Das Mitführen gefährlicher Gegenstände hat die Bundespolizei an mehreren Bahnhöfen in NRW durch eine Allgemeinverfügung zeitweise verboten: Vom 17. November 2025 bis zum 30. Dezember 2025 sowie zum Jahreswechsel an den beiden vollständigen Tagen 31. Dezember 2025 und 1. Januar 2026. Vor allem ging es dabei um Messer. Unter anderem konnte durch die Allgemeinverfügung Gepäck kontrolliert werden. Auch Mönchengladbach war davon betroffen. Jetzt hat die Behörde Bilanz gezogen.