- Die Findorffer Martin-Luther-Gemeinde betreibt seit vergangenem Herbst eine Fotovoltaikanlage, die auf den Denkmalschutz abgestimmt wurde.
- Die Planung und Ausführung der Anlage erfolgten in enger Abstimmung mit dem Bremer Landesamt für Denkmalpflege und unter strengen baulichen Vorgaben.
- Die Gemeinde sieht die Investition als Beitrag zum Klimaschutz und lädt Interessierte zur Besichtigung und Erklärung der Anlage ein.
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Denkmalschutz und energetische Modernisierung – das passt nicht immer gut zusammen, könnte man meinen. Wie beides in Einklang gebracht werden kann, zeigt nun gerne die Findorffer Martin-Luther-Gemeinde. Seit dem vergangenen Herbst erzeugt die evangelische Gemeinde einen guten Teil ihres Stroms über eine hauseigene Fotovoltaikanlage. Das dürfte vermutlich selbst vielen Gemeindemitgliedern nicht aufgefallen sein. Und genau so war es von der Planungsgruppe, von Architektin, Handwerksbetrieb und Denkmalpflegern gewollt.
Sichtbar ist das Feld von 54 Modulen nur vom Klostergarten aus auf der Seite der Eickedorfer Straße: Gemeinsam bringen sie eine Leistung von 24 Kilowatt-Peak – so die Maßeinheit für Fotovoltaik-Anlagen. Potenzial für rund 20.000 Kilowattstunden Strom, erklärt Franziska Tobias, Geschäftsführerin des Handwerksbetriebs Begeno Solar, den die Gemeinde mit der Ausführung beauftragt hatte. Die Arbeiten waren auf Wunsch der Gemeinde in den vergangenen Sommerferien erfolgt, im Oktober konnte die Anlage in Betrieb genommen werden, so die Maschinenbauingenieurin.
Anspruchsvoller Auftrag
Von den bisherigen Aufträgen des jungen Solartechnik-Anbieters, der unter dem Dach der Genossenschaft Bürger Energie Bremen (Begeno) vor drei Jahren gegründet wurde, war es das bislang zeitaufwendigste und anspruchsvollste Projekt: Die Kirche selbst sowie das zugehörige Gemeindezentrum stehen seit 2020 unter Denkmalschutz. Entworfen wurden beide vom Bremer Architekten und Dombaumeister Friedrich Schumacher, der seine Handschrift in zahlreichen modernen Kirchenbauten sowie Wohn- und Geschäftshäusern der Stadt hinterlassen hat.
Das Nebeneinander des älteren Gemeindezentrums aus den Jahren 1953/54 mit der deutlich moderneren Kirche, Bauzeit 1960/61, zeige „den Wandel von Schumachers Architekturauffassung beispielhaft“, erklären die Bremer Denkmalpfleger. Das bedeutete für die Gemeinde: Die Planung musste in enger Abstimmung mit dem Bremer Landesamt für Denkmalpflege erfolgen. Ein intensiver Prozess, der mit dem Beschluss der Gemeinde vor einem Jahr begann, erklärt Pastor Klaus Kramer. Und für den Betrieb hieß es, „viele Extra-Stunden einzulegen“, so Geschäftsführerin Tobias.
Detaillierte Vorgaben
Architektin Antje Wittenberg aus der Bauabteilung der Bremischen Evangelischen Kirche erhielt dazu eine Liste an sehr detaillierten Vorgaben, um den baulichen Eingriff so behutsam wie möglich umzusetzen – der Sonne zugewandt, aber in einem Gebäudebereich, der nicht sofort ins Auge fällt. „Zudem musste das Modulfeld sehr zentriert angeordnet werden. Die Unterkonstruktion wurde flacher geplant. Von außen durften keinerlei Metallteile sichtbar sein“, erklärt Franziska Tobias. Aluminium- oder gar Kunststoffrohre waren keine Option: Stattdessen werden die Kabel in Kupferrohren unauffällig über die fast gleichfarbige Backsteinfassade geführt. „Ich finde, das ist sehr gelungen“, lobt Pastor Kramer, der das Projekt angestoßen und begleitet hat.
