Ernst Kaltenbrunner, Leiter des Reichssicherheitshauptamts in den letzten Jahren des Naziregimes, bei einer Aussage im Nürnberger Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher 1946. Während der Verhandlung war dem SS-Funktionär auch ein sogenannter Schutzhaftbefehl gegen einen Darmstädter vorgehalten worden. Kaltenbrunner wurde in Nürnberg zum Tode verurteilt und hingerichtet.