Rechtsstreit um Balkonkraftwerk: Vonovia lenkt bei Balkonkraftwerk ein – Was heißt das für Stuttgarter Mieter? Inzwischen keine Seltenheit mehr an Balkonen in Deutschland: Laut Bundesverband Solarwirtschaft sind aktuell 1,2 Millionen Balkonkraftwerke angemeldet. Foto: imago/Christian Ohde

Der Rechtsstreit um ein Balkonkraftwerk in einer Vonovia-Wohnung in Aachen geht zugunsten des klagenden Mieters aus. Was bedeutet das für Vonovia-Mieter in Stuttgart?

Aus Sicht der Deutschen Umwelthilfe (DUH) ist das Urteil ein wegweisendes. Ein Mieter in Aachen hat sich nun im Rechtsstreit um ein Balkonkraftwerk gegen das Wohnungsunternehmen Vonovia durchgesetzt. Er hatte mit der Unterstützung der DUH gegen die Anforderungen, die Vonovia an die Installation gestellt hatte, geklagt. Mit Erfolg, wie sich aktuell zeigt. Vonovia hat der Klage des Mieters zugestimmt.

Vonovia hatte beispielsweise Windlastberechnungen und statische Nachweise von dem Mieter gefordert. Dies ist jetzt vom Tisch. „Wer Mieterinnen und Mieter mit überzogenen technischen Anforderungen ausbremst, steht der Energiewende aktiv im Weg“, kommentiert DUH-Geschäftsführerin Barbara Metz laut einer Pressemitteilung.

Balkonkraftwerke können in der Regel vom Verbraucher selbst installiert werden. Foto: Lichtgut/Max Kovalenko

Was bedeutet der Fall in Aachen für Mieter in den rund 4500 Vonovia-Wohnungen Stuttgart? Laut dem Sprecher Marc Friedrich sei dies kein Präzedenzfall. Er habe sich vielmehr überschnitten mit neuen gesetzlichen Erleichterungen, entsprechend passe man die Anforderungen ohnehin an.

Vonovia habe 400 Balkonkraftwerke zugelassen

Grundsätzlich gelte, dass jeder Fall und die Rahmenbedingungen für sich betrachtet werden müssen. Vonovia sei der Solarenergie aber „sehr zugetan“, sagt der Sprecher. Das zeige sich beispielsweise daran, dass Vonovia binnen eines Jahres 400 Balkonkraftwerke zugelassen habe – in ganz Deutschland. Wie viele es in Stuttgart waren, lasse sich nicht einzeln aufschlüsseln. Auf den Dächern von Vonovia-Gebäuden erzeuge man aktuell 140 Megawattpeak, bis 2028 sollen es 400 Megawattpeak sein, langfristig 700 Megawattpeak.

In ganz Deutschland sind laut dem Bundesverband Solarwirtschaft rund 1,2 Millionen Balkonkraftwerke angemeldet installiert. Mit ihnen können Eigentümer, aber auch Mieter einen Teil ihres Haushaltsstroms selbst erzeugen. Erlaubt ist es, insgesamt 800 Watt in der Spitze einzuspeisen.

Das Balkonkraftwerk gilt inzwischen als privilegiertes Vorhaben. Das bedeutet, dass es nicht mehr ohne triftige Gründe abgelehnt werden kann – beispielsweise vom Vermieter oder der Mehrheit einer Eigentümergemeinschaft.