Erst mildes Urteil, dann DisziplinarklagePolizistinnen lassen Kollegen im Stich – Verwaltungsgericht Münster muss über Beamtenstatus entscheiden8. Januar 2026 um 19:03 Uhr
von Rogatus Skanta
Nach einer Schießerei in Gevelsberg 2020 sollen zwei Polizistinnen ihren Beamtenstatus aberkannt bekommen – das will der Ennepe-Ruhr-Kreis als zuständige Behörde. Bei einer Verkehrskontrolle eröffnete ein Drogendealer das Feuer auf zwei Polizisten. Dabei wurde einer schwer verletzt. Die beiden Kolleginnen fuhren zufällig vorbei. Aber anstatt zu helfen, ließen sie ihre Kollegen im Stich. Sie stiegen in das Auto eines Pflegedienstes und hauten ab. Aus Todesangst, wie sie später vor Gericht aussagten. 21 Projektile stellten Ermittler später sicher.
Milde Strafe in zweiter Instanz
Das Amtsgericht Schwelm verurteilte die beiden Polizistinnen 2021 zu je einem Jahr Bewährung wegen gefährlicher Körperverletzung im Amt durch Unterlassen – eine Strafe, die automatisch den Beamtenstatus gekostet hätte. Das Landgericht Hagen verringerte 2022 auf vier Monate wegen versuchter Körperverletzung, wodurch sie im Dienst bleiben könnten.
Höchste Disziplinarstrafe gefordert
Der Ennepe-Ruhr-Kreis reagiert mit einer Disziplinarklage vor dem Verwaltungsgericht Münster. Ziel: Entfernung aus dem Beamtenverhältnis als schwerstes Strafmaß. Die beiden Frauen sind nach dem Vorfall zunächst in den Innendienst versetzt und später suspendiert worden. Seitdem sind sie nicht mehr für die Polizei im Einsatz.