Nachgestellte Szene zum Fall "White Tiger".

AUDIO: „White Tiger“ ab Freitag in Hamburg vor Gericht (3 Min)

Stand: 09.01.2026 00:14 Uhr

Er nannte sich „White Tiger“: Vor dem Hamburger Landgericht startet heute Mittag der Prozess gegen einen 21-Jährigen, der im Internet Kinder und Jugendliche zu Selbstverletzungen getrieben haben soll. Ein 13-Jähriger soll unter seinem psychischen Druck sogar Suizid begangen haben.

Der 21-Jährige aus Hamburg ist unter anderem wegen Mordes und mehrfachen versuchten Mordes angeklagt. Ihm werden der Tod des 13-Jährigen und die Suizidversuche von weiteren Jugendlichen zur Last gelegt. Außerdem geht es um sexuellen Missbrauch und Körperverletzungen. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm 204 Taten an über 30 Kindern und Jugendlichen vor. Viele konnten noch nicht namentlich identifiziert werden. Er war im Sommer in der elterlichen Wohnung in Hamburg festgenommen worden.

Opfer aus mehreren Ländern

Die bekannten Opfer stammen unter anderem aus Deutschland, Finnland, Großbritannien, Kanada und den USA. Der Angeklagte soll Teil des internationalen pädokriminellen Netzwerks „764“ gewesen sein. Der heute 21-Jährige soll die Taten im Internet begangen haben, indem er gezielt Kontakt zu Kindern und Jugendlichen aufgenommen hat, die psychisch labil waren. Er soll seine Opfer dann laut Anklage unter Druck gesetzt und bedroht haben.

„Ein Präzedenzfall für Folgeverfahren“

Die Hamburger Gerichtssprecherin Marayke Frantzen.

Gerichtssprecherin Frantzen: „Grundsätzliche Fragen, die in dieser Konstellation so konkret noch von keinem Gericht entschieden worden sind.“

Der Prozess sei bislang einmalig, sagte die Hamburger Gerichtssprecherin Marayke Frantzen: „Hier stellen sich grundsätzliche Fragen, die in dieser Konstellation so konkret noch von keinem Gericht entschieden worden sind. Und auch nicht in dieser Dimension.“ Der Berichterstattung könne man entnehmen, dass auch gegen weitere Mitglieder der Gruppierung „764“ ermittelt werde. Damit sei klar: „Dieses Verfahren kann ein Präzedenzfall auch für Folgeverfahren sein und ist auch deshalb wichtig.“

82 Verhandlungstage und viele Videos

Das Gericht hat schon jetzt 82 Verhandlungstage bis Mitte Dezember angesetzt. Die Jugendstrafkammer wird vor allem viele Videos sichten und Chats zwischen dem Angeklagten und den mutmaßlichen Opfern verlesen müssen, sagte Gerichtssprecherin Frantzen. „Das Beweismaterial ist durchaus umfangreich und man hat sehr viel Videomaterial. Es soll Aufzeichnungen geben davon, wie miteinander gechattet worden ist und Kameraufzeichnungen, was diese Personen dann konkret getan haben. Was vielleicht vorher gesagt und geschrieben worden ist. Das wird man sich hier ganz konkret angucken und auswerten müssen.“

Bild des Tatverdächtigen, der vor einem Bildschirm sitzt.

Dem 21-jährigen Deutsch-Iraner Shahriar J. werden mehr als 200 Straftaten zur Last gelegt. Ab heute steht er in Hamburg vor Gericht.

Mit 16 erstmals bei der Polizei aufgefallen

Der Angeklagte war schon im Alter von 16 Jahren erstmals ins Visier der Polizei geraten. Verhaftet wurde er aber erst im vergangenen Juni. Sein Fall hat viele Besonderheiten. Auch bei dem Mord und den Mordversuchen, die ihm zur Last gelegt werden, hat er nicht selbst Hand angelegt. Er hat die Opfer laut Anklage dazu gebracht, das selbst zu tun. Mehrere mussten sich demnach zum Beispiel seinen Namen in die Haut ritzen.

„Selbstverletzende Handlungen sind nicht strafbar“

Ein Trakt in der Jugendstrafanstalt Hahnöfersand

Der 21-Jährige sitzt seit Mitte Juni in der Jugendvollzugsanstalt Hahnöfersand in Untersuchungshaft. (Archivfoto)

„Problematik ist im Ansatzpunkt, dass selbstverletzende Handlungen gar nicht strafbar sind“, sagte die Sprecherin der Hamburger Staatsanwaltschaft, Mia-Christine Sperling-Karstens. „Die werden erst dann strafbar, wenn der Täter das Opfer als Werkzeug einsetzt, als Werkzeug gegen sich selbst oder gegen andere.“ Das setze aber wiederum voraus, dass er auch „Tatherrschaft“ habe. „Das heißt, er muss wissen, dass das Opfer einen Defekt aufweist“, sagte Sperling-Karstens. „Entweder ist das eine akute psychische Störung oder eine fehlende Einsichts- und Verstandesreife bei eben ganz jungen Kindern. Und so war es eben hier, wo wir es mit psychisch sehr labilen Kindern zu tun hatten.“

Höchststrafe von zehn Jahren droht

Sollte der 21-Jährige tatsächlich am Ende wegen Mordes verurteilt werden, droht ihm eine Höchststrafe von zehn Jahren Haft – er war bei den meisten Taten noch minderjährig. Seine Verteidigerin Christiane Yüksel geht allerdings davon aus, dass es nicht zur Höchststrafe kommen wird: „Ich glaube nicht, dass ihm die Mordvorwürfe nachgewiesen werden. Dass er in der Presse als ‚Monster‘ hingestellt wird, das bekommt er mit und das berührt ihn auch. Ansonsten möchte ich nichts weiter zu seinem psychischen Befinden sagen.“

Der Angeklagte will sich nicht äußern

Sie kündigte an, dass sich der Angeklagte schweigend verteidigen werde, das heißt: Er wird nichts zu den schweren Vorwürfen sagen. Wie der Prozess ablaufen wird und wie der 21-Jährige im Gericht auftritt, wird die Öffentlichkeit allerdings nicht erfahren. Weil der Angeklagte bei den meisten Taten noch Jugendlicher war, wird die Öffentlichkeit vom Prozess von Anfang an ausgeschlossen.

Hilfe bei Suizid-Gedanken

Sollten Sie selbst von Selbsttötungsgedanken betroffen sein, suchen Sie sich bitte umgehend Hilfe. Bei der anonymen Telefonseelsorge finden Sie rund um die Uhr Ansprechpartner.

Telefonnummern der Telefonseelsorge: 0800/111 0 111 und 0800/111 0 222 www.telefonseelsorge.de

Telefonberatung für Kinder und Jugendliche: 116 111 – www.nummergegenkummer.de

Bild des Tatverdächtigen, der vor einem Bildschirm sitzt.

Dem jungen Mann werden mehr als 200 Straftaten zur Last gelegt – darunter Mord, versuchter Mord und sexuelle Nötigung. Die Taten sollen sich überwiegend im Internet abgespielt haben.

Blick auf den Eingang des Hamburger Polizeipräsidiums.

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NDR Autorin Lia Gavi

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