Verordnung gilt ab 1. MaiNeue Regeln für den Biomüll – was nicht in die Tonne darf
Biomüllbeutel sind zur Entsorgung des Bioabfalls nicht mehr zugelassen. (Symbolbild)
Udo Herrmann/DPA
28. April 2025 um 10:48 Uhr
Drei Sticker und ihr müsst blechen!
Ab Mai müssen wir unseren Biomüll noch schärfer trennen. Wer gegen die neue Verordnung verstößt, wird erst einmal mit einem kleinen Sticker auf der Tonne abgemahnt, ehe er zur Kasse gebeten wird. Welche Bußgelder bald auf euch zukommen können und welcher Müll tatsächlich noch in die Biotonne gehört.
Neue Bioabfallverordnung tritt am 1. Mai in Kraft
Von wegen Meister der Mülltrennung! Offenbar wissen die Deutschen noch immer nicht, welcher Müll in welche Tonne gehört. Anfang des Jahres traten bereits neue Regeln für die Restmülltonne in Kraft, zum 1. Mai folgt nun die Biotonne. Denn es landet immer wieder Müll darin, der den Recyclingprozess verhindert, heißt es beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV).
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Diese sogenannten Störstoffe führten dann dazu, dass der Müll verbrannt werden muss, obwohl ein Großteil kompostier- und recyclebar sei. Die neue Bioabfallverordnung soll das nun verhindern. Was heißt das genau?
Zum einen, dass ihr Müll, der aus mehreren Müllarten besteht, definitiv trennen müsst. Außerdem sind nicht mehr alle Biomüllbeutel zugelassen und einige Abfallprodukte müssen der Tonne jetzt grundsätzlich fernbleiben.
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Diese Gegenstände dürfen NICHT in die Biotonne
Laut BMUV gehören diese Produkte NICHT in eure Biotonne:
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Asche
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Blumen- und Pflanztöpfe aus Kunststoff
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Draht
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Einweggeschirr und -besteck aus Kunststoff
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Exkremente von Tieren (zum Beispiel Hundekot)
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Glas
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Geschenkband
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Gummiartikel
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behandelte Holzreste (zum Beispiel lackiert)
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Hygieneartikel
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Kaffeekapseln aus Aluminium oder Kunststoff
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Kehricht
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Keramik, Porzellan
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Kerzenreste
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mineralische Kleintierstreu (zum Beispiel Streu aus Tonmineralien wie Bentonit, Vogelsand und so weiter)
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Kohlepapier
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Lederreste
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Medikamente
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Möbelholz
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Papier, Pappe, Papierhandtücher, Papiertaschentücher, Servietten
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Plastiktüten, Trage- und Einkaufstaschen aus Kunststoff
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Putzlappen und -tücher
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Ruß
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schadstoffhaltige Abfälle, Problemabfälle
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Spanplattenholz
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Staubsaugerbeutel
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Tapeten
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Teppichböden
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Textilien
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Ton, Keramik, Glas, Metall
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Verbandmaterial
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Verpackungen, zum Beispiel aus Kunststoff, Aluminium, Glas, Metall, Verbundverpackungen
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Watte, Wattestäbchen
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Windeln
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Wichtig: Auch Produkte, die eigentlich als „zertifiziert biologisch abbaubar oder als kompostierbar gekennzeichnet“ sind, gehören NICHT mehr in die Tonne. Das Logo gibt es zum Beispiel auf Windeln, aber auch auf Verpackungen oder Pflanzentöpfen.
Diese Gegenstände dürfen in die Biotonne
Diese Produkte könnt ihr wiederum ohne Bedenken in die Tonne hauen:
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Bioabfall-Sammeltüten aus unbehandeltem Papier und biologisch abbaubaren Kunststoff
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Brot- und Backwarenreste
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Eierschalen
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Federn
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Fischreste und -gräten
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Fleisch- und Wurstreste
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Gartenabfälle (zum Beispiel Baumschnitt, Blumenerde und Laub)
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Gemüsereste, Gemüseabfälle
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Haare
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Heu, Stroh (kleine Mengen)
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Holzwolle, Holzspäne, Sägespäne (nur von unbehandeltem Holz)
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Kaffee-Filtertüten, Kaffeesatz
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Käsereste, einschließlich Naturrinde
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Kleintierstreu (nur aus pflanzlichem Material) einschließlich enthaltenen Exkrementen von Kleintieren
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Knochen
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Milchproduktreste
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Nussschalen
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Obstreste, Obstschalen
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Salatreste, Salatabfälle
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Schnittblumen
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Speisereste, roh, gekocht, verdorben
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Teebeutel, Teereste
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Topfpflanzen (ohne Topf), auch mit Blumenerde
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Sticker warnen Verbraucher vor – dann wird zur Kasse gebeten
Nun bleibt nur noch eine Frage: Was passiert, wenn ihr den Müll falsch trennt und gegen die Bioabfallverordnung verstoßt? Zuerst einmal werdet ihr abgemahnt. Die Müllabfuhr klebt euch einen Sticker an die Tonne, die euch darauf hinweist, dass ein Störstoff in der Tonne war. Die Müllwerker dürfen den Müll nämlich stichprobenartig durchsuchen. Außerdem gibt es spezielle Müllwagen, die einen Detektor haben – der meldet sich, wenn ein Fremdkörper im Biomüll ist, der dort nicht hineingehört.
Dreimal kann die Müllabfuhr euch verwarnen, dann müsst ihr zahlen. Ein Pappbecher kann euch maximal 25 Euro kosten, je nach Menge und Bundesland kann die Strafe jedoch bis zu 2.500 Euro betragen.
Ihr seht also: Lieber einmal mehr den Biomüll überprüfen, bevor ihr ihn wegwerft, ehe ihr mit einer sehr langen Rechnung konfrontiert werdet! (jbü)