Die schlafende Ehefrau wurde mit Brandbeschleuniger übergossen und angezündet – ihr blieb keine Überlebenschance. Vom Landgericht Braunschweig ist ein 51 Jahre alter Mann aus Goslar zu lebenslanger Haft wegen Mordes verurteilt worden. Die Strafkammer stellte am Freitag zudem die besondere Schwere der Schuld fest, wie eine Gerichtssprecherin auf Anfrage sagte. 

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Für den verurteilten Mann aus Syrien ist damit eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren rechtlich zwar möglich, in der Praxis aber so gut wie ausgeschlossen. Nach Überzeugung der Kammer übergoss der Angeklagte im Mai 2025 seine schlafende Frau mit einem mutmaßlichen Gemisch aus Benzin und flüssigem Grillanzünder und zündete sie an. 

90 bis 100 Prozent der Körperoberfläche verbrannt

Die 40-jährige Frau habe sofort in Flammen gestanden und sei durch das Schlafzimmerfenster etwa vier Meter tief auf eine Rasenfläche gestürzt. Durch den Aufprall zog sich das Opfer diverse Frakturen zu. Die Syrerin wurde in ein Krankenhaus gebracht, wo sie an ihren schweren Brandverletzungen starb. Etwa 90 bis 100 Prozent der Körperoberfläche waren verbrannt. 

Mit dem Schuldspruch stellte das Gericht auch die Mordmerkmale der Heimtücke, Grausamkeit und gemeingefährliche Mittel fest. Das Opfer sei in der Nacht arglos gewesen und habe sich nicht gegen die Feuerattacke wehren können, berichtete die Gerichtssprecherin aus der etwa 90-minütigen Urteilsverkündung. 

Richter beschreiben grausamer Mord

Grausam war der Mord aus Sicht der Kammer, weil der Angeklagte seine Frau besonderer Schmerzen und körperlicher Qualen aussetzte. Mit dem Feuer handelte der Mann zudem gemeingefährlich, weil er weitere Menschenleben aufs Spiel setzte. 

Das Strafmaß lebenslänglicher Haft entspricht den Forderungen von Staatsanwaltschaft und Nebenklage. Die Verteidigung hatte auf Unklarheiten und Widersprüche zwischen Zeugenaussagen hingewiesen und einen Freispruch im Zweifel für den Angeklagten beantragt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, Revision dagegen ist möglich.

Kein eindeutiges Motiv erkennbar

Ein eindeutiges Motiv habe sich in der Verhandlung nicht klären lassen, sagte die Gerichtssprecherin. Daher habe das Gericht das weitere Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe nicht gesehen. Zum Prozessauftakt im November hieß es von der Staatsanwaltschaft, dass sich der Angeklagte betrogen fühlte. Die Ankläger kamen aber zu der Überzeugung, dass es dafür keine objektiven Anzeichen gegeben habe. 

In der Tatnacht hatte sich der Familienvater nach dem Anzünden der Frau noch darum gekümmert, dass die drei Söhne und eine behinderte Tochter rechtzeitig aus dem Haus ins Freie gelangten. Draußen soll der älteste Sohn Rufe seines Namens vernommen haben und erst dadurch auf seine brennende Mutter aufmerksam geworden sein. Er sei ihr zu Hilfe geeilt und habe die Flammen erstickt, seine Mutter aber nicht retten können. 

Mutter soll zum Sohn gesagt haben: «Das war dein Vater»

Der Vater war noch vor Ort festgenommen worden und kam in Untersuchungshaft. Ein Hauptaspekt, warum die Staatsanwaltschaft von der Schuld des Angeklagten überzeugt war, sollen Angaben des ältesten Sohnes sein. Noch bei Bewusstsein soll die Mutter zu ihm gesagt haben: «Das war dein Vater».

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