Die Zeiten, in denen sich die Denkmalpflege rigoros gegen bauliche Veränderungen wie diese sperrte, sind vorbei. Der Denkmalbestand könne vielmehr „durch nachhaltige und maßvolle Ertüchtigung“ entscheidend zur Erreichung der Klimaziele beitragen, wird auf den Internetseiten des Bremer Landesamts erklärt, das dem Thema Solaranlagen eine ganze Seite widmet. Allerdings sei jedes Projekt auf einem denkmalgeschützten Gebäude ein Einzelfall, heißt es weiter. „Wir machen vieles möglich“, betont Denkmalpflegerin Marianne Ricci. Eines der bekanntesten Projekte dieser Art in der Stadt sei das Haus am Schütting, das vor zwei Jahren eine Solaranlage bekam. Von Bremens guter Stube aus sieht man sie nicht – „das ist unser Anliegen“, erklärt die Kunsthistorikerin.
Voran gehen beim Klimaschutz
Die Bremer Evangelische Kirche habe sich vorgenommen, im Bereich des Klimaschutzes voranzugehen, sagt Klaus Kramer. Für seine Gemeinde lohne sich die Investition in Höhe von rund 35.000 nicht nur aus wirtschaftlichen Gründen. „Klimaschutz berührt den Kernbereich dessen, was uns als Kirche ausmacht – die Bewahrung der Schöpfung.“
Mit ihrem Vorgehen möchte die Kirche auch andere Gemeinden ermutigen, sich auf den Weg zu machen. Auf Wunsch kann ein Termin zur Besichtigung und Erklärung der Anlage vereinbart werden, Kontakt über info@begenosolar.de.
Wie wurde die Integration der Fotovoltaikanlage in die denkmalgeschützten Gebäude der Martin-Luther-Gemeinde technisch umgesetzt und welche Vorgaben mussten erfüllt werden?
Die technische Integration der Fotovoltaikanlage in die denkmalgeschützten Gebäude der Martin-Luther-Gemeinde erfolgte nach einer Einzelfallprüfung durch die zuständigen Denkmalschutzbehörden, bei der u. a. die Art der Befestigung, die Sichtbarkeit und die Auswirkungen auf die historische Bausubstanz berücksichtigt wurden. Vorgaben des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes schreiben vor, dass Baudenkmale weder zerstört noch in ihrem Erscheinungsbild wesentlich beeinträchtigt werden dürfen; Eingriffe sind nur zulässig, wenn sie umkehrbar sind und die denkmalwerte Substanz nur geringfügig betroffen wird. Zusätzlich mussten örtliche Bauvorschriften hinsichtlich Dachmaterial und Gestaltung beachtet werden und gegebenenfalls wurde geprüft, ob eine Installation auch auf Nebengebäuden möglich ist, um die Schutzinteressen des Denkmals zu wahren.
Quellen
Welche Rolle spielt das Bremer Landesamt für Denkmalpflege bei energetischen Modernisierungen denkmalgeschützter Gebäude?
Das Bremer Landesamt für Denkmalpflege prüft bei geplanten energetischen Modernisierungen von denkmalgeschützten Gebäuden jeden Einzelfall individuell und erteilt gegebenenfalls Auflagen oder Empfehlungen, um das historische Erscheinungsbild zu wahren. Grundsätzlich gilt das Prinzip, optische Beeinträchtigungen zu vermeiden, wobei in besonderen Situationen, wie etwa bei nicht einsehbaren Dachflächen, auch Ausnahmen und Kompromisse möglich sind. Eigentümer werden ermutigt, frühzeitig das Gespräch mit dem Landesamt zu suchen, um gemeinsam tragfähige Lösungen unter Berücksichtigung des Denkmalschutzgesetzes und der Belange von Klimaschutz und moderner Nutzung zu finden.
Quellen
Welche anderen denkmalgeschützten Gebäude in Bremen wurden bereits mit Solaranlagen ausgestattet und worin bestehen die jeweiligen Herausforderungen?
In Bremen wurde mit dem Schütting, dem historischen Gebäude der Handelskammer am Marktplatz, bereits ein denkmalgeschütztes Bauwerk mit einer Solaranlage ausgestattet. Die Hauptanforderung dabei war, dass die Solarpaneele von öffentlichen Standorten aus nicht sichtbar sind, sodass schließlich lediglich auf der vom Marktplatz abgewandten Dachseite Module installiert wurden. Generell gelten bei denkmalgeschützten Gebäuden strikte Vorgaben zum Erhalt des optischen Erscheinungsbildes, weshalb jeder Einzelfall individuell geprüft wird und Lösungen meist darauf abzielen, die Anlagen nur an nicht einsehbaren Stellen anzubringen; weitere Projekte, etwa auf Hauptbahnhof, Überseemuseum und Bürgerschaft, sind geplant, während das Rathaus als Weltkulturerbe keine Solaranlage erhalten soll.
Quellen
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