Am Dienstag startet in Düsseldorf unter strengen Sicherheitsauflagen der Prozess gegen mutmaßliche Mitglieder der sogenannten „Hammerbande.“ Die linksextreme Gruppe „Antifa-Ost“ soll in Budapest Neonazis angegriffen und einen Modeladen in Erfurt attackiert haben. Nun beginnt die Hauptverhandlung in dem Staatsschutzverfahren gegen sechs Angeklagte, ihnen wird unter anderem versuchter Mord vorgeworfen.

Schauplatz des Prozesses wird der Außenstandort des Oberlandesgerichts Düsseldorf in Hamm, der eigens zur Durchführung von sicherheitsrelevanten Großverfahren errichtet wurde. Ohne Erfolg haben sich nun drei Strafverteidiger, die in dem Prozess auftreten werden, gegen auch sie betreffende Zugangskontrollen zum Gebäude gewandt.

Wie das Oberverwaltungsgericht nun mitteilte, hat es den entsprechenden Eilantrag abgelehnt. Zuvor war angeordnet worden, dass auch Verteidiger, die sich ausgewiesen haben, auf mitgeführte Gegenstände durchsucht werden. Daraufhin hatten drei Rechtsanwälte beim Oberverwaltungsgericht versucht, die Regelung außer Kraft zu setzen. Das jedoch ohne Erfolg.

Der vierte Senat des Oberverwaltungsgerichts hat zur Begründung seiner Entscheidung unter anderem ausgeführt, dass die Umsetzung der Kontrollen die Antragsteller nicht so konkret beeinträchtige, dass eine einstweilige Anordnung deshalb dringend geboten sei. Zudem sei höchstrichterlich anerkannt, dass eine sitzungspolizeiliche Anordnung die Durchsuchung von Personen vorsehen kann. Das gelte auch für Einlasskontrollen in Räumen, die dem Sitzungssaal vorgelagert seien – und auch bei Verteidigern.

„Nachdem in der Vergangenheit der konkrete Verdacht entstanden war, inhaftierten terroristischen Gewalttätern seien mit Hilfe ihrer Verteidiger Waffen und Sprengstoff zugeführt worden, erscheint es nicht sachfremd, wenn der Vorsitzende die abstrakte Gefahr von empfindlichen Störungen der Hauptverhandlung durch die Angeklagten sieht, denen immerhin die Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung und versuchter Mord vorgeworfen wird“, heißt es in der Begründung des Oberverwaltungsgerichts.

Dass damit auch Verteidiger getroffen werden, die keinen Anlass zu der Annahme gegeben haben, sie würden die Ordnung in der Sitzung gefährden oder gar Gewalttäter unterstützen, müsse im Interesse der Sicherheit in Kauf genommen werden. „Die Einbeziehung von Verteidigern in die Einlasskontrollen verletzt diese auch nicht im Verhältnis zu anderen prozessbeteiligten Organen der Rechtspflege in ihrem Anspruch auf Gleichbehandlung. Von prozessbeteiligten Vertretern des Staates geht keine Gefahr für die Ordnung in strafgerichtlichen Hauptverhandlungen aus“, schließt das Oberverwaltungsgericht. Der Beschluss ist unanfechtbar.