Der geplante Digital Networks Act verzichtet auf verpflichtende Zahlungen von Tech-Konzernen an Netzbetreiber und setzt stattdessen auf einen freiwilligen Kooperationsrahmen.

Die EU-Kommission schwenkt im Streit um die Finanzierung digitaler Infrastruktur auf einen freiwilligen Kurs ein. Der geplante Digital Networks Act (DNA) wird Tech-Konzerne wie Google und Meta nicht zu direkten Zahlungen an Telekom-Netzbetreiber verpflichten. Das ist eine herbe Niederlage für die europäische Telekom-Branche.

Laut Entwürfen und mit der Sache vertrauten Beamten ersetzt die Brüsseler Behörde das lange debattierte „Fair-Share“-Mandat durch einen freiwilligen Kooperationsrahmen. Statt einer gesetzlichen Abgabe für „große Verkehrsverursacher“ sollen künftig freiwillige Gespräche über Verkehrsmanagement und Investitionsunterstützung geführt werden. Die Aufsicht würde bei der Gremium europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (BEREC) liegen.

Ein Kompromiss mit „Best Practices“

Im Kern geht es um die Frage, wie die geschätzte Investitionslücke von 174 Milliarden Euro für die EU-Konnektivitätsziele bis 2030 geschlossen werden soll. Die Telekom-Riesen wie Deutsche Telekom oder Orange forderten verbindliche Beiträge von den Plattformen, die den meisten Datenverkehr generieren.

Die Kommission setzt nun auf eine weichere Linie. Der Fokus des neuen Rahmens soll auf der Etablierung von „Best Practices“ liegen, etwa zur Optimierung der Datenkompression, um das Netz zu entlasten. Damit folgt Brüssel dem Argument der Tech-Industrie, dass diese bereits selbst Milliarden in Unterseekabel, Content Delivery Networks (CDNs) und Rechenzentren investiere, was die Last für die Anbieter der „letzten Meile“ verringere.

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Herber Rückschlag für europäische Netzbetreiber

Für die etablierten Telekommunikationsunternehmen ist der Kurswechsel eine klare Niederlage. Sie hatten jahrelang für ein Instrument lobbyiert, das große Tech-Konzerne zu Verhandlungen über Kostenbeteiligungen zwingt.

Analysten zufolge ließ sich die Kommission von intensivem diplomatischem Druck und handelspolitischen Erwägungen leiten. Die USA hatten potenzielle Netzwerk-Nutzungsgebühren als diskriminierende Tarife gegen amerikanische Unternehmen kritisiert. Mit dem freiwilligen Modell priorisiert Brüssel offenbar die transatlantische Handelsstabilität.

Auch interne regulatorische Bedenken spielten eine Rolle. BEREC hatte bereits Zweifel an der „Fair-Share“-Logik geäußert und auf die Gefahr hingewiesen, dass solche Gebühren Netzneutralitäts-Grundsätze verletzen könnten.

Spektrum-Reform und Kupfer-Abschaltung

Neben der Finanzierungsfrage enthält der Gesetzesentwurf weitere zentrale Säulen. Er sieht ehrgeizige Maßnahmen vor, um das fragmentierte europäische Telekom-Markt zu vereinheitlichen.

Ein Schwerpunkt ist die Harmonisierung des Spektrum-Managements. Der DNA schlägt EU-weite Leitlinien für Lizenzdauern von möglicherweise 20 bis 30 Jahren vor. Dies soll Betreibern die Planungssicherheit für Investitionen in eigenständige 5G-Netze (5G Standalone) geben.

Zudem adressiert der Akt das Auslaufen alter Infrastruktur. Er skizziert einen Rahmen, um den Rückbau der Kupfernetze zugunsten von Glasfaser zu beschleunigen. Mitgliedstaaten, deren Märkte noch nicht bereit sind, soll jedoch Flexibilität für eine Verlängerung der 2030-Deadline eingeräumt werden.

Zähes Gesetzgebungsverfahren steht bevor

Der Entwurf, der voraussichtlich am 20. Januar 2026 von Exekutiv-Vizepräsidentin Henna Virkkunen vorgestellt wird, ist nur der Startschuss für ein kontroverses Gesetzgebungsverfahren. Im Europäischen Parlament und im Rat der Mitgliedstaaten wird intensiv lobbyiert werden.

Die Telekom-Branche wird versuchen, die freiwilligen Formulierungen zu verschärfen. Digitale Rechtegruppen und Tech-Lobbyisten werden darauf pochen, dass der Rahmen nicht-zwingend bleibt, um das offene Internet zu schützen. Die Börse reagierte bereits: Kurse großer europäischer Telekom-Aktien gerieten unter Druck, während für US-Tech-Giganten eine regulatorische Unsicherheit wegfällt.

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