz auf Bezirksebene abzuladen, müsse die Verantwortung auf Landesebene in einem neu zu schaffenden Landesamt gebündelt werden. Auch Schmidberger fordert eine verbindliche Sozialquote für private Vermieter.

Das Gesetz muss noch vom Abgeordnetenhaus beschlossen werden.