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Publizist Jacques Baud provoziert mit Schuldzuweisungen an die Ukraine. © G. Yetchmeniza/Imago
Der Schweizer Ex-Oberst darf nicht mehr in die EU einreisen. Seine Konten in Belgien sind gesperrt. Nun klagt er gegen die Sanktionen.
Die EU-Sanktionen gegen den Schweizer Publizisten und Ex-Oberst der Schweizer Armee, Jacques Baud, der in Brüssel lebt, haben in digitalen Netzwerken eine Welle der Empörung ausgelöst – nicht zuletzt auf Kanälen, die Verschwörungserzählungen verbreiten und russlandfreundlich berichten. Aber auch seriöse Medien stellen die Frage, ob die Europäische Union mit zweierlei Maß misst, wenn sie sich über politisch motivierte US-Einreiseverbote für Personen aus der EU beklagt, aber selbst Personen wegen Falschinformationen und Russland-Propaganda sanktioniert. Sein deutscher Verleger Markus J. Karsten vom Frankfurter Westend-Verlag nannte die Vorwürfe „höchst vage“.
Mitte Dezember hatte der Rat der Europäischen Union Sanktionen gegen zwölf Personen, eine russische Militäreinheit und eine Institution veröffentlicht. Betroffen waren vor allem Personen aus Russland, aber auch ein ehemaliger stellvertretender Sheriff aus Florida, ein französisch-russischer Geschäftsmann – und der Schweizer Baud.
Die Begründung ist knapp und klar
Die Begründung der EU-Staaten fällt knapp aus, sie besteht aus drei Sätzen. Der 70-Jährige sei „regelmäßig Gast in prorussischen Fernseh- und Radioprogrammen“ und fungiere „als Sprachrohr für prorussische Propaganda“. So verbreite er Verschwörungstheorien, „indem er beispielsweise die Ukraine bezichtigt, ihre eigene Invasion herbeigeführt zu haben, um der Nato beizutreten“.
Baud behauptet, er habe lediglich einen früheren engen Berater des ukrainischen Präsidenten Wolodymyr Selenskyj zitiert. Dieser habe im Jahr 2019 den Beitritt zur Nato als oberstes Ziel der Ukraine benannt. Tatsächlich bleibt in Bauds Äußerungen aber unklar, ob auch die Folgerungen aus dieser Aussage vom Selenskyj-Berater stammen – oder nicht doch eher von Baud. Er zieht den Schluss, dass von der Ukraine „ein Krieg gegen Russland ausgelöst“ werden sollte, um das Nato-Ziel zu erreichen – und dass schon früh eine Offensive der Ukraine im Donbass geplant worden sei, um einen Krieg mit Rückendeckung der westlichen Welt zu provozieren. Die Frage ist nun, ob solche Verdrehungen noch als freie Meinungsäußerungen geduldet werden müssen.
Deutschland hatte dem Sanktionspaket zugestimmt. Der Sprecher von Außenminister Johann Wadephul (CDU), Martin Giese, sprach von der Verbreitung von Desinformation, die sanktioniert werden könne, „wenn die rechtlichen Gründe dafür vorliegen und es eine entsprechende Entscheidung des Rats der Europäischen Union gibt“. Er fügte hinzu: „Alle, die auf diesem Feld unterwegs sind, müssen damit rechnen, dass es auch ihnen passieren kann.“ Was in der Schweiz manche zu der Vermutung kommen ließ, demnächst könne auch der rechte Publizist Roger Köppel („Weltwoche“) von der EU sanktioniert werden – der soll Kontakte nach Russland pflegen. Baud gab er in einem anderthalb Stunden langen Interview die Gelegenheit, seine Position darzulegen.
Baud beklagt in einem Gespräch mit seinem Verleger Karsten, er sei „im Grunde genommen gefangen in einem Lager, das Belgien heißt“. Da in der EU ein Reiseverbot gegen ihn gelte, könne er nicht in sein Heimatland Schweiz reisen. In Belgien wiederum könne er seine Konten nicht nutzen, da sie gesperrt seien.
Aus der demokratischen Opposition gibt es Rückendeckung für die Haltung der Bundesregierung und des EU-Rats. „Die Listung von Jacques Baud ist absolut legitim“, urteilt Robin Wagener, der Beauftragte der Grünen-Fraktion für Osteuropa. Die EU handele „im Einklang mit ihrer Sanktionsverordnung und damit im Rahmen des Europäischen Rechts“. Der Listung sei „eine detaillierte juristische Prüfung“ vorausgegangen, um zu belegen, dass die sanktionierten Handlungen die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergrüben oder bedrohten.
„Die Verschwörungserzählungen von Jacques Baud sind ganz offensichtlich ein klarer Beleg dafür“, urteilt Wagener. „Wer durch sein Handeln einen völkerrechtswidrigen Angriffskrieg unterstützt, muss mit den Konsequenzen rechnen.“ Anders als in der russischen Willkürjustiz könne Baud Rechtsmittel gegen seine Sanktionierung einlegen und gegen seine Listung klagen. Das will er tun, wie er der Nachrichtenagentur Keystone-SDA sagte.
Auf keinen Fall könne man die EU-Sanktionen gegen Baud und andere vergleichen mit den inakzeptablen US-Sanktionen gegen EU-Bürgerinnen wie die „Hate Aid“-Geschäftsführerinnen Josephine Ballon und Anna-Lena von Hodenberg, die kurz vor Weihnachten mit einem Einreiseverbot in die USA belegt wurden. „Der Vergleich zu ,Hate Aid‘ ist unpassend und falsch, er soll Hasskriminalität und Propaganda mit Meinungsfreiheit gleichsetzen“, urteilt Grünen-Politiker Wagener.
Auch die Linke zeigt Verständnis für die Haltung der EU-Staaten. Die europolitische Sprecherin der Linksfraktion, Janina Böttger, sagte der Frankfurter Rundschau: „Russische Desinformation ist ein massives Problem, die bisherigen Sanktionen gegen von Russland finanzierte und gestützte Propagandisten in der EU sind Instrumente einer wehrhaften und handlungsfähigen Demokratie. In diesem Sinne verstehen wir auch die Entscheidungen des Rates im Dezember.“
Baud will sich juristisch wehren
Auch sie betonte, dass die „Repression gegen Hate Aid“ anders motiviert sei und sich mit den wirtschaftlichen Interessen der Plattformbetreiber decke. „Im Moment erleben wir eine durch die US-Regierung getriebene Einschüchterung verschiedener Akteure, die sich für Rechtsstaatlichkeit und demokratische Grundwerte einsetzen“, so Böttger. Anders das BSW: Dessen Bundesvorsitzender, der Europaabgeordnete Fabio De Masi, sagte der Frankfurter Rundschau: „Wir halten Sanktionen nicht für ein geeignetes Mittel im Meinungsstreit und eine Gefahr für Demokratie und Pressefreiheit. Und zwar unabhängig davon, wie man einzelne Äußerungen bewertet.“
Die Grenzen der Meinungsfreiheit bestimme das Strafrecht, „und Meinungskorridore dürfen nicht durch willkürliche Sanktionen immer enger gezogen werden“. Dadurch entstehe ein „immer stärkerer Konformitätsdruck in Politik und Medien“, so De Masi. Ein Gutachten im Auftrag zweier Europaabgeordneter komme zu dem Schluss, dass die Sanktionen nicht mit internationalem und europäischem Recht vereinbar seien. Das BSW kritisiere daher sowohl die Sanktionen gegen Jacques Baud als auch die Bedrohung der Meinungsfreiheit in den USA